Die Ewigkeitsklausel
Verfasst: Montag 13. März 2017, 19:07
Ich hab mir nochmal genau Art. 79 III GG durchgelesen.
Oft heißt es ja "Art. 1 und 20 GG dürfen nicht geändert werden". Dies steht aber nicht in dieser Form im Wortlaut drin, sondern es heißt,
Spricht doch stark für einen materiellen Schutz, oder? Also wäre auch Art. 1a GG mit dem Wortlaut "Der vorausgegangene und die folgenden 19 Artikel gelten nur für Christen" oder Art. 20b GG mit einem Wortlaut von "Das Volk setzt sich nur aus den Christen zusammen" oder Ähnliches unzulässig?
Oft heißt es ja "Art. 1 und 20 GG dürfen nicht geändert werden". Dies steht aber nicht in dieser Form im Wortlaut drin, sondern es heißt,
.Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Spricht doch stark für einen materiellen Schutz, oder? Also wäre auch Art. 1a GG mit dem Wortlaut "Der vorausgegangene und die folgenden 19 Artikel gelten nur für Christen" oder Art. 20b GG mit einem Wortlaut von "Das Volk setzt sich nur aus den Christen zusammen" oder Ähnliches unzulässig?