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Leistungsklage auf Unterlassen oder Feststellungsklage

Verfasst: Sonntag 9. April 2017, 15:24
von Quid_pro_quo
Ich wiederhole gerade Öffrecht und bin bei einem Fall auf ein Problem hinsichtlich der Klageart gestoßen. Eigentlich keine große Sache, da beide Optionen vertretbar (wie bei Juristen so üblich) sein könnten, aber ich frage mich gerade, wie genau ich argumentieren muss. Das es bei der statthaften Klageart ist, sollte doch richtig sein.....

Also folgendes:

Eine Kamera wird für die Zukunft zur Überwachung von einem öffentlichen Platz aufgebaut und A fühlt sich in seinem Recht aus Art. 8 I GG verletzt. Jetzt soll die Maßnahme auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden.

Zuerst einmal habe ich eine Leistungsklage auf Unterlassen angenommen und dahingehend argumentiert, dass diese Maßnahme für die Zukunft ist. Auch vertretbar soll eine Feststellungsklage sein und ich verstehe nicht ganz wieso. Das diese Anwendung auf einen Realakt findet ist ja verständlich, aber die Leistungsklage geht doch nach § 43 II S. 1 VwGO vor. Habt Ihr eine Idee? :D