Einheitstäterbegriff
Verfasst: Mittwoch 8. März 2017, 22:10
Hallo zusammen.
Beim AT wiederholen ist mir folgendes aufgefallen: Natürlich gibt es so etwas wie eine fahrlässige Anstiftung nicht, man wird als Täter bestraft. Wie würde man es im Gutachten darstellen, wenn ein Problem beim Vorsatz vorliegt? Ausnahmsweise erst die Teilnahme in Form der Anstiftung prüfen bevor man auf eine fahrlässige Täterschaft eingeht?
Vielen Dank
Beim AT wiederholen ist mir folgendes aufgefallen: Natürlich gibt es so etwas wie eine fahrlässige Anstiftung nicht, man wird als Täter bestraft. Wie würde man es im Gutachten darstellen, wenn ein Problem beim Vorsatz vorliegt? Ausnahmsweise erst die Teilnahme in Form der Anstiftung prüfen bevor man auf eine fahrlässige Täterschaft eingeht?
Vielen Dank