Zulässigkeit - was überhaupt ansprechen
Verfasst: Freitag 24. März 2017, 14:31
Hallo,
regelmäßig sind bei der Zulässigkeitsprüfung viele Punkte sehr unproblematisch gegeben.
Soll man diese dennoch in einem Satz im Feststellungsstil ansprechen, oder kann man diese komplett weglassen und nur auf etwaige Problempunkte eingehen?
(Bsp.: Zuständigkeit des BVerfG, Beschwerdefähigkeit)
Vielen Dank
regelmäßig sind bei der Zulässigkeitsprüfung viele Punkte sehr unproblematisch gegeben.
Soll man diese dennoch in einem Satz im Feststellungsstil ansprechen, oder kann man diese komplett weglassen und nur auf etwaige Problempunkte eingehen?
(Bsp.: Zuständigkeit des BVerfG, Beschwerdefähigkeit)
Vielen Dank