Versuchten Betrug anprüfen bei späterer Vollendung
Verfasst: Mittwoch 12. April 2017, 10:56
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, die ich mir in den letzten Tagen nicht durch die Lektüre von Lehrbüchern beantworten konnte.
Zusammengefasst habe ich folgenden Fall: R kommt zu A und will etwas reparieren lassen. A bietet die Reparatur für 6000€ an. R leht ab, da ihm das zu teuer ist. A bietet dann für 4500€ an. R nimmt an. A gibt die Sache weiter (obwohl er sich vorher als erfahrener Reparateur beworben hat) und lässt sie reparieren. Die externe Reparatur kostet 500€, der Wert des reparierten Gegenstandes beträgt 2000€.
Nun habe ich das folgendermaßen gelöst:
I. 263 I bzgl. der Reparatur für 6000€ (-) wg. fehlender Vermögensverfügung
II. 263 I, 22, 23 I bzgl. der Reparatur für 6000€ (+)
III. 263 I bzgl. der Reparatur für 4500€ (+)
Weiterhin kommt noch Wucher 291 dazu, den lass ich jetzt mal außen vor.
Meine Frage nun: Es ändert sich "nur" der Preis und wir haben eine Vollendung bzgl. der Reparatur für 4500€. Ist es in Ordnung den Betrug bzgl. 6000€ bzw. den Versuch anzuprüfen ?? Woher weiß ich, dass ich das ganze so getrennt betrachten muss, dass hier mehrere Tatbestandsprüfungen entstehen, gibt es da eine Regel ?
Lg
ich habe eine Frage, die ich mir in den letzten Tagen nicht durch die Lektüre von Lehrbüchern beantworten konnte.
Zusammengefasst habe ich folgenden Fall: R kommt zu A und will etwas reparieren lassen. A bietet die Reparatur für 6000€ an. R leht ab, da ihm das zu teuer ist. A bietet dann für 4500€ an. R nimmt an. A gibt die Sache weiter (obwohl er sich vorher als erfahrener Reparateur beworben hat) und lässt sie reparieren. Die externe Reparatur kostet 500€, der Wert des reparierten Gegenstandes beträgt 2000€.
Nun habe ich das folgendermaßen gelöst:
I. 263 I bzgl. der Reparatur für 6000€ (-) wg. fehlender Vermögensverfügung
II. 263 I, 22, 23 I bzgl. der Reparatur für 6000€ (+)
III. 263 I bzgl. der Reparatur für 4500€ (+)
Weiterhin kommt noch Wucher 291 dazu, den lass ich jetzt mal außen vor.
Meine Frage nun: Es ändert sich "nur" der Preis und wir haben eine Vollendung bzgl. der Reparatur für 4500€. Ist es in Ordnung den Betrug bzgl. 6000€ bzw. den Versuch anzuprüfen ?? Woher weiß ich, dass ich das ganze so getrennt betrachten muss, dass hier mehrere Tatbestandsprüfungen entstehen, gibt es da eine Regel ?
Lg