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Erhöhung Deckungssumme Berufshaftpflicht

Verfasst: Dienstag 14. März 2017, 13:36
von Calipso
Hallo,

hat hier jemand schon mal Erfahrungen gemacht mit einem Mandat, das die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung sprengen würde?

Lohnt es sich, die Summe nur für das Mandat zu erhöhen (und ggfs. die erhöhte Prämie dem Mandanten in Rechnung zu stellen) oder ist es besser, die Haftung ggü. dem Mandanten auf 250.000 € zu beschränken?

Bin für Erfahrungen und Anregungen offen.

LG, Calipso

Re: Erhöhung Deckungssumme Berufshaftpflicht

Verfasst: Dienstag 14. März 2017, 14:31
von scndbesthand
Man kann auch Exzedentenversicherungen nur für ein Mandat abschließen. Hatten wir letztes Jahr mal. Basisversicherungssumme war 2,5 Mio. Euro und jede Million drüber kostete rund 1000 Euro Jahresprämie. Weiß nicht, ob das Prämienaufkommen jetzt für Dich in Frage kommt, da Du ja nur die Mindestversicherungssumme versichert hast, aber ich wollte die Alternative nicht unerwähnt lassen.


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Re: Erhöhung Deckungssumme Berufshaftpflicht

Verfasst: Dienstag 14. März 2017, 14:47
von spotlessmind
Mit sowas hatte ich jetzt auch konkret noch nicht zu tun, aber so aus Mandantenperspektive stelle ich mir das irgendwie ein bisschen merkwürdig vor, wenn der Anwalt die Prämie für die erhöhte Deckungssumme an mich verrechnen würde... Hätte irgendwie so einen Beigeschmack dass der Anwalt einen Fall dieser Größenordnung noch nie bearbeitet hat zuvor.

Re: Erhöhung Deckungssumme Berufshaftpflicht

Verfasst: Dienstag 14. März 2017, 14:58
von scndbesthand
spotlessmind hat geschrieben:Mit sowas hatte ich jetzt auch konkret noch nicht zu tun, aber so aus Mandantenperspektive stelle ich mir das irgendwie ein bisschen merkwürdig vor, wenn der Anwalt die Prämie für die erhöhte Deckungssumme an mich verrechnen würde... Hätte irgendwie so einen Beigeschmack dass der Anwalt einen Fall dieser Größenordnung noch nie bearbeitet hat zuvor.
Bei einer Grundversicherungssumme von 250.000 ist der Einwand berechtigt.

Re: Erhöhung Deckungssumme Berufshaftpflicht

Verfasst: Donnerstag 23. März 2017, 11:11
von Calipso
Als Einzelanwalt hat man es nicht oft, dass ein einziges Mandat die Deckungssumme sprengt....

Re: Erhöhung Deckungssumme Berufshaftpflicht

Verfasst: Donnerstag 23. März 2017, 12:37
von Syd26
Calipso hat geschrieben:Als Einzelanwalt hat man es nicht oft, dass ein einziges Mandat die Deckungssumme sprengt....
Von 250.000 €? Hm... nimm mal eine Scheidung mit Immobilie. Da liegt man oft drüber. Fraglich ist natürlich, ob man auch einen Schaden in entsprechender Höhe verursachen würde.

Es kommt sicher darauf an, welche Fachgebiete der RA bearbeitet. Ich habe allerdings auch schon erlebt, dass Mandanten in einer ganz normalen zivilrechtlichen Sache mehr oder weniger unvorhergesehen auf knapp 300.000 € verklagt wurden. Wenn man dann nur die Mindestsumme versichert hat, ist das natürlich blöd.

Re: Erhöhung Deckungssumme Berufshaftpflicht

Verfasst: Dienstag 18. April 2017, 15:11
von immer locker bleiben
Calipso hat geschrieben:Hallo,

hat hier jemand schon mal Erfahrungen gemacht mit einem Mandat, das die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung sprengen würde?

Lohnt es sich, die Summe nur für das Mandat zu erhöhen (und ggfs. die erhöhte Prämie dem Mandanten in Rechnung zu stellen) oder ist es besser, die Haftung ggü. dem Mandanten auf 250.000 € zu beschränken?

Bin für Erfahrungen und Anregungen offen.

LG, Calipso
Da die Haftungsbeschränkung mit 90% Wahrscheinlichkeit unwirksam sein wird, sollte wie von scndbesthand beschrieben eine Exzedentenversicherung abgeschlossen werden. Ich habe das auch schon mal gemacht und die Prämie betrug in der tat etwa 1.000 € je Million. Bei solchen Streitwerten kann man die 1.000 € auch locker aus eigener Tasche zahlen (wenn der Mandant dazu warum auch immer nicht bereit ist).

Re: Erhöhung Deckungssumme Berufshaftpflicht

Verfasst: Montag 24. April 2017, 16:57
von Calipso
Danke für eure Beiträge.

@Syd, ja fraglich ist, ob man überhaupt einen Schaden in dieser Höhe verursachen kann.

In meinem Fall ging es in der ersten Anfrage vor der Erstberatung um die Ersteigerung von 1 bis mehreren Immobilien im Rahmen einer Zwangsversteigerung. Wenn man weiß, dass man für das Verfahren und den Termin nach dem RVG jeweils nur eine 0,4er Gebühr berechnen kann, lohnt sich die Erhöhung der Berufshaftpflicht nur wegen dieses einen Mandats überhaupt nicht, wenn man den erhöhten Beitrag nicht auf das Mandat umlegt. Klar, kann man auch eine Honorarvereinbarung abschließen, aber da fragt sich der Mandant dann sicherlich auch, wofür er so viel zahlen soll, wenn er sich doch schon den Notar erspart. Er will doch ein Schnäppchen schlagen!

Letztlich habe ich eh davon abgeraten (Gutachten etc. waren übers Internet einsehbar) und in der Erstberatung bestand dann ohnehin nur Interesse an einer Immobilie (Eigentumswohnung), deren gerichtlich geschätzter Verkehrswert unter 250.000 € lag.