aberratio ictus --> mehrere Delikte?
Verfasst: Donnerstag 23. März 2017, 19:28
Ich habe mal eine Frage zum aberratio ictus. Und zwar ist es ja normalerweise so, dass wenn es zu einem Fehlgehen der Tat kommt der Täter sich strafbar gemacht hat. Und zwar einmal wegen des versuchten Delikts (also bspw. Mord) und dann einer Fahrlässigkeit (bspw. fahrlässige gefährliche Körperverletzung). Was wäre aber, wenn der Täter beschließt, dass das Fehlgehen der Tat ihm doch genehm ist? Und wenn der Täter sich zum Rücktritt entscheidet, von welchem Delikt tritt er dann zurück?
Also Beispiel: A schießt auf B trifft C. (Strafbar hat er sich gemacht wegen versuchten Mordes und fahrlässiger Körperverletzung). Ihm fällt ein, dass er ja mit C sowieso noch eine Rechnung offen hatte, also will er ihn verbluten lassen. Nach 10 Minuten überlegt er es sich dann doch anders und ruft einen Krankenwagen. Liegt dann ein zweiter versuchter Mord und eine fahrlässige Körperverletzung vor?
Also Beispiel: A schießt auf B trifft C. (Strafbar hat er sich gemacht wegen versuchten Mordes und fahrlässiger Körperverletzung). Ihm fällt ein, dass er ja mit C sowieso noch eine Rechnung offen hatte, also will er ihn verbluten lassen. Nach 10 Minuten überlegt er es sich dann doch anders und ruft einen Krankenwagen. Liegt dann ein zweiter versuchter Mord und eine fahrlässige Körperverletzung vor?