§ 122 I 4 AO
Verfasst: Montag 20. März 2017, 15:01
Ich habe eine Frage zu den Rechtsfolgen, wenn die Finanzbehörde einen Steuerverwaltungsakt entgegen § 122 I 4 AO nur an den Steuerpflichtigen und nicht an den Bevollmächtigten mitteilt. Teilweise lese ich, dass dann keine wirksame Bekanntgabe vorliegt, solange keine Heilung analog § 8 VwZG durch Weiterleitung an den Bevollmächtigten erfolgt ist. Andernteils wird angenommen, dass die Bekanntgabe wirksam erfolgt ist weil für den Adressaten die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand und der VA nur formell rechtswidrig ist. Sind das zwei verschiedene Ansichten oder betrifft die Lösung verschiedene Fallkonstellationen, deren Differenzierung ich nur nicht nachvollzogen habe?