Mitverschulden wenn eigene AGB nicht erläutert werden?
Verfasst: Donnerstag 9. März 2017, 23:01
Hallo zusammen,
beschäftige mich gerade mit dem Thema Mitverschulden und dem AGB-Recht und frage mich, inwieweit zum Beispiel die Verweigerung von Erläuterungen der eigenen AGB eine Art Mitverschulden bzw. Vertragspflichtverletzung begründen kann.
Bsp: Der Kunde K möchte wegen Krankheit seinen noch 12 Monate laufenden Fitnesstudiovertrag außerordentlich kündigen. Er fügt der Kündigung einen Attest bei, in welchem steht, dass er auf "unabsehbare Zeit" sportunfähig sei. Das Studio S weist die Kündigung als unzureichend zurück und verweist auf die AGB, die zwingend den Wortlaut "dauerhafte Sportunfähigkeit" voraussetzen. Der Kunde müsse einen solchen Attest vorlegen, um wirksam kündigen zu können. Der Kunde K fragt unverzüglich und mehrfach nach, was mit "dauerhaft" gemeint sei, um irgendwie reagieren zu können. S ignoriert alles und verweigert jede Erläuterung.
Kann es nun auch eine Art Vertragspflichtverletzung darstellen, wenn der AGB-VErwender seine AGB nicht erläutern kann bzw. will und somit die ganze Sache über Monate verschleppt. Dies könnte ja zum Beispiel relevant werden, wenn S nach 12 Monaten die zurückliegenden Monatsbeträge geltend macht. Hätte S seine AGB direkt erläutert, hätte sich die Sache umgehend klären können.
beschäftige mich gerade mit dem Thema Mitverschulden und dem AGB-Recht und frage mich, inwieweit zum Beispiel die Verweigerung von Erläuterungen der eigenen AGB eine Art Mitverschulden bzw. Vertragspflichtverletzung begründen kann.
Bsp: Der Kunde K möchte wegen Krankheit seinen noch 12 Monate laufenden Fitnesstudiovertrag außerordentlich kündigen. Er fügt der Kündigung einen Attest bei, in welchem steht, dass er auf "unabsehbare Zeit" sportunfähig sei. Das Studio S weist die Kündigung als unzureichend zurück und verweist auf die AGB, die zwingend den Wortlaut "dauerhafte Sportunfähigkeit" voraussetzen. Der Kunde müsse einen solchen Attest vorlegen, um wirksam kündigen zu können. Der Kunde K fragt unverzüglich und mehrfach nach, was mit "dauerhaft" gemeint sei, um irgendwie reagieren zu können. S ignoriert alles und verweigert jede Erläuterung.
Kann es nun auch eine Art Vertragspflichtverletzung darstellen, wenn der AGB-VErwender seine AGB nicht erläutern kann bzw. will und somit die ganze Sache über Monate verschleppt. Dies könnte ja zum Beispiel relevant werden, wenn S nach 12 Monaten die zurückliegenden Monatsbeträge geltend macht. Hätte S seine AGB direkt erläutert, hätte sich die Sache umgehend klären können.