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Zulässigkeit - was überhaupt ansprechen

Verfasst: Freitag 24. März 2017, 14:31
von Gelöschter Nutzer
Hallo,

regelmäßig sind bei der Zulässigkeitsprüfung viele Punkte sehr unproblematisch gegeben.

Soll man diese dennoch in einem Satz im Feststellungsstil ansprechen, oder kann man diese komplett weglassen und nur auf etwaige Problempunkte eingehen?

(Bsp.: Zuständigkeit des BVerfG, Beschwerdefähigkeit)

Vielen Dank :drinking: :lmao: :upsetangry

Re: Zulässigkeit - was überhaupt ansprechen

Verfasst: Freitag 24. März 2017, 22:44
von Ara
Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges/Zuständigkeit des BVerfG, statthafte Klageart, Klagebefugnis/Beschwerdefähigkeit, Klagegegner und Form/Frist würde ich immer ansprechen. Den Rest wenn es dazu Grund gibt.