Anordnungsanspruch bei Feststellungsklage
Verfasst: Montag 20. März 2017, 09:54
Huhu,
ich prüfe gerade die Begründetheit bei §123 VwGO. In der Hauptsache ist eine Feststellungsklage statthaft. Wie prüfe ich nun den Anspruch auf Feststellung? Kann ich sagen, dass dieser dann besteht, wenn der erlassene Verwaltungsakt rechtswidrig und der Antragsteller dadurch in seinen Rechten verletzt wäre?
ich prüfe gerade die Begründetheit bei §123 VwGO. In der Hauptsache ist eine Feststellungsklage statthaft. Wie prüfe ich nun den Anspruch auf Feststellung? Kann ich sagen, dass dieser dann besteht, wenn der erlassene Verwaltungsakt rechtswidrig und der Antragsteller dadurch in seinen Rechten verletzt wäre?