Grundrechtsprüfung Verwaltungsrecht (§80 V - Angemessenheit)
Verfasst: Samstag 18. März 2017, 19:28
Huhu,
ich bin gerade dabei, die materielle Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts beim Antrag aus §80 V iVm §80 II 1 Nr.4 zu prüfen, und frage mich gerade bei der Angemessenheit, in welcher Deutlichkeit Grundrechte zu thematisieren sind..
Die Eröffnung des Schutzbereiches lässt sich ja kurz abhaken, aber sollte man dann auch den Eingriff durch den VA thematisieren? Schranken und Schranken-Schranken?
Danke für jede Antwort
ich bin gerade dabei, die materielle Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts beim Antrag aus §80 V iVm §80 II 1 Nr.4 zu prüfen, und frage mich gerade bei der Angemessenheit, in welcher Deutlichkeit Grundrechte zu thematisieren sind..
Die Eröffnung des Schutzbereiches lässt sich ja kurz abhaken, aber sollte man dann auch den Eingriff durch den VA thematisieren? Schranken und Schranken-Schranken?
Danke für jede Antwort