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Ärger mit Mandanten

Verfasst: Donnerstag 9. März 2017, 10:24
von Alexxxxxxxx
Ich hätte gern eine Einschätzung anderer Kollegen zu folgendem Problem:

ich habe für einen Mandanten ein schriftliches Kurzgutachten erstellt. Nach der Zusendung reagierte der Mandant recht ungehalten auf die Leistung und warf mir insbesondere vor, ein Standardschreiben verwendet zu haben. Abgesehen davon, dass dies nicht zutrifft, frage ich mich, wie ich hierauf reagieren soll, insbesondere, da der Mandant auch noch ergänzende Auskünfte verlangt.
Ich bin der Ansicht, dass mit einem derartigen Vorwurf jegliche Basis für ein Mandatsverhältnis verloren gegangen ist.
Sofern ich das Mandat kündige, sehe ich jedoch auch die Gefahr, mein Honorar nicht durchsetzen zu können. Da ich in das Gutachten aber nicht wenig Zeit investiert habe, möchte ich auf das Honorar nicht verzichten, nur um Streit zu vermeiden.

Re: Ärger mit Mandanten

Verfasst: Donnerstag 9. März 2017, 10:46
von Herr Schraeg
- Emotionen rausnehmen.
- In einem Schreiben sachlich-freundlich erläutern, dass und warum es kein Standardschreiben war.
- Dabei als teaser einige der erbetenen ergänzenden Auskünfte erteilen.
- Abschließend der Hinweis, dass die anderen Auskünfte den Rahmen des ursprünglich vereinbarten Mandats sprengen, Du sie aber gerne beantwortest, wenn zuvor der ursprüngliche Auftrag bezahlt wurde.
- Weitere Kommunikation mit dem Mandanten dann nur noch am Telefon oder persönlich, um die Eskalationsgefahr, die Schreiben innewohnt, zu verringern.

Re: Ärger mit Mandanten

Verfasst: Donnerstag 9. März 2017, 10:53
von Syd26
Herr Schraeg hat geschrieben:- Emotionen rausnehmen.
- In einem Schreiben sachlich-freundlich erläutern, dass und warum es kein Standardschreiben war.
- Dabei als teaser einige der erbetenen ergänzenden Auskünfte erteilen.
- Abschließend der Hinweis, dass die anderen Auskünfte den Rahmen des ursprünglich vereinbarten Mandats sprengen, Du sie aber gerne beantwortest, wenn zuvor der ursprüngliche Auftrag bezahlt wurde.
- Weitere Kommunikation mit dem Mandanten dann nur noch am Telefon oder persönlich, um die Eskalationsgefahr, die Schreiben innewohnt, zu verringern.
Genau so.

Falls dies alles nicht fruchtet, Mandat niederlegen. Das Honorar musst Du dann notfalls einklagen. Du kannst die Bevollmächtigung hoffentlich beweisen?

Re: Ärger mit Mandanten

Verfasst: Donnerstag 9. März 2017, 14:32
von Alexxxxxxxx
OK, vielen Dank. Das hat mich jetzt etwas runtergekühlt.
Die Honorarvereinbarung ist zum Glück unter Dach und Fach.

Re: Ärger mit Mandanten

Verfasst: Montag 13. März 2017, 13:31
von immer locker bleiben
Herr Schraeg hat geschrieben:- Emotionen rausnehmen.
- In einem Schreiben sachlich-freundlich erläutern, dass und warum es kein Standardschreiben war.
- Dabei als teaser einige der erbetenen ergänzenden Auskünfte erteilen.
- Abschließend der Hinweis, dass die anderen Auskünfte den Rahmen des ursprünglich vereinbarten Mandats sprengen, Du sie aber gerne beantwortest, wenn zuvor der ursprüngliche Auftrag bezahlt wurde.
- Weitere Kommunikation mit dem Mandanten dann nur noch am Telefon oder persönlich, um die Eskalationsgefahr, die Schreiben innewohnt, zu verringern.
+1

Re: Ärger mit Mandanten

Verfasst: Montag 13. März 2017, 14:40
von Syd26
Ich schließe mich mal mit einer allgemeinen Frage an.

Sehr oft meinen potentielle Mandanten, dass man sie in Scheidungsfällen gemeinsam vertreten kann. Dass dem nicht so ist, sage ich spätestens beim ersten Besprechungstermin, meist natürlich schon vorher am Telefon. Viele nehmen es zähneknirschend hin und einigen sich dann darauf, dass nur einer vertreten werden soll.

Was aber macht man, wenn ein Ehepaar dies so gar nicht einsehen will und dies als persönlichen Affront betrachtet? Rein praktisch bedeutet dies, das der Nicht-Mandant immer wieder anruft und versucht, Fragen beantwortet zu bekommen. Das darf und mache ich natürlich nicht. Mandat niederlegen, obwohl der eigentliche Mandant nichts dafür kann?

Re: Ärger mit Mandanten

Verfasst: Montag 13. März 2017, 15:20
von paul321
Syd26 hat geschrieben:Ich schließe mich mal mit einer allgemeinen Frage an.

Sehr oft meinen potentielle Mandanten, dass man sie in Scheidungsfällen gemeinsam vertreten kann. Dass dem nicht so ist, sage ich spätestens beim ersten Besprechungstermin, meist natürlich schon vorher am Telefon. Viele nehmen es zähneknirschend hin und einigen sich dann darauf, dass nur einer vertreten werden soll.

Was aber macht man, wenn ein Ehepaar dies so gar nicht einsehen will und dies als persönlichen Affront betrachtet? Rein praktisch bedeutet dies, das der Nicht-Mandant immer wieder anruft und versucht, Fragen beantwortet zu bekommen. Das darf und mache ich natürlich nicht. Mandat niederlegen, obwohl der eigentliche Mandant nichts dafür kann?
Nicht mehr durchstellen lassen?

Re: Ärger mit Mandanten

Verfasst: Montag 13. März 2017, 16:45
von thh
paul321 hat geschrieben:Nicht mehr durchstellen lassen?
Das setzt voraus, dass man jemand - außer sich selbst - hat, der ans Telefon geht.

Re: Ärger mit Mandanten

Verfasst: Dienstag 14. März 2017, 13:17
von Syd26
paul321 hat geschrieben:
Syd26 hat geschrieben:Ich schließe mich mal mit einer allgemeinen Frage an.

Sehr oft meinen potentielle Mandanten, dass man sie in Scheidungsfällen gemeinsam vertreten kann. Dass dem nicht so ist, sage ich spätestens beim ersten Besprechungstermin, meist natürlich schon vorher am Telefon. Viele nehmen es zähneknirschend hin und einigen sich dann darauf, dass nur einer vertreten werden soll.

Was aber macht man, wenn ein Ehepaar dies so gar nicht einsehen will und dies als persönlichen Affront betrachtet? Rein praktisch bedeutet dies, das der Nicht-Mandant immer wieder anruft und versucht, Fragen beantwortet zu bekommen. Das darf und mache ich natürlich nicht. Mandat niederlegen, obwohl der eigentliche Mandant nichts dafür kann?
Nicht mehr durchstellen lassen?
Wäre natürlich möglich, wenn es kein Allerweltsnachname wäre. Da kann ich der ReFa nicht mal einen Vorwurf machen, wenn sie Herrn X. Schmidt mit Herrn Y. Schmidt verwechselt.

Re: Ärger mit Mandanten

Verfasst: Dienstag 14. März 2017, 13:41
von paul321
Syd26 hat geschrieben:
paul321 hat geschrieben:
Syd26 hat geschrieben:Ich schließe mich mal mit einer allgemeinen Frage an.

Sehr oft meinen potentielle Mandanten, dass man sie in Scheidungsfällen gemeinsam vertreten kann. Dass dem nicht so ist, sage ich spätestens beim ersten Besprechungstermin, meist natürlich schon vorher am Telefon. Viele nehmen es zähneknirschend hin und einigen sich dann darauf, dass nur einer vertreten werden soll.

Was aber macht man, wenn ein Ehepaar dies so gar nicht einsehen will und dies als persönlichen Affront betrachtet? Rein praktisch bedeutet dies, das der Nicht-Mandant immer wieder anruft und versucht, Fragen beantwortet zu bekommen. Das darf und mache ich natürlich nicht. Mandat niederlegen, obwohl der eigentliche Mandant nichts dafür kann?
Nicht mehr durchstellen lassen?
Wäre natürlich möglich, wenn es kein Allerweltsnachname wäre. Da kann ich der ReFa nicht mal einen Vorwurf machen, wenn sie Herrn X. Schmidt mit Herrn Y. Schmidt verwechselt.
Also meine fragen von sich aus nach in welcher Sache angerufen wird. Da musste ich nie was dazu sagen.

Re: Ärger mit Mandanten

Verfasst: Dienstag 18. April 2017, 15:47
von immer locker bleiben
Syd26 hat geschrieben:Was aber macht man, wenn ein Ehepaar dies so gar nicht einsehen will und dies als persönlichen Affront betrachtet? Rein praktisch bedeutet dies, das der Nicht-Mandant immer wieder anruft und versucht, Fragen beantwortet zu bekommen.
Da kannst Du letztlich nichts machen. Der Nicht-Mandant müsste schon selbst darauf kommen, dass er einen eigenen Anwalt zu Rate ziehen sollte.

Re: Ärger mit Mandanten

Verfasst: Montag 24. April 2017, 16:29
von Calipso
@ Syd & Co.: Da hilft nur eins: ganz klar Grenzen setzen. Ich hab das ja auch öfter Mal, dass sich ein Pärchen/Eheleute/Verpartnerte an mich wendet/wenden, aber nur eine Person das juristische Problem hat. Nachdem ich da ein Mal von dem Nichtmandanten am Telefon wirklich blöd angemacht wurde, drohte ich mit Mandantsniederlegung und verbat mir ausdrücklich vom Nichtmandanten kontaktiert zu werden. Seitdem läuft das Mandat reibungslos.

Gerade bei Scheidungssachen - die ich nicht mache - dürfte es doch einfach und sachlich vermittelbar sein, dass man nicht beide Eheperatner vertreten darf, weil das Gesetz es verbietet.

@Alex: Die Frage ist natürlich, wie du das Kurzgutachten verfasst hast: Hast du am Anfang deines Gutachtens den Sachverhalt und die Fragestellung zusammengefasst? Dein Beitrag ist ja nun schon etwas länger her. Wie hast du dich entscheiden bzw. was ist der aktuelle Stand?

Re: Ärger mit Mandanten

Verfasst: Dienstag 25. April 2017, 11:40
von ew_h2002
Syd26 hat geschrieben:Wäre natürlich möglich, wenn es kein Allerweltsnachname wäre. Da kann ich der ReFa nicht mal einen Vorwurf machen, wenn sie Herrn X. Schmidt mit Herrn Y. Schmidt verwechselt.
In dem Falle muss man dann eben selbst sehr deutlich werden und darlegen, wer der Mandant ist und dass eine Beratung des "Gegners" unzulässig ist.