Regelbeispiele im Strafurteil
Verfasst: Mittwoch 12. April 2017, 18:10
Hallo,
kurze Frage zum Aufbau eines Strafurteils:
Werden im Strafurteil Regelbeispiele (etwa § 243 StGB) in der rechtlichen Würdigung oder in der Strafzumessung erörtert?
Systematisch korrekt dürfte letzteres sein, da es sich ja allein um eine Vorschrift zur Strafzumessung handelt. Eine kurze Suche bei Juris ergab allerdings, dass die Gerichte das zum Teil bereits in der rechtlichen Würdigung verorten.
Hat jemand eine Idee, wie man es im Examen machen sollte? Oder ist das völlig egal?
kurze Frage zum Aufbau eines Strafurteils:
Werden im Strafurteil Regelbeispiele (etwa § 243 StGB) in der rechtlichen Würdigung oder in der Strafzumessung erörtert?
Systematisch korrekt dürfte letzteres sein, da es sich ja allein um eine Vorschrift zur Strafzumessung handelt. Eine kurze Suche bei Juris ergab allerdings, dass die Gerichte das zum Teil bereits in der rechtlichen Würdigung verorten.
Hat jemand eine Idee, wie man es im Examen machen sollte? Oder ist das völlig egal?