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Heiraten im Ref / Urlaubsplanung

Verfasst: Dienstag 28. März 2017, 09:28
von Praxiskommentar
Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zum Thema "Heiraten während des Refs". Wir haben uns kürzlich verlobt und überlegen uns nun, wann ein geeigneter Zeitpunkt zum Heiraten wäre. Im April diesen Jahres gehe ich nach meiner Promotion ( \:D/ ) ins Ref.
Meine Frage bezieht sich konkreter darauf, dass wir nach der Hochzeit gerne eine Woche frei nehmen würden und ob jemand Erfahrung damit hat, während des Refs seinen Urlaub weit im Voraus zu planen. Denn wenn ich das richtig verstanden habe, muss der jeweilige Ausbilder das genehmigen und den lerne ich ja (außer bei Zivilrecht und in der Anwaltsstation) erst drei Monate vorher kennen. :-k (oder?)
Meine Überlegung war, dass es sich vielleicht zu Beginn der Anwaltsstation anbieten würde - dazu müsste ich aber wissen, wie lange der Einführungslehrgang dafür ist. Erfährt man das wirklich immer erst kurz zuvor, oder gibt es eine Möglichkeit das zu Beginn des Refs zu erfahren, ob das (zB) 2 oder 4 Wochen dauert? :-k

Ich freue mich auch über generelle Erfahrungswerte zum Thema "Hochzeitsplanung während des Refs", insbesondere in Zusammenhang mit der (scheinbar) fehlenden Planungssicherheit was Urlaub usw. angeht.

Und falls sich jemand Sorgen macht um die Vereinbarkeit von Planung und Ref: Ich bin optimistisch, da ich eher pragmatisch veranlagt bin und ich hoffentlich meinen Verlobten davon abhalten kann, zu "Groomzillus" zu mutieren. ;)

Re: Heiraten im Ref / Urlaubsplanung

Verfasst: Dienstag 28. März 2017, 13:06
von thh
Praxiskommentar hat geschrieben:Meine Frage bezieht sich konkreter darauf, dass wir nach der Hochzeit gerne eine Woche frei nehmen würden und ob jemand Erfahrung damit hat, während des Refs seinen Urlaub weit im Voraus zu planen. Denn wenn ich das richtig verstanden habe, muss der jeweilige Ausbilder das genehmigen und den lerne ich ja (außer bei Zivilrecht und in der Anwaltsstation) erst drei Monate vorher kennen. :-k (oder?)
Es gibt zum einen nicht wirklich viele Versagungsgründe für Urlaub, zum anderen würde es mich überraschen, wenn das im Referendariat anders wäre als im Beruf: genehmigter Urlaub ist genehmigter Urlaub, auch dann, wenn sich zwischen Genehmigung und Urlaubsantritt die Zuweisung geändert hat. Schwierig wird es regelmäßig nur in den Einführungslehrgängen.

Daher: im Zweifel Urlaub einreichen - wenn er genehmigt ist, ist er genehmigt.

Re: Heiraten im Ref / Urlaubsplanung

Verfasst: Dienstag 28. März 2017, 18:28
von julée
Vielleicht nennst Du noch das OLG dazu?

Aber grds. wird der Urlaub außerhalb bestimmter Lehrgänge problemlos bewilligt und kann natürlich auch schon im Vorfeld genommen werden; dann muss auch kein Ausbilder gegenzeichnen (es gilt: Fakten schaffen). Ich würde allerdings den Urlaub eher gegen Ende einer Station nehmen; das scheint mir üblicher und praktischer zu sein, als erst ein oder zwei Wochen später als erwartet beim Ausbilder aufzuschlagen. Ausnahme: Falls Urlaub während des Anwaltslehrgangs erlaubt sein sollte, ist es eine gute Idee, dann Urlaub zu nehmen.

Re: Heiraten im Ref / Urlaubsplanung

Verfasst: Mittwoch 29. März 2017, 14:09
von ew_h2002
Auf Nummer sicher gehst du, wenn du im ersten Monat der jeweiligen Station keinen Urlaub nimmt. Notwendig ist die lange Zeit nicht, aber dann klappt es auf jeden Fall, dass keine Pflichttermine quer liegen.

Ansonsten wird der Urlaub vom OLG bewilligt. Das will in der Regel eine Unterschrift vom Ausbilder und AG-Leiter sehen. Da ich auch mal frühzeitig Urlaub brauchte und meine Ausbilder zu dem Zeitpunkt noch nicht kannte, habe ich einen Zweizeiler für das OLG dazu geschrieben und mich verpflichtet, meine Ausbilder zu informieren, sobald ich sie kennen würde. Antrag wurde problemlos genehmigt.

Re: Heiraten im Ref / Urlaubsplanung

Verfasst: Donnerstag 30. März 2017, 08:33
von Praxiskommentar
Ansonsten wird der Urlaub vom OLG bewilligt. Das will in der Regel eine Unterschrift vom Ausbilder und AG-Leiter sehen. Da ich auch mal frühzeitig Urlaub brauchte und meine Ausbilder zu dem Zeitpunkt noch nicht kannte, habe ich einen Zweizeiler für das OLG dazu geschrieben und mich verpflichtet, meine Ausbilder zu informieren, sobald ich sie kennen würde. Antrag wurde problemlos genehmigt.
Das ist gut zu wissen. Danke. Auch an die anderen beiden Poster!

Re: Heiraten im Ref / Urlaubsplanung

Verfasst: Donnerstag 30. März 2017, 16:50
von ew_h2002
Was mir gerade noch einfällt: Das OLG hatte gar nicht darauf bestanden, dass ich den betreffenden Ausbilder informiere. Das war also quasi en top. Ich hielt es aber für selbstverständlich, dass ich zeitnah Bescheid sage, auch wenn ich es vielleicht nicht selbst gemusst hätte.

Re: Heiraten im Ref / Urlaubsplanung

Verfasst: Donnerstag 30. März 2017, 19:48
von julée
Nun ja, es dürfte wohl in der Tat eine Selbstverständlichkeit und überdies einem guten Ausbildungsverhältnis dienlich sein, den Ausbilder rechtzeitig über den bereits bewilligten Urlaub zu informieren.

Re: Heiraten im Ref / Urlaubsplanung

Verfasst: Donnerstag 30. März 2017, 23:04
von Muirne
Normalerweise sollten die Ausbilder die Info gleich mit bekommen.
Vom Zeitpunkt her würde ich es zumindest nicht kurz vor den schriftlichen machen; grdsl. geht das aber natürlich schon, machen einige im Ref.