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Re: Ist Recht objektiv?

Verfasst: Donnerstag 30. März 2017, 14:21
von immer locker bleiben
juraidiot hat geschrieben:Schon klar, dass immer wieder der Versuch gemacht wurde, moralische Normen letzt zu begründen.

Aber aus heutiger Sicht eben ohne Erfolg.
Ohne Erfolg?

BGH, Urteil v. 12.07.1951 - III ZR 168/50
BGH, Urteil v. 03.11.1992 - 5 StR 370/92
BGH, Urteil v. 20.03.1995 - 5 Str 111/94
BVerfG, Beschluss v. 14.02.1968 - 2 BvR 557/62
BVerfG, Beschluss v. 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
BVerfG, Beschluss v. 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94, 2 BvR 1852/94, 2 BvR 1853/94 und 2 BvR 1875/94 (für Rechtspositivisten wohl der härteste Tobak)

Der Erfolg der Naturrechtslehre (hier: der Radbruch'schen Formel) ist doch wohl kaum zu leugnen.

Re: Ist Recht objektiv?

Verfasst: Donnerstag 30. März 2017, 15:48
von Levi
juraidiot hat geschrieben:Es ist aber zum Beispiel möglich, den Satz vom ausgeschloßenem Widerspruch zu beweisen, ohne auf Axiome zurückzugreifen, denn wer ihn bestreitet, beruft sich gleichzeitig auf ihn. Damit ist der Widerspruch unmöglich und der Satz kann als gesichert gelten.

Oder wie steht ihr zu dieser Argumentation?
Die Argumentation zeigt nur, dass deine Kenntnisse der Philosophiegeschichte noch optimierbar sind, um es vorsichtig zu formulieren. 

Selbstverständlich kann dem Satz vom ausgeschlossenen Widerspruch mit guten Gründen widersprochen werden und "als gesichert" gilt er definitiv nicht. 

Beispielsweise baut G. W. F. Hegel (und ihm folgend F. Engels im 'Anti-Dühring') seine dialektische Logik in der 'Phänomenologie des Geistes' maßgeblich auf der "Negation der Negation" auf und damit in bewusster Kontradiktion zum Satz vom ausgeschlossenen Widerspruch. 

Letztlich ist nämlich auch der Satz vom ausgeschlossenen Widerspruch nur solange begründbar, wie er auf entsprechenden geeigneten Axiomen aufbaut; insbesondere einem spezifischen Verständnis von "Widerspruch". Wenn ich "Widerspruch" anders - beispielsweise dialektisch - verstehe, löst sich das Problem auf und auch eine "Negation der Negation" wird logisch möglich und geschichtlich relevant. 

Re: Ist Recht objektiv?

Verfasst: Donnerstag 30. März 2017, 15:49
von JS
immer locker bleiben hat geschrieben:
juraidiot hat geschrieben:Schon klar, dass immer wieder der Versuch gemacht wurde, moralische Normen letzt zu begründen.

Aber aus heutiger Sicht eben ohne Erfolg.
Ohne Erfolg?

BGH, Urteil v. 12.07.1951 - III ZR 168/50
BGH, Urteil v. 03.11.1992 - 5 StR 370/92
BGH, Urteil v. 20.03.1995 - 5 Str 111/94
BVerfG, Beschluss v. 14.02.1968 - 2 BvR 557/62
BVerfG, Beschluss v. 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
BVerfG, Beschluss v. 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94, 2 BvR 1852/94, 2 BvR 1853/94 und 2 BvR 1875/94 (für Rechtspositivisten wohl der härteste Tobak)

Der Erfolg der Naturrechtslehre (hier: der Radbruch'schen Formel) ist doch wohl kaum zu leugnen.
Es ist die Frage, wie man Erfolg definiert. Daraus, dass BGH-Richter und BVerfG-Richter die Macht haben, ihre diesbezüglichen Vorstellungen in Deutschland durchzusetzen, kann deren universelle Gültigkeit und allgemeine Anerkennung nicht geschlossen werden.

Re: Ist Recht objektiv?

Verfasst: Donnerstag 30. März 2017, 17:42
von immer locker bleiben
JS hat geschrieben:
immer locker bleiben hat geschrieben:
juraidiot hat geschrieben:Schon klar, dass immer wieder der Versuch gemacht wurde, moralische Normen letzt zu begründen.

Aber aus heutiger Sicht eben ohne Erfolg.
Ohne Erfolg?

BGH, Urteil v. 12.07.1951 - III ZR 168/50
BGH, Urteil v. 03.11.1992 - 5 StR 370/92
BGH, Urteil v. 20.03.1995 - 5 Str 111/94
BVerfG, Beschluss v. 14.02.1968 - 2 BvR 557/62
BVerfG, Beschluss v. 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
BVerfG, Beschluss v. 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94, 2 BvR 1852/94, 2 BvR 1853/94 und 2 BvR 1875/94 (für Rechtspositivisten wohl der härteste Tobak)

Der Erfolg der Naturrechtslehre (hier: der Radbruch'schen Formel) ist doch wohl kaum zu leugnen.
Es ist die Frage, wie man Erfolg definiert. Daraus, dass BGH-Richter und BVerfG-Richter die Macht haben, ihre diesbezüglichen Vorstellungen in Deutschland durchzusetzen, kann deren universelle Gültigkeit und allgemeine Anerkennung nicht geschlossen werden.
... das nicht. Aber man wird daraus ableiten können, dass die These "ohne Erfolg" widerlegt ist.

Re: Ist Recht objektiv?

Verfasst: Donnerstag 30. März 2017, 23:15
von Gelöschter Nutzer
juraidiot hat geschrieben:Es ist aber zum Beispiel möglich, den Satz vom ausgeschloßenem Widerspruch zu beweisen, ohne auf Axiome zurückzugreifen, denn wer ihn bestreitet, beruft sich gleichzeitig auf ihn. Damit ist der Widerspruch unmöglich und der Satz kann als gesichert gelten.

Oder wie steht ihr zu dieser Argumentation?

Eine Redewendung dazu: Getroffene Hunde bellen: Wenn sich jemand ungewöhnlich heftig gegen Kritik zur Wehr setzt, dann sei die Kritik berechtigt. Damit wird allzu gern jemand im Gespräch ausgebootet, wenn dieser sich z. B. über eine abwertende Einschätzung des anderen beschwert. Im Prinzip kann man jemandem alles Mögliche an den Kopf werfen, Verleumdungen, faustdicke Lügen - sobald dieser im Widerspruch ist, müsste also nach Deiner These der Vorwurf wahr sein. Mm. Nicht so überzeugend ...

Re: Ist Recht objektiv?

Verfasst: Freitag 31. März 2017, 01:01
von Vortex
Kafkatrapping wie der Franzose sagt.