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Ein zweites Mal für Staatsdienst bewerben?

Verfasst: Freitag 10. März 2017, 17:00
von Ysuran
Heyho!

Ich habe gerade die Noten für das schriftliche zweite Examen erhalten und bin nun natürlich am Nachdenken, wie meine Zukunftsplanung aussieht. Aktuell werde ich wohl "problemlos" das Befriedigend erreichen, mit viel Ach und Krach ein VB, wobei das eher unwahrscheinlich ist. Leider habe ich 2/7 Klausuren dermaßen verhauen, dass der 9er-Schnitt aus den übrigen 5 Klausuren drastisch nach unten gezogen wurde. Daher plane ich auch den Verbesserungsversuch mitzunehmen.

Mein Ziel ist die Staatsanwaltschaft, wobei ich nicht ortsgebunden bin. Ich frage mich jetzt, ob es sinnvoll ist, sich nach der mündlichen Prüfung dann direkt bei allen GStA (oder Ministerien, je nach Bundesland) zu bewerben. Ich frage daher, weil ich nicht weiß, ob so ohne weiteres eine weitere Bewerbung in einem halben Jahr mit eventuell besserem Schnitt aus dem Verbesserungsversuch berücksichtigt wird. Weiß da jemand etwas? Habe mal gehört, dass eine Ablehnung der Bewerbung für den Staatsdienst final wirkt...

Da das andere interessieren könnte, frage ich hier. Falls es keiner weiß, würde ich natürlich nächste Woche einfach mal bei einer solchen Stelle anrufen und fragen.

Danke!

Re: Ein zweites Mal für Staatsdienst bewerben?

Verfasst: Montag 13. März 2017, 21:59
von cad
Ysuran hat geschrieben:Habe mal gehört, dass eine Ablehnung der Bewerbung für den Staatsdienst final wirkt...
Ein Kollege hat sich mit Erfolg ein zweites Mal bei der Justiz beworben, nachdem es im ersten Anlauf nicht geklappt hatte. Zwischen den Bewerbungen lagen aber, meine ich, wenige Jahre.

Re: Ein zweites Mal für Staatsdienst bewerben?

Verfasst: Montag 13. März 2017, 22:09
von Einwendungsduschgriff
Welches Land?

Re: Ein zweites Mal für Staatsdienst bewerben?

Verfasst: Dienstag 14. März 2017, 13:16
von Sebast1an
Ysuran hat geschrieben:Da das andere interessieren könnte, frage ich hier. Falls es keiner weiß, würde ich natürlich nächste Woche einfach mal bei einer solchen Stelle anrufen und fragen.
Falls du angerufen hast, würde mich das Ergebnis interessieren.

Re: Ein zweites Mal für Staatsdienst bewerben?

Verfasst: Mittwoch 15. März 2017, 10:00
von Ysuran
Habe gerade eben bei den Generalstaatsanwaltschaften Düsseldorf, Hamm und Brandenburg angerufen (Brandenburg ist meine Heimat, die anderen beiden eher mein Ziel, daher diese komische Zusammenstellung) und folgende Hinweise erhalten:

1. Man kann sich auch bewerben, wenn man nicht zwingend die Notenhöhe erreicht, die auf den Seiten vorgeschrieben ist (wird beispielsweise ein VB Examen gefordert und man verfügt nur über ein Ausreichend+Befriedigend, kann man sich dennoch bewerben, es handelt sich dabei nicht um eine "Zulässigkeitsvoraussetzung" für die Bewerbung).

2. Wenn das Bewerbungsverfahren noch läuft, während man den Verbesserungsversuch abschließt, kann man die Note des Verbesserungsversuchs einfach problemlos nachschieben.

3. Wenn das Bewerbungsverfahren nicht mehr läuft, während man den Verbesserungsversuch abschließt, kann man sich problemlos mit der neuen besseren Note erneut bewerben.

Mithin werde ich mich also nach dem Examen jetzt direkt bei den GStAs bewerben, zu verlieren habe ich nur etwas Zeit- und Kostenaufwand für die Bewerbungen, sonst nichts.

Re: Ein zweites Mal für Staatsdienst bewerben?

Verfasst: Mittwoch 15. März 2017, 10:25
von Tikka
Vielen Dank für den Erfahrungsbericht. =D>

Re: Ein zweites Mal für Staatsdienst bewerben?

Verfasst: Mittwoch 15. März 2017, 13:36
von Einwendungsduschgriff
Ysuran hat geschrieben:Habe gerade eben bei den Generalstaatsanwaltschaften Düsseldorf, Hamm und Brandenburg angerufen (Brandenburg ist meine Heimat, die anderen beiden eher mein Ziel, daher diese komische Zusammenstellung) und folgende Hinweise erhalten:

1. Man kann sich auch bewerben, wenn man nicht zwingend die Notenhöhe erreicht, die auf den Seiten vorgeschrieben ist (wird beispielsweise ein VB Examen gefordert und man verfügt nur über ein Ausreichend+Befriedigend, kann man sich dennoch bewerben, es handelt sich dabei nicht um eine "Zulässigkeitsvoraussetzung" für die Bewerbung).

2. Wenn das Bewerbungsverfahren noch läuft, während man den Verbesserungsversuch abschließt, kann man die Note des Verbesserungsversuchs einfach problemlos nachschieben.

3. Wenn das Bewerbungsverfahren nicht mehr läuft, während man den Verbesserungsversuch abschließt, kann man sich problemlos mit der neuen besseren Note erneut bewerben.

Mithin werde ich mich also nach dem Examen jetzt direkt bei den GStAs bewerben, zu verlieren habe ich nur etwas Zeit- und Kostenaufwand für die Bewerbungen, sonst nichts.
Merci, offene Kommunikation und faire Bedingungen - anders habe ich das bei der hiesigen Justizbewerbung auch nicht erlebt.

Re: Ein zweites Mal für Staatsdienst bewerben?

Verfasst: Mittwoch 15. März 2017, 18:18
von Spencer
Wobei sich dem Vernehmen nach der Umgang der Justizverwaltung mit Berwerbern / Proberichtern erst in den letzten Jahren gebessert haben soll. Das könnte etwas mit der Bewerberlage zu tun haben :-w