Bericht: Einstellungsinterview baden-württembergische Justiz
Verfasst: Donnerstag 16. März 2017, 14:21
Nachdem mein Bericht über die niedersächsische Justiz gut angekommen ist, möchte ich euch auch an der Erfahrung aus Baden-Württemberg teilhaben lassen:
Kurzfassung: In BW gibt es ein einstündiges Gespräch mit dem Personalreferenten über alles, was sich nicht aus dem schriftlichen Lebenslauf ergibt.
Und etwas länger: Baden-Württemberg ist derzeit das einzige Bundesland, dass die Bewerbung per eMail offiziell anbietet (Verwaister Link http://www.mit-recht-in-die-zukunft.de/richterstaatsanwalt/die_bewerbung/ automatisch entfernt). Verlangt werden mindestens acht Punkte in beiden Examina. Da es sich jedoch um ein "in der Regel" handelt, sind auch Ausnahmen formell denkbar. Man bewirbt sich für die Einstellung als Jurist im Allgemeinen, dass heißt als Proberichter (in allen Gerichtsbarkeiten), Verwaltungsjurist und bis zum 31.12.2017 auch als Notarvertreter. Erfahrungsberichte aus den drei Bereichen sind also prinzipiell aufeinander übertragbar.
Wer mit dem Gedanken spielt, Notar zu werden, sollte dies in der Bewerbung deutlich machen. Genauso ist es möglich (und sinnvoll), die Bewerbung auf die Justiz oder den Verwaltungsdienst zu beschränken und eventuelle Vorlieben für Gerichtszweige zu benennen.
Überzeugen die Unterlagen, erhält man einen Anruf oder eine eMail, um einen Termin auszumachen. Dabei ist ausmachen wörtlich zu nehmen; die nette Sachbearbeiterin öffnet die Kalender der beiden beteiligten Personaler und schaut, wann der nächste Termin bei beiden frei ist. Der wird dann mit dem Terminkalender des Bewerbers abgeglichen und bei Bedarf weiter gesucht. Tipp: Es ist in Ordnung, den ersten Termin mit Verweis auf andere Termine im eigenen Kalender abzulehnen. Das nimmt einem keiner übel, wenn es stimmt. Bei Auswärtigen wird auf eine Terminierung geachtet, die eine Anreise ermöglicht. Ab wann man in Stuttgart sein kann, muss man aber selbst auf dem Schirm haben. Also am Besten vorher nachschauen.
Das Einzelgespräch selbst dauert ca. 60 Minuten und findet im Justizministerium in Stuttgart statt. Das Gebäude erreicht man vom Bahnhof aus gut zu Fuß, sollte aber etwas Zeit einplanen, weil man durch die Sicherheitsschleuse muss. Von dort aus wird man auch erst einmal nur ins Vorzimmer geschickt. Von dort geht es dann weiter quer durch's Haus in den richtigen Raum. Am Gespräch nehmen zwei Leute teil, in meinem Fall ein Personalreferent und der Referatsleiter Personal. Einer von beiden führt das Gespräch, der andere hat "nur" die Gelegenheit ab und an Fragen zu stellen, wenn noch etwas offen ist. Der Lebenslauf ist beiden gut bekannt (auch wenn sie ihn vielleicht nicht 100 %ig präsent haben); Fragen dazu gibt es jedenfalls nicht. Auch meine Examens- und Stationszeugnisse waren in Note und Kernaussagen bekannt. Bei mir ging es inhaltlich um die Motivation für die Justiz, ob ich mich selbst für geeignet halte (und in dem Zusammenhang, was einen guten Richter ausmacht), welche Gerichtszweige ich mir (nicht) vorstellen könne und was mich besonders an ihnen reizt. Anschließend ging es noch um die Umzugsbereitschaft und ob es einem was ausmache auch an wirklich kleine Gerichte (Es war die Rede von einem Gericht mit 0,75 Planstellen! ) zu gehen.
Bei mir gab es noch kritische Nachfragen in der Richtung Note. Dabei wurde ganz offen gesagt, dass ich im Vergleich zu den meisten Bewerbern, die eingeladen werden, doch unterdurchschnittliche Noten hätte. Daher wurde ich intensiv gefragt, warum ich mich trotzdem für geeignet halte und die These in den Raum gestellt, ich wäre ja durchaus evtl. einem Spezialisten aus einer Großkanzlei (mit besseren Examina) ausgesetzt, der nur auf seinem Fachgebiet arbeite und daher viel fitter sei. Darauf musste ich reagieren. Ich habe erwidert, dass die Erfahrung mit der Zeit komme, ich keine Scheu habe, auch in der Verhandlung ins Gesetz zu schauen (Wörtlich: Es heißt ja immer, der Blick ins Gesetz fördere die Rechtskenntnis. Davon habe ich im Ref. Gebrauch gemacht und das würde ich im Bedarf auch weiter so machen.) und auch Kolleginnen und Kollegen mit wörtlich guten Examina aufgrund der gewünschten Wechsel innerhalb der Justiz nie so spezialisiert sein könnten, wie der im Beispiel gebrachte Baurechtsanwalt.
Schließlich wurde ich gefragt, wie ich mich entscheiden würde, wenn man mir die freie Wahl ließe, wo ich eingesetzt würde: Ich habe die ordentliche Gerichtsbarkeit genannt und wurde dann gefragt, an welchem Gericht und in welcher Funktion. Als ich mich entschieden hatte, wurde ich nach den Gründen gefragt. Dazu dann natürlich noch "Was wäre, wenn wir sie stattdessen da-und-da einsetzen würden?"
Meine Note wurde mehrfach als "unterdurchschnittlich" bzw. "doch recht gering" bezeichnet. Ich habe es mir da nicht nehmen lassen, darauf hinzuweisen, dass sie möglicherweise im Vergleich zu anderen Bewerbern etwas schlechter sei. Dass meine Note aber im Gesamtbild durchaus deutlich überdurchschnittlich sei und ich meine Ergebnisse durchaus nicht für schlecht halten würde. Da stimmte man mir dann durchaus auch zu. Ich weiß nicht, ob sich der Hinweis überhaupt und wenn ja positiv oder negativ ausgewirkt hat. Aber man sollte sich durchaus bewusst sein, dass die Personaler von ihren Bewerbern durchaus verwöhnt sind, was die Noten angeht. Ein wenig "erden" schadet da sicher nicht. So ganz nebenbei zeigt man damit Selbstbewusstsein. Ich hatte jedenfalls nicht den Eindruck, dass es mir geschadet hätte (wobei ich das natürlich letztlich nicht beurteilen kann).
Insgesamt wurde sehr deutlich gemacht, dass die Noten entscheidend für die Einstellung sei. Man stelle zwar "nicht wie in Bayern rein nach der Note" ein. Aber aufgrund von Art. 33 GG sei diese doch maßgebliches Kriterium. Was hilft, sind gute Stationsnoten und die Bereitschaft, sich überall einsetzen zu lassen. Das wurde mir auch so gesagt (nachdem ich volle Versetzungsbereitschaft verkündet hatte).
Am Ende durfte ich Fragen stellen. (Wobei nach der ersten schon Schluss war; da durfte der Kollege noch einmal überlegen, ob er Fragen hatte und dann hat der Vorsitzende das Gespräch beendet. Ich hätte mich sicherlich noch energisch melden können, habe darauf aber verzichtet.) Ich hatte gefragt, wie es weitergehe. Man teilte mir mit, dass ich in circa vier Wochen Antwort erhalten würde. Aus dem Gespräch ergab sich, dass Kolleginnen und Kollegen mit weit überdurchschnittlichen Noten und einem guten Eindruck aus dem Gespräch sehr zeitnah eine Zusage erhalten. In meinem Falle wollte man aufgrund der Note aber noch den aktuellen Examensdurchgang abwarten und dann weitersehen.
Prinzipiell wird durchgängig nach Bedarf eingestellt, feste Fristen gibt es nicht. Wenn gerade Flaute ist, also keine Bewerbungen (nach Aktenlage vergleichbarer oder besserer Konkurrenten) rumliegen, auch ohne noch mehr Gespräche zu führen. Kurz vor und nach Examensterminen (April und Oktober(?)) werde aber durchaus noch auf die Bewerbungen aus dem Durchgang gewartet.
Wenn die Zusage kommt, kann es sehr schnell gehen. Mir wurde eine Rückmeldung für Mitte April in Aussicht gestellt. Sollte dort ein Angebot ergehen, wäre Einstellungshorizont der 01. Mai (also gerade einmal zwei Wochen später). Da ich von weiter weg komme, wäre aber auch der 01. Juni denkbar. Ein bisschen Spontanität hilft also, wenn es knapp wird.
Meine persönliche Einschätzung: Das Gespräch war offen und fair (wie es auch Einwendungsdurchgriff erlebt hat). Man sagte mir, dass man einen positiven Eindruck von mir im Gespräch gewonnen habe. Allerdings gehe ich dennoch von einer Absage aus, da man mehrfach und sehr deutlich auf das Thema Note hinwies. Ich hatte das Gefühl, mich rechtfertigen zu müssen. Ich habe mitgenommen, dass man mir bereits vor Ort keine großen Hoffnungen machen wollte. Wenn aber das Gespräch (sehr) positiv war und dennoch eine Absage zu erwarten ist, liegt der Schwerpunkt bei der Einstellungsentscheidung offensichtlich auf der Note. Das kann man gut oder schlecht finden. - Wissen sollte man es auf jeden Fall.
Kurz noch zum Notar: In Baden-Württemberg gibt es die Besonderheit der staatlichen Notare (und das noch einmal unterteilt in Baden und Württemberg). Nachdem man auch im Ländle gemerkt hat, dass das nicht mehr zeitgemäß ist, wird Ende des Jahres auf das im Rest der Republik übliche Konzept umgestellt. Bis dahin kann man aber noch in den Landesdienst aufgenommen werden. Warum ist das attraktiv? Wer bis zum 31.12.2017 als Notarvertreter aufgenommen wurde, wird ab dem 01.01.2018 wie ein Notarassessor geführt und kann sich nach mindestens drei Jahren auf eines der freien Notariate bewerben. Da Baden-Württemberg Nur-Notare hat, ist das Gebiet (und damit das Einkommen faktisch mehr als) gesichert. Die Stellen als Notarassessor sind heiß begehrt; ohne (im Wortsinne) gute Examina ist es nicht ganz einfach, da reinzukommen. Das war in Baden-Württemberg anders, weil Notare "nur" nach R1 besoldet wurden (und damit weit weniger, als die freiberuflichen Kolleginnen und Kollegen kriegten). Die Notengrenzen sind seit der Änderung zwar etwas gestiegen, aber noch lange unter denen anderer Bundesländer.
Wer also mit dem Gedanken spielt, Notar zu werden, sollte die Gelegenheit nutzen. In der Bewerbung kann man das bereits angeben. Es reicht aber auch, wenn man es bei der Terminvereinbarung erwähnt. Dann sucht die Sachbearbeiterin nämlich den Kalender des für die Notare zuständigen Referenten raus; er wird dann als dritter Personaler am Gespräch beteiligt. Eine Bewerbung als Notar und zusätzlich als Richter (quasi als Back-Up) ist ausdrücklich möglich. Ich habe es nicht ausprobiert, könnte mir aber vorstellen, dass man sich die "Was denn nun?"-Frage stellen lassen muss.
Ich hoffe, dass euch auch der Bericht weiterhilft.
Kurzfassung: In BW gibt es ein einstündiges Gespräch mit dem Personalreferenten über alles, was sich nicht aus dem schriftlichen Lebenslauf ergibt.
Und etwas länger: Baden-Württemberg ist derzeit das einzige Bundesland, dass die Bewerbung per eMail offiziell anbietet (Verwaister Link http://www.mit-recht-in-die-zukunft.de/richterstaatsanwalt/die_bewerbung/ automatisch entfernt). Verlangt werden mindestens acht Punkte in beiden Examina. Da es sich jedoch um ein "in der Regel" handelt, sind auch Ausnahmen formell denkbar. Man bewirbt sich für die Einstellung als Jurist im Allgemeinen, dass heißt als Proberichter (in allen Gerichtsbarkeiten), Verwaltungsjurist und bis zum 31.12.2017 auch als Notarvertreter. Erfahrungsberichte aus den drei Bereichen sind also prinzipiell aufeinander übertragbar.
Wer mit dem Gedanken spielt, Notar zu werden, sollte dies in der Bewerbung deutlich machen. Genauso ist es möglich (und sinnvoll), die Bewerbung auf die Justiz oder den Verwaltungsdienst zu beschränken und eventuelle Vorlieben für Gerichtszweige zu benennen.
Überzeugen die Unterlagen, erhält man einen Anruf oder eine eMail, um einen Termin auszumachen. Dabei ist ausmachen wörtlich zu nehmen; die nette Sachbearbeiterin öffnet die Kalender der beiden beteiligten Personaler und schaut, wann der nächste Termin bei beiden frei ist. Der wird dann mit dem Terminkalender des Bewerbers abgeglichen und bei Bedarf weiter gesucht. Tipp: Es ist in Ordnung, den ersten Termin mit Verweis auf andere Termine im eigenen Kalender abzulehnen. Das nimmt einem keiner übel, wenn es stimmt. Bei Auswärtigen wird auf eine Terminierung geachtet, die eine Anreise ermöglicht. Ab wann man in Stuttgart sein kann, muss man aber selbst auf dem Schirm haben. Also am Besten vorher nachschauen.
Das Einzelgespräch selbst dauert ca. 60 Minuten und findet im Justizministerium in Stuttgart statt. Das Gebäude erreicht man vom Bahnhof aus gut zu Fuß, sollte aber etwas Zeit einplanen, weil man durch die Sicherheitsschleuse muss. Von dort aus wird man auch erst einmal nur ins Vorzimmer geschickt. Von dort geht es dann weiter quer durch's Haus in den richtigen Raum. Am Gespräch nehmen zwei Leute teil, in meinem Fall ein Personalreferent und der Referatsleiter Personal. Einer von beiden führt das Gespräch, der andere hat "nur" die Gelegenheit ab und an Fragen zu stellen, wenn noch etwas offen ist. Der Lebenslauf ist beiden gut bekannt (auch wenn sie ihn vielleicht nicht 100 %ig präsent haben); Fragen dazu gibt es jedenfalls nicht. Auch meine Examens- und Stationszeugnisse waren in Note und Kernaussagen bekannt. Bei mir ging es inhaltlich um die Motivation für die Justiz, ob ich mich selbst für geeignet halte (und in dem Zusammenhang, was einen guten Richter ausmacht), welche Gerichtszweige ich mir (nicht) vorstellen könne und was mich besonders an ihnen reizt. Anschließend ging es noch um die Umzugsbereitschaft und ob es einem was ausmache auch an wirklich kleine Gerichte (Es war die Rede von einem Gericht mit 0,75 Planstellen! ) zu gehen.
Bei mir gab es noch kritische Nachfragen in der Richtung Note. Dabei wurde ganz offen gesagt, dass ich im Vergleich zu den meisten Bewerbern, die eingeladen werden, doch unterdurchschnittliche Noten hätte. Daher wurde ich intensiv gefragt, warum ich mich trotzdem für geeignet halte und die These in den Raum gestellt, ich wäre ja durchaus evtl. einem Spezialisten aus einer Großkanzlei (mit besseren Examina) ausgesetzt, der nur auf seinem Fachgebiet arbeite und daher viel fitter sei. Darauf musste ich reagieren. Ich habe erwidert, dass die Erfahrung mit der Zeit komme, ich keine Scheu habe, auch in der Verhandlung ins Gesetz zu schauen (Wörtlich: Es heißt ja immer, der Blick ins Gesetz fördere die Rechtskenntnis. Davon habe ich im Ref. Gebrauch gemacht und das würde ich im Bedarf auch weiter so machen.) und auch Kolleginnen und Kollegen mit wörtlich guten Examina aufgrund der gewünschten Wechsel innerhalb der Justiz nie so spezialisiert sein könnten, wie der im Beispiel gebrachte Baurechtsanwalt.
Schließlich wurde ich gefragt, wie ich mich entscheiden würde, wenn man mir die freie Wahl ließe, wo ich eingesetzt würde: Ich habe die ordentliche Gerichtsbarkeit genannt und wurde dann gefragt, an welchem Gericht und in welcher Funktion. Als ich mich entschieden hatte, wurde ich nach den Gründen gefragt. Dazu dann natürlich noch "Was wäre, wenn wir sie stattdessen da-und-da einsetzen würden?"
Meine Note wurde mehrfach als "unterdurchschnittlich" bzw. "doch recht gering" bezeichnet. Ich habe es mir da nicht nehmen lassen, darauf hinzuweisen, dass sie möglicherweise im Vergleich zu anderen Bewerbern etwas schlechter sei. Dass meine Note aber im Gesamtbild durchaus deutlich überdurchschnittlich sei und ich meine Ergebnisse durchaus nicht für schlecht halten würde. Da stimmte man mir dann durchaus auch zu. Ich weiß nicht, ob sich der Hinweis überhaupt und wenn ja positiv oder negativ ausgewirkt hat. Aber man sollte sich durchaus bewusst sein, dass die Personaler von ihren Bewerbern durchaus verwöhnt sind, was die Noten angeht. Ein wenig "erden" schadet da sicher nicht. So ganz nebenbei zeigt man damit Selbstbewusstsein. Ich hatte jedenfalls nicht den Eindruck, dass es mir geschadet hätte (wobei ich das natürlich letztlich nicht beurteilen kann).
Insgesamt wurde sehr deutlich gemacht, dass die Noten entscheidend für die Einstellung sei. Man stelle zwar "nicht wie in Bayern rein nach der Note" ein. Aber aufgrund von Art. 33 GG sei diese doch maßgebliches Kriterium. Was hilft, sind gute Stationsnoten und die Bereitschaft, sich überall einsetzen zu lassen. Das wurde mir auch so gesagt (nachdem ich volle Versetzungsbereitschaft verkündet hatte).
Am Ende durfte ich Fragen stellen. (Wobei nach der ersten schon Schluss war; da durfte der Kollege noch einmal überlegen, ob er Fragen hatte und dann hat der Vorsitzende das Gespräch beendet. Ich hätte mich sicherlich noch energisch melden können, habe darauf aber verzichtet.) Ich hatte gefragt, wie es weitergehe. Man teilte mir mit, dass ich in circa vier Wochen Antwort erhalten würde. Aus dem Gespräch ergab sich, dass Kolleginnen und Kollegen mit weit überdurchschnittlichen Noten und einem guten Eindruck aus dem Gespräch sehr zeitnah eine Zusage erhalten. In meinem Falle wollte man aufgrund der Note aber noch den aktuellen Examensdurchgang abwarten und dann weitersehen.
Prinzipiell wird durchgängig nach Bedarf eingestellt, feste Fristen gibt es nicht. Wenn gerade Flaute ist, also keine Bewerbungen (nach Aktenlage vergleichbarer oder besserer Konkurrenten) rumliegen, auch ohne noch mehr Gespräche zu führen. Kurz vor und nach Examensterminen (April und Oktober(?)) werde aber durchaus noch auf die Bewerbungen aus dem Durchgang gewartet.
Wenn die Zusage kommt, kann es sehr schnell gehen. Mir wurde eine Rückmeldung für Mitte April in Aussicht gestellt. Sollte dort ein Angebot ergehen, wäre Einstellungshorizont der 01. Mai (also gerade einmal zwei Wochen später). Da ich von weiter weg komme, wäre aber auch der 01. Juni denkbar. Ein bisschen Spontanität hilft also, wenn es knapp wird.
Meine persönliche Einschätzung: Das Gespräch war offen und fair (wie es auch Einwendungsdurchgriff erlebt hat). Man sagte mir, dass man einen positiven Eindruck von mir im Gespräch gewonnen habe. Allerdings gehe ich dennoch von einer Absage aus, da man mehrfach und sehr deutlich auf das Thema Note hinwies. Ich hatte das Gefühl, mich rechtfertigen zu müssen. Ich habe mitgenommen, dass man mir bereits vor Ort keine großen Hoffnungen machen wollte. Wenn aber das Gespräch (sehr) positiv war und dennoch eine Absage zu erwarten ist, liegt der Schwerpunkt bei der Einstellungsentscheidung offensichtlich auf der Note. Das kann man gut oder schlecht finden. - Wissen sollte man es auf jeden Fall.
Kurz noch zum Notar: In Baden-Württemberg gibt es die Besonderheit der staatlichen Notare (und das noch einmal unterteilt in Baden und Württemberg). Nachdem man auch im Ländle gemerkt hat, dass das nicht mehr zeitgemäß ist, wird Ende des Jahres auf das im Rest der Republik übliche Konzept umgestellt. Bis dahin kann man aber noch in den Landesdienst aufgenommen werden. Warum ist das attraktiv? Wer bis zum 31.12.2017 als Notarvertreter aufgenommen wurde, wird ab dem 01.01.2018 wie ein Notarassessor geführt und kann sich nach mindestens drei Jahren auf eines der freien Notariate bewerben. Da Baden-Württemberg Nur-Notare hat, ist das Gebiet (und damit das Einkommen faktisch mehr als) gesichert. Die Stellen als Notarassessor sind heiß begehrt; ohne (im Wortsinne) gute Examina ist es nicht ganz einfach, da reinzukommen. Das war in Baden-Württemberg anders, weil Notare "nur" nach R1 besoldet wurden (und damit weit weniger, als die freiberuflichen Kolleginnen und Kollegen kriegten). Die Notengrenzen sind seit der Änderung zwar etwas gestiegen, aber noch lange unter denen anderer Bundesländer.
Wer also mit dem Gedanken spielt, Notar zu werden, sollte die Gelegenheit nutzen. In der Bewerbung kann man das bereits angeben. Es reicht aber auch, wenn man es bei der Terminvereinbarung erwähnt. Dann sucht die Sachbearbeiterin nämlich den Kalender des für die Notare zuständigen Referenten raus; er wird dann als dritter Personaler am Gespräch beteiligt. Eine Bewerbung als Notar und zusätzlich als Richter (quasi als Back-Up) ist ausdrücklich möglich. Ich habe es nicht ausprobiert, könnte mir aber vorstellen, dass man sich die "Was denn nun?"-Frage stellen lassen muss.
Ich hoffe, dass euch auch der Bericht weiterhilft.