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Versuchten Betrug anprüfen bei späterer Vollendung

Verfasst: Mittwoch 12. April 2017, 10:56
von JoFreiburg
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, die ich mir in den letzten Tagen nicht durch die Lektüre von Lehrbüchern beantworten konnte.

Zusammengefasst habe ich folgenden Fall: R kommt zu A und will etwas reparieren lassen. A bietet die Reparatur für 6000€ an. R leht ab, da ihm das zu teuer ist. A bietet dann für 4500€ an. R nimmt an. A gibt die Sache weiter (obwohl er sich vorher als erfahrener Reparateur beworben hat) und lässt sie reparieren. Die externe Reparatur kostet 500€, der Wert des reparierten Gegenstandes beträgt 2000€.

Nun habe ich das folgendermaßen gelöst:
I. 263 I bzgl. der Reparatur für 6000€ (-) wg. fehlender Vermögensverfügung
II. 263 I, 22, 23 I bzgl. der Reparatur für 6000€ (+)
III. 263 I bzgl. der Reparatur für 4500€ (+)

Weiterhin kommt noch Wucher 291 dazu, den lass ich jetzt mal außen vor.

Meine Frage nun: Es ändert sich "nur" der Preis und wir haben eine Vollendung bzgl. der Reparatur für 4500€. Ist es in Ordnung den Betrug bzgl. 6000€ bzw. den Versuch anzuprüfen ?? Woher weiß ich, dass ich das ganze so getrennt betrachten muss, dass hier mehrere Tatbestandsprüfungen entstehen, gibt es da eine Regel ?

Lg

Re: Versuchten Betrug anprüfen bei späterer Vollendung

Verfasst: Mittwoch 12. April 2017, 11:26
von Samson
"Konkurrenzen"

Außerdem muss ausführlich problematisiert werden, ob hier überhaupt ein Betrug vorliegt, da keineswegs evident ist, dass der Werkvertragsverpflichtete die Leistung höchstpersönlich ausführen muss.

Ich hoffe
a) dass dies eine Hausarbeit ist
b) ich dir helfen konnte
c) Tibor sich über a) und b) freut.

Re: Versuchten Betrug anprüfen bei späterer Vollendung

Verfasst: Mittwoch 12. April 2017, 11:55
von Tibor
Samson hat geschrieben: Ich hoffe
a) dass dies eine Hausarbeit ist
b) ich dir helfen konnte
c) Tibor sich über a) und b) freut.

\:D/

Re: Versuchten Betrug anprüfen bei späterer Vollendung

Verfasst: Donnerstag 13. April 2017, 22:35
von thh
JoFreiburg hat geschrieben: Zusammengefasst habe ich folgenden Fall: R kommt zu A und will etwas reparieren lassen. A bietet die Reparatur für 6000€ an. R leht ab, da ihm das zu teuer ist. A bietet dann für 4500€ an. R nimmt an. A gibt die Sache weiter (obwohl er sich vorher als erfahrener Reparateur beworben hat) und lässt sie reparieren. Die externe Reparatur kostet 500€, der Wert des reparierten Gegenstandes beträgt 2000€.

Nun habe ich das folgendermaßen gelöst:
I. 263 I bzgl. der Reparatur für 6000€ (-) wg. fehlender Vermögensverfügung
II. 263 I, 22, 23 I bzgl. der Reparatur für 6000€ (+)
III. 263 I bzgl. der Reparatur für 4500€ (+)
Zumindest nach der Fallschilderung ist mir weitgehend unklar, wo dort ein Betrug liegen soll, aber je nun.