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Werkvertrag

Verfasst: Dienstag 14. März 2017, 22:21
von jura_student
Guten Abend,

ich habe eine Frage, und zwar:

Wenn eine Person A bei Bestellung des B etwas auf Werkvertragsbasis von C anfertigen lässt und dann widerrum das Hergestellte im Internet dem B Verkauft, handelt A dann als Unternehmer?
Und wer haftet wenn B widerruft? A oder c ?

Vielen Dank für eure Hilfe :D

Re: Werkvertrag

Verfasst: Dienstag 14. März 2017, 23:48
von joee78
Richtet sich danach, ob in der Person des A die Vss. des § 14 BGB vorliegen.

Re: Werkvertrag

Verfasst: Mittwoch 15. März 2017, 09:24
von Baron
Prüf doch mal nach der üblichen Reihenfolge, wer welche Ansprüche gegen wen hat.