[Referendariat] 1. StA Akte - Abgetrenntes Verfahren?! HILFE
Verfasst: Samstag 11. März 2017, 03:28
Hallo ich hab ein riesen Problem: Unsere AG hat letzte Woche erst angefangen, was bedeutet, dass ich eigentlich noch gar nicht genau weiß, was zu tun ist
Dummerweise hat mein Ausbilder mir dennoch schon eine Akte gegeben, ist nun jedoch im Urlaub, so dass ich keine Fragen stellen kann. Was A Gutachten, B Gutachten usw bedeutet hab ich mir nach langem Büchereiaufenthalt jetzt so halbwegs angeeignet und trau es mir halbwegs zu^^
Allerdings habe ich direkt auf Bl 2 der Akte jetzt ein riiiesen Problem, weiß NULL was zu tun ist und hab super Angst "auf den völlig falschen Pfad zu geraten". Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Okay also der Fall ist im großen und ganzen recht einfach: 2 Beschuldigte. Beide leugnen die Tat, diese steht aufgrund der Aussage neutraler Zeugen aber fest. Sie haben zunächst einen einfachen Raub begangen (Handy - 40 Euro wert). Auf der Flucht werden Sie dann von dem Zeugen C gestellt. A schlägt in der Absicht sich der Festnahme zu entziehen und die Beute zu sichern auf C ein. B macht nichts und sagt nur erschrocken "junge was ist mit dir, komm klar".
So meine Lösung (grob): A und B als Mittäter strafbar wegen Raub. A strafbar wegen räuberischen Diebstahls, B straflos (Mittäterexzess - kann man sicher auch anders sehen).
Jetzt ist in der Ermittlungsakte aber gleich nach diesem Pebb§y Zählblatt ein Zettel drin mit einem Abtrennungsvermerk:
"1) Vermerk
Das Verfahren wird abgetrennt gegen:
A"
Was bedeutet das jetzt für mich? Hatte zunächst angenommen, dass ich jetzt nur die Strafbarkeit von A prüfen muss (bzw auch nur gegen ihn eine Anklageschrift verfassen dann am Ende). Dafür spricht auch, dass am Schluss der Akte nur das Vorstrafenregister des A eingeheftet ist, obwohl A und B Vorstrafen haben. Mein AG Leiter sagte mir dann aber heute (ggf hab ich ihn auch falsch verstanden), dass das Verfahren gegen A - weil abgetrennt - für mich dann nicht mehr relevant wäre, ich also nur B prüfen müsste (Warum dann aber A's Vorstrafenregister in der Akte?).
Meine Frage lautet nun: Muss ich die Strafbarkeit von A oder von B prüfen wenn dieser Zettel in der Akte ist? (Unwissend wie ich bin, kann man den Vermerk ja entweder so auslegen, dass das Ermittlungsverfahren, dass in dieser Akte vorliegt abgetrennt wurde und daher zu bearbeiten ist (Würde bedeuten: Strafbarkeit von A prüfen) oder man legt es so aus wie mein AG Leiter, dass das Verfahren gegen A abgetrennt wurde und daher mit der vorliegenden Akte nichts mehr zu tun hat (Also Strafbarkeit von B prüfen) )
Für mich kommt jetzt erschwerend/verwirrend hinzu, dass die Akte sowohl die Strafanzeigen gegen A als auch gegen B enthält. Wenn ich nun - meinem AG Leiter folgend - davon ausgehe, dass das Verfahren gegen A abgetrennt ist (und mit eigenständiger Akte gesondert verfolgt wird) und ich daher nur prüfen muss, ob gegen B hinreichender Tatverdacht für eine Anklage besteht - wiiieso um Gottes Namen sind dann die Strafanzeigen gegen A mit in der Akte??? Hat mit dem mir vorliegenden Ermittlungsverfahren ja eigentlich nichts mehr zu tun dann.
Und sowieso: Wenn ich auf jeden Fall entweder nur A oder B prüfen muss - wie gehe ich dann damit um, dass die beiden bezüglich des Raubes Mittäter sind und bezüglich des räuberischen Diebstahls vllt auch (muss man ja zumindest prüfen, auch wenn ich es dann verneine). Also wie soll ich mittäterschaftliches Handeln und Mittäterexzess prüfen, ohne den Mittäter zu erwähnen?Und warum trennt man so ein Verfahren überhaupt ab? Ist doch alles ein Lebenssachverhalt?!
Fragen über Fragen.
Erhellt mich mit eurer Weisheit
Schon jetzt ein RIESIGES DANKESCHÖN!!
Dummerweise hat mein Ausbilder mir dennoch schon eine Akte gegeben, ist nun jedoch im Urlaub, so dass ich keine Fragen stellen kann. Was A Gutachten, B Gutachten usw bedeutet hab ich mir nach langem Büchereiaufenthalt jetzt so halbwegs angeeignet und trau es mir halbwegs zu^^
Allerdings habe ich direkt auf Bl 2 der Akte jetzt ein riiiesen Problem, weiß NULL was zu tun ist und hab super Angst "auf den völlig falschen Pfad zu geraten". Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Okay also der Fall ist im großen und ganzen recht einfach: 2 Beschuldigte. Beide leugnen die Tat, diese steht aufgrund der Aussage neutraler Zeugen aber fest. Sie haben zunächst einen einfachen Raub begangen (Handy - 40 Euro wert). Auf der Flucht werden Sie dann von dem Zeugen C gestellt. A schlägt in der Absicht sich der Festnahme zu entziehen und die Beute zu sichern auf C ein. B macht nichts und sagt nur erschrocken "junge was ist mit dir, komm klar".
So meine Lösung (grob): A und B als Mittäter strafbar wegen Raub. A strafbar wegen räuberischen Diebstahls, B straflos (Mittäterexzess - kann man sicher auch anders sehen).
Jetzt ist in der Ermittlungsakte aber gleich nach diesem Pebb§y Zählblatt ein Zettel drin mit einem Abtrennungsvermerk:
"1) Vermerk
Das Verfahren wird abgetrennt gegen:
A"
Was bedeutet das jetzt für mich? Hatte zunächst angenommen, dass ich jetzt nur die Strafbarkeit von A prüfen muss (bzw auch nur gegen ihn eine Anklageschrift verfassen dann am Ende). Dafür spricht auch, dass am Schluss der Akte nur das Vorstrafenregister des A eingeheftet ist, obwohl A und B Vorstrafen haben. Mein AG Leiter sagte mir dann aber heute (ggf hab ich ihn auch falsch verstanden), dass das Verfahren gegen A - weil abgetrennt - für mich dann nicht mehr relevant wäre, ich also nur B prüfen müsste (Warum dann aber A's Vorstrafenregister in der Akte?).
Meine Frage lautet nun: Muss ich die Strafbarkeit von A oder von B prüfen wenn dieser Zettel in der Akte ist? (Unwissend wie ich bin, kann man den Vermerk ja entweder so auslegen, dass das Ermittlungsverfahren, dass in dieser Akte vorliegt abgetrennt wurde und daher zu bearbeiten ist (Würde bedeuten: Strafbarkeit von A prüfen) oder man legt es so aus wie mein AG Leiter, dass das Verfahren gegen A abgetrennt wurde und daher mit der vorliegenden Akte nichts mehr zu tun hat (Also Strafbarkeit von B prüfen) )
Für mich kommt jetzt erschwerend/verwirrend hinzu, dass die Akte sowohl die Strafanzeigen gegen A als auch gegen B enthält. Wenn ich nun - meinem AG Leiter folgend - davon ausgehe, dass das Verfahren gegen A abgetrennt ist (und mit eigenständiger Akte gesondert verfolgt wird) und ich daher nur prüfen muss, ob gegen B hinreichender Tatverdacht für eine Anklage besteht - wiiieso um Gottes Namen sind dann die Strafanzeigen gegen A mit in der Akte??? Hat mit dem mir vorliegenden Ermittlungsverfahren ja eigentlich nichts mehr zu tun dann.
Und sowieso: Wenn ich auf jeden Fall entweder nur A oder B prüfen muss - wie gehe ich dann damit um, dass die beiden bezüglich des Raubes Mittäter sind und bezüglich des räuberischen Diebstahls vllt auch (muss man ja zumindest prüfen, auch wenn ich es dann verneine). Also wie soll ich mittäterschaftliches Handeln und Mittäterexzess prüfen, ohne den Mittäter zu erwähnen?Und warum trennt man so ein Verfahren überhaupt ab? Ist doch alles ein Lebenssachverhalt?!
Fragen über Fragen.
Erhellt mich mit eurer Weisheit
Schon jetzt ein RIESIGES DANKESCHÖN!!