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Regelbeispiele im Strafurteil

Verfasst: Mittwoch 12. April 2017, 18:10
von minderjährigerXX
Hallo,

kurze Frage zum Aufbau eines Strafurteils:
Werden im Strafurteil Regelbeispiele (etwa § 243 StGB) in der rechtlichen Würdigung oder in der Strafzumessung erörtert?
Systematisch korrekt dürfte letzteres sein, da es sich ja allein um eine Vorschrift zur Strafzumessung handelt. Eine kurze Suche bei Juris ergab allerdings, dass die Gerichte das zum Teil bereits in der rechtlichen Würdigung verorten.

Hat jemand eine Idee, wie man es im Examen machen sollte? Oder ist das völlig egal?

Re: Regelbeispiele im Strafurteil

Verfasst: Mittwoch 12. April 2017, 18:25
von Urs Blank
Die Prüfung eines Regelbeispiels enthält ja zwei Punkte:
Erstens die Frage, ob der Tatbestand des Regelbeispiels erfüllt ist, z. B. die Gewerbsmäßigkeit in § 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB.
Gegebenenfalls zweitens die Frage, ob die Regelwirkung eintritt. Für diese zweite Frage sind alle Umstände der Strafzumessung bedeutsam.
Daher lässt sich m. E. ein Regelbeispiel nur bei der Strafzumessung sinnvoll erörtern.