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Krank während Klausuren (NRW)

Verfasst: Sonntag 9. April 2017, 22:24
von juraklasse
Hallo,

weiß jemand was passiert, wenn man in NRW während der Klausuren zum 2. Examen (schwer) krank werden sollte (vom Amtsarzt festgestellt)? Gibt es die Möglichkeit, dass bereits geschriebene Klausuren (bspw. abgeschlossene Klausurblöcke (Zivilrecht, StrR etc.) oder zB die erste Klausurwoche gültig bleiben, oder muss man wie im ersten Examen dann alles neu schreiben? Ich hab im JAG keine Regelung gefunden.

Es ist keine eilige Frage. Ich war nur diese Woche durch eine Grippe drei Tage krank und da kam mir der Gedanke, was überhaupt in so einem Fall passiert, wenn man blöderweise mitten in der Examenszeit derartig krank wird.

Vielen Dank

Re: Krank während Klausuren (NRW)

Verfasst: Sonntag 9. April 2017, 22:38
von Honigkuchenpferd
Die Klausuren sind verloren. Siehe § 56 I i.V.m. § 21 II 1 JAG NRW:
(2) Liefert ein Prüfling mindestens eine Aufsichtsarbeit mit genügender Entschuldigung nicht ab, so hat er im nächstmöglichen Termin alle Aufsichtsarbeiten neu anzufertigen. Im Falle des § 12 Abs. 1 gilt dies für den jeweils abzuschichtenden Teil.

Re: Krank während Klausuren (NRW)

Verfasst: Sonntag 9. April 2017, 23:12
von juraklasse
Vielen Dank für die Antwort.
Die Norm hatte ich zwar auch gelesen, aber ich war nicht davon ausgegangen, dass eine Schreibverhinderung durch eine amtsärztlich festgestellte Krankheit eine "(nicht) genügende Entschuldigung" darstellt. Also bleibt zu hoffen, dass man in den zwei Examenswochen durchweg fit bleibt.

Re: Krank während Klausuren (NRW)

Verfasst: Sonntag 9. April 2017, 23:29
von Tibor
"mit genügender Entschuldigung" UND "liefert nicht ab"!

Re: Krank während Klausuren (NRW)

Verfasst: Sonntag 9. April 2017, 23:30
von Ara
Die "Idee" dahinter ist, dass die Durchgänge jeweils vom Schwierigkeitsgrad angepasst sein sollen. Das heißt in jedem Durchgang sollen gleich viele einfachere, mittlere und schwierigere Klausuren laufen. Im 2. Examen kommt ja auch noch hinzu, dass du man ja auch die Balance zwischen Urteils-Klausuren und Anwalts-Klausuren meist abstimmen muss.

Man möchte halt vermeiden, dass jemand zum Beispiel am Anfang in einem Durchgang 2 einfache Strafrechtsklausuren schreibt und dann beim nächsten Durchgang noch 4 einfache Zivilrechtsklausuren mitschreibt und die zwei schweren Strafrechtsklausuren davor überspringt.

Aber ja, ich teile auch die Sorge (und wenn man sich umhört ist das wohl normal), dass man in den zwei Wochen halt zumindest so fit sein sollte, dass man die Klausuren schreiben kann... Ein bisschen trösten kann man sich natürlich, wenn man sich überlegt wie häufig man in den letzten Jahren so krank war, dass man keine Klausur hätte schreiben können. Meist sind das ja doch nicht so viele.

Im 2. Examen wird es dann aber ja vermutlich zumindest Gehalt länger geben (gehe ich mal von aus?). Im ersten hatte man dann ja auch finanzielle Probleme, falls man erkrankt wäre.

Re: Krank während Klausuren (NRW)

Verfasst: Sonntag 9. April 2017, 23:43
von Honigkuchenpferd
Die Unterhaltsbeihilfe bekommst du jedenfalls in NRW weiterhin. Auch sonst dürfte das überall so sein. Sie kann lediglich bei von dir zu vertretenen Gründen gekürzt werden (§ 5 der Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare).

Die Vorstellung, dass bei Klausurendurchgängen wirklich auf den Schwierigkeitsgrad geachtet würde, ist allerdings in der Realität ziemlich illusionär.

Re: Krank während Klausuren (NRW)

Verfasst: Montag 10. April 2017, 09:32
von sai
juraklasse hat geschrieben:Vielen Dank für die Antwort.
Die Norm hatte ich zwar auch gelesen, aber ich war nicht davon ausgegangen, dass eine Schreibverhinderung durch eine amtsärztlich festgestellte Krankheit eine "(nicht) genügende Entschuldigung" darstellt. Also bleibt zu hoffen, dass man in den zwei Examenswochen durchweg fit bleibt.
Das steht dort ja auch nicht.

Dort steht, dass du eine Klausur trotz genügender Entschuldigung nicht ablieferst.

Re: Krank während Klausuren (NRW)

Verfasst: Montag 10. April 2017, 20:22
von juraklasse
Vielen Dank an alle. Ich hatte die Norm wirklich total falsch gelesen. Wenn ich Normen auch im Examen so auslegen sollte, wäre eine Krankheit wohl das geringste Problem ;-)