EuGH, Ungarn und das StrEG
Verfasst: Mittwoch 15. März 2017, 12:32
Der Sachverhalt, wie er sich aus den Zeitungen zusammenstückeln lässt:
Zwei etwa 30-jährige "flüchten" (unklar, vor was) aus Bangladesch mit Ziel Deutschland. In Ungarn werden sie von der Polizei festgenommen und für 23 Tage in einem bewachten Transitzentrum untergebracht ohne anwaltlichen Beistand. Anschließend ging es zurück nach Serbien, was die beiden dem "Risiko" ausgesetzt habe, zurück nach Griechenland zurückgeschoben zu werden.
Nun spricht der EuGH den beiden jeweils 10.000 Euro zu.
Meine Fragen an die Europarechtsexperten:
1. Geht davon noch was ab?
2. Sind derartig hohe Summen normal oder politisch motiviert?
Generell: falls die Entscheidung in Ordnung ist, was gilt dann für das deutsche StrEG?
§ 7 III StrEG sieht für Schaden, der nicht Vermögensschaden ist (darum ging es hier ja wohl ebenfalls nur), 25 € pro Tag vor. Die gibt es für den Unschuldigen aber auch nur, wenn kein Mitverschulden § 6 StrEG, § 254 BGB vorliegt. Selbst dann muss die Entschädigung freilich noch versteuert werden. Hinzu kommt, dass die bürgerliche Existenz zu 99% eh vernichtet ist (Firma/Job weg, etc. und § 7 I StrEG ist da ein Witz, bzw. Frage des Nachweises) und bleibt, denn mit der Lücke im Lebenslauf ists eh Essig.
Demgegenüber stehen nun Personen, die bewusst einen erheblichen Teil der Welt illegal durchqueren und erwischt werden. Bzgl. Lebenslauf verschwindet halt der Pass und gut ist. Und die Nichtverfügbarkeit des Anwalts dürfte wohl kaum die Inhaftierten so belasten, dass es die Differenz 25 € -> ca. 435 € pro Tag rechtfertigt - andernfalls werden unsere Strafverteidiger erheblichst unterbezahlt.
Mag etwas polemisch klingen, aber ich bin echt erstaunt bzw. entsetzt.
Zwei etwa 30-jährige "flüchten" (unklar, vor was) aus Bangladesch mit Ziel Deutschland. In Ungarn werden sie von der Polizei festgenommen und für 23 Tage in einem bewachten Transitzentrum untergebracht ohne anwaltlichen Beistand. Anschließend ging es zurück nach Serbien, was die beiden dem "Risiko" ausgesetzt habe, zurück nach Griechenland zurückgeschoben zu werden.
Nun spricht der EuGH den beiden jeweils 10.000 Euro zu.
Meine Fragen an die Europarechtsexperten:
1. Geht davon noch was ab?
2. Sind derartig hohe Summen normal oder politisch motiviert?
Generell: falls die Entscheidung in Ordnung ist, was gilt dann für das deutsche StrEG?
§ 7 III StrEG sieht für Schaden, der nicht Vermögensschaden ist (darum ging es hier ja wohl ebenfalls nur), 25 € pro Tag vor. Die gibt es für den Unschuldigen aber auch nur, wenn kein Mitverschulden § 6 StrEG, § 254 BGB vorliegt. Selbst dann muss die Entschädigung freilich noch versteuert werden. Hinzu kommt, dass die bürgerliche Existenz zu 99% eh vernichtet ist (Firma/Job weg, etc. und § 7 I StrEG ist da ein Witz, bzw. Frage des Nachweises) und bleibt, denn mit der Lücke im Lebenslauf ists eh Essig.
Demgegenüber stehen nun Personen, die bewusst einen erheblichen Teil der Welt illegal durchqueren und erwischt werden. Bzgl. Lebenslauf verschwindet halt der Pass und gut ist. Und die Nichtverfügbarkeit des Anwalts dürfte wohl kaum die Inhaftierten so belasten, dass es die Differenz 25 € -> ca. 435 € pro Tag rechtfertigt - andernfalls werden unsere Strafverteidiger erheblichst unterbezahlt.
Mag etwas polemisch klingen, aber ich bin echt erstaunt bzw. entsetzt.