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Amtsärztliche Untersuchung (NRW)

Verfasst: Donnerstag 13. April 2017, 11:11
von Otto1987
Hallo zusammen,

weiß jemand hier, ob bei der Untersuchung beim Amtsarzt (für angehende Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte) nur Krankheiten in einer bestimmten Zeitspanne, also bspw. in den letzten 5 oder 10 Jahren oder praktisch alle Erkrankungen, die man je im Leben hatte, abgefragt werden? Wäre mal interessant zu wissen, weil man sich dann bei entsprechender Erkrankung direkt die Bewerbung sparen könnte...

Grüße
Otto1987

Re: Amtsärztliche Untersuchung (NRW)

Verfasst: Donnerstag 13. April 2017, 23:22
von 123456
Ich meine, es war unbegrenzt! Die Bewerbung kannst du dir aber trotzdem NICHT sparen. Eine pauschale Ablehnung egal aufgrund welcher Vorerkrankungen gibt es m.E. nicht. Da isn bisschen Panikmache im Umlauf, also ran an den Speck \:D/

Re: Amtsärztliche Untersuchung (NRW)

Verfasst: Freitag 14. April 2017, 00:04
von thokra
Wenn ich mich richtig erinnere, gab es keine bestimmte Zeitspanne. Sicher ist jedoch, dass alle bisherigen stationären Krankenhausaufenthalte anzugeben waren.

Re: Amtsärztliche Untersuchung (NRW)

Verfasst: Freitag 14. April 2017, 08:34
von spalter
Außer bei den chronischen Erkrankunfen dürfte es allerdings kaum praktische Konsequenzen geben. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Dienstherr dann im Falle einer Erkrankung Auskünfte von allen Ärzten etc. einholt oder gibt es da andere Erfahrungswerte?

Re: Amtsärztliche Untersuchung (NRW)

Verfasst: Freitag 14. April 2017, 12:47
von Otto1987
Danke erstmal für die Antworten. Haben mir schonmal sehr weiter geholfen.

Da mich hier sowieso niemand kennt, kann ich ja mal so offen sein: bei mir geht es konkret um Depressionen. Eine Episode am Anfang des Studiums, die zunächst erfolgreich behandelt wurde. Und nun eine erneute Episode.
Wenn nur eine Zeitspanne abgefragt worden wäre, wäre die erste Episode vielleicht unter den Tisch gefallen. Aber so wie es jetzt aussieht, sehe ich einfach keine Möglichkeit, den Amtsarzt davon zu überzeugen, dass ich bis zum Ende dienstfähig bleiben würde. Wie auch? Ich kann ja nicht in die Zukunft gucken.

Re: Amtsärztliche Untersuchung (NRW)

Verfasst: Freitag 14. April 2017, 14:33
von Eagnai
Otto1987 hat geschrieben:Eine Episode am Anfang des Studiums, die zunächst erfolgreich behandelt wurde. Und nun eine erneute Episode.
Wenn nur eine Zeitspanne abgefragt worden wäre, wäre die erste Episode vielleicht unter den Tisch gefallen.
Wahrscheinlich würde aber ein Arzt, der von der aktuellen Episode erfährt, dich ohnehin von sich aus fragen, ob es schon früher weitere solcher Episoden gegeben hat.

Denn unabhängig von der anfänglich per Fragebogen abgefragten Zeitspanne kann ja immer Anlass für den Arzt bestehen, weitere Fragen zu stellen - und bei einer akuten Phase bestimmter Krankheiten drängt sich ja die Frage, ob diese jetzt erstmals auftritt oder es schon eine Vorgeschichte gab, irgendwie auf. Wenn man etwa angibt, dass man im letzten Jahr wegen starker Rückenschmerzen in Behandlung war, wird der Arzt sicher auch fragen, ob man sowas früher schon mal hatte.

Ob eine depressive Erkrankung einer Einstellung in allen Fällen zwingend entgegensteht, weiß ich leider nicht.

Re: Amtsärztliche Untersuchung (NRW)

Verfasst: Montag 17. April 2017, 20:36
von 123456
Otto1987 hat geschrieben:Danke erstmal für die Antworten. Haben mir schonmal sehr weiter geholfen.

Da mich hier sowieso niemand kennt, kann ich ja mal so offen sein: bei mir geht es konkret um Depressionen. Eine Episode am Anfang des Studiums, die zunächst erfolgreich behandelt wurde. Und nun eine erneute Episode.
Wenn nur eine Zeitspanne abgefragt worden wäre, wäre die erste Episode vielleicht unter den Tisch gefallen. Aber so wie es jetzt aussieht, sehe ich einfach keine Möglichkeit, den Amtsarzt davon zu überzeugen, dass ich bis zum Ende dienstfähig bleiben würde. Wie auch? Ich kann ja nicht in die Zukunft gucken.
Na und?! Bewirb Dich! Ich sehe da kein Problem. Zu verlieren hast Du doch eh nix und ich glaube nicht, dass Du deswegen abgelehnt wirst. Du hast anscheinend beide Examen mit guten Ergebnissen geschafft. Was anspruchsvolleres kommt im Leben nicht mehr! Also machen!!!

Re: Amtsärztliche Untersuchung (NRW)

Verfasst: Dienstag 25. April 2017, 11:21
von ew_h2002
Ich habe den Amtsarzt in einer nordrhein-westfälischen Stadt besucht. Der wollte ein bisschen was wissen; zumindest chronische Krankheiten komplett, Krankenhausaufenthalte komplett. Bei den anderen Erkrankungen bin ich nicht sicher.

Die Bewerbung würde ich auf jeden Fall raus schicken. Im schlimmsten Falle kriegst du keinen Job. Dann stehst du genauso da, wie wenn du es nicht versuchst. Aber selbst dann gibt es noch Möglichkeiten: Wer als nicht tauglich eingestuft wird, kann es über die Feststellung eines Grades der Behinderung versuchen. Wenn du schwerbehindert sein solltest, reicht die Prognose, dass du fünf(?) Jahre durchhältst.

Wie ich aus dem Bekanntenkreis weiß, wird bei dem GdB üblicherweise zwei Jahre nach abklingen der depressiven Phase gewartet, bevor jemand als "gesund" gilt. Wenn das auch für den Amtsarzt gelten sollte, reichen zwei "gesunde" Jahre aus, um dir keine Probleme damit bei der Einstellung zu machen.

Was ich dir aber schon jetzt sagen kann: Bei der privaten Krankenkasse bist du "raus" mit einer (auch früheren) Depression. Wenn es soweit ist, merk dir das Zauberwort "Öffnungsangebot". Das musst du der Krankenkasse zuflüstern, um doch noch mitspielen zu können.

Re: Amtsärztliche Untersuchung (NRW)

Verfasst: Dienstag 25. April 2017, 15:28
von Schlumpfi
ew_h2002 hat geschrieben:Aber selbst dann gibt es noch Möglichkeiten: Wer als nicht tauglich eingestuft wird, kann es über die Feststellung eines Grades der Behinderung versuchen. Wenn du schwerbehindert sein solltest, reicht die Prognose, dass du fünf(?) Jahre durchhältst.
Auf diese Möglichkeit würde ich allerdings nicht viel Hoffnung setzen. "Meine" berufstätigen SGB IX-Kläger bekommen im Normalfall einen Einzel-GdB von 20-30 auf eine vorhandene psychische Erkrankung, wobei man mit 30 schon ordentlich dabei ist (Dauermedikamentation, Aufenthalte in Kliniken, etc.). In 5,5 Jahren hatte ich noch kein Verfahren, wo jemand normal berufstätig war und die Schwerbehinderteneigenschaft allein aufgrund der Psyche bekommen hat. Das wäre schon eine "schwere Störung", die wohl auch keine positive Prognose - nicht einmal für einen kürzeren Zeitraum - zulassen würde.

Re: Amtsärztliche Untersuchung (NRW)

Verfasst: Donnerstag 27. April 2017, 17:49
von ew_h2002
Wohl wahr. Aber ab einem GdB von 30 ist die Gleichstellung möglich. Für die würden hier ja durchaus Gründe sprechen (falls es soweit kommen sollte!)

Re: Amtsärztliche Untersuchung (NRW)

Verfasst: Donnerstag 27. April 2017, 19:38
von 123456
Ich glaube hier gehts ein bisschen in die falsche Richtung! So schlimm psychische Erkrankungen auch sein können und sicherlich einen hohen GdB rechtfertigen können, drehte sich die Ausgangsfrage um zwei depressive Episoden trotz derer anscheinend die Qualifikation für die Justiz geschafft wurde. Der Fragensteller fühlt sich anscheinend auch gesundheitlich in der Lage den Beruf auszüben. Deswegen würde ich hier mal nicht so schwarz malen, sondern es einfach versuchen. Zu verlieren hast Du im Übrigen doch eh nichts und ich glaube Dir droht schlimmsten Falls, dass dein behandelnder Arzt Dir eine Prognose schreiben muss oder Du vor der Lebenszeiternennung noch ein paar Checks machen musst!

Ich drück die Daumen!

Re: Amtsärztliche Untersuchung (NRW)

Verfasst: Freitag 28. April 2017, 14:28
von ew_h2002
Keine Frage: Versuchen "muss" der Fragensteller es auf jeden Fall. Da bin ich voll bei dir und wünsche Otto1987 viel Erfolg! Ich wollte eigentlich nur sagen, dass es, selbst wenn der "gerade" Weg nicht klappen sollte, durchaus noch "Umwege" gibt, die bei der Vorerkrankung in Frage kommen könnten(!) und in dem Falle (der hoffentlich gar nicht erst eintritt!) doch noch zum Erfolg führen könnte. :)