Vollstreckung von Verwaltungsgebühren im EU-Ausland
Verfasst: Montag 10. April 2017, 23:21
Hallo zusammen,
die Vollstreckung im EU-Ausland kann erfolgen von
zivilrechtlichen Forderungen nach: EuGVVO;
Bußgelder und Geldstrafen nach: §§ 86 ff. IRG/EU-Rahmenbeschluss: 2005/214/JI
Steuern und Abgaben, mit Ausnahme von Gebühren, nach: EU-Beitreibungsgesetz/EU-Beitreibungsrichtlinie.
Weiß jemand, ob und man auch Verwaltungsgebühren im EU-Ausland vollstrecken kann?
die Vollstreckung im EU-Ausland kann erfolgen von
zivilrechtlichen Forderungen nach: EuGVVO;
Bußgelder und Geldstrafen nach: §§ 86 ff. IRG/EU-Rahmenbeschluss: 2005/214/JI
Steuern und Abgaben, mit Ausnahme von Gebühren, nach: EU-Beitreibungsgesetz/EU-Beitreibungsrichtlinie.
Weiß jemand, ob und man auch Verwaltungsgebühren im EU-Ausland vollstrecken kann?