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Richterdienst NRW: Anrechnung Zeit als Anwalt

Verfasst: Freitag 31. März 2017, 12:34
von Scenic
Liebe Alle,

ich wechsle nach mehrjähriger Berufstätigkeit als Anwalt in den Richterdienst in NRW. Kann mir jemand nähere Informationen zur Anrechnungspraxis der Tätigkeit als Anwalt auf die Erfahrungsstufen geben? Gibt es eine Obergrenze?

Danke!

Re: Richterdienst NRW: Anrechnung Zeit als Anwalt

Verfasst: Freitag 31. März 2017, 12:43
von ew_h2002
Auch hier fördert der Blick ins Gesetz die Rechtskenntnis: Gem. § 30 I 2 LBesG NRW können die Zeiten ganz order teilweise anerkannt werden. Höchstfristen gibt es nicht. Allerdings liegt es im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde, ob und wie viel deiner Zeit anerkannt wird.

In diesem Sinne: Viel Erfolg! Sowohl beim Einstieg in der Justiz, als auch beim Antrag auf Anrechnung. :)

Re: Richterdienst NRW: Anrechnung Zeit als Anwalt

Verfasst: Freitag 31. März 2017, 13:54
von Versicherungsnehmer
Da ein Blick ins Gesetz für die Kenntnis der tatsächlichen Anrechnungspraxis nur bedingt förderlich ist: Meiner Erfahrung nach werden die Zeiten als Rechtsanwalt (in Vollzeit tätig) vollständig angerechnet.

Re: Richterdienst NRW: Anrechnung Zeit als Anwalt

Verfasst: Dienstag 11. April 2017, 08:22
von plü
Hey!

Meine Erfahrung zeigt auch, dass jede überhälftige Tätigkeit (also 50% und mehr im Umfang) angerechnet wird. I.Ü. auch die Nicht-Jura-Relevanten Jobs, denn auch dort sammelt man Erfahrungen, z.B. im Umgang mit Menschen. Solltest du also nach dem Ref etwa vorrübergehend beim Discounter an der Kasse gesessen haben, wird das auch angerechnet, sofern es überhälftig war. ;)

LG

Re: Richterdienst NRW: Anrechnung Zeit als Anwalt

Verfasst: Dienstag 11. April 2017, 08:46
von Tibor
Ich vermute, dass NRW nach dem Urteil des BVerwG zum Flugbegleiter auch nicht mehr ganz so umfangreich anrechnet.

http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... U2C29.15.0

Re: Richterdienst NRW: Anrechnung Zeit als Anwalt

Verfasst: Dienstag 11. April 2017, 08:54
von Kasimir
Tibor hat geschrieben:Ich vermute, dass NRW nach dem Urteil des BVerwG zum Flugbegleiter auch nicht mehr ganz so umfangreich anrechnet.

http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... U2C29.15.0
Jedenfalls eine Tätigkeit als Flugbegleiter bei United Airlines dürfte doch Erfahrungen im Bereich Alternative Dispute Resolution begründen.

Re: Richterdienst NRW: Anrechnung Zeit als Anwalt

Verfasst: Dienstag 11. April 2017, 08:57
von Tibor