Werkvertrag
Verfasst: Dienstag 14. März 2017, 22:21
Guten Abend,
ich habe eine Frage, und zwar:
Wenn eine Person A bei Bestellung des B etwas auf Werkvertragsbasis von C anfertigen lässt und dann widerrum das Hergestellte im Internet dem B Verkauft, handelt A dann als Unternehmer?
Und wer haftet wenn B widerruft? A oder c ?
Vielen Dank für eure Hilfe
ich habe eine Frage, und zwar:
Wenn eine Person A bei Bestellung des B etwas auf Werkvertragsbasis von C anfertigen lässt und dann widerrum das Hergestellte im Internet dem B Verkauft, handelt A dann als Unternehmer?
Und wer haftet wenn B widerruft? A oder c ?
Vielen Dank für eure Hilfe