Diese Sonderzuständigkeiten gibt es längst (Terrorismus -> OLG; Wirtschaft -> Spezialstrafkammern für den OLG-Bezirk usw.).Syd26 hat geschrieben:Das sind sicherlich gute Beispiele, um die Forderung nach Sonderzuständigkeiten zu begründen.Atropos hat geschrieben:Und vielleicht braucht man für so Riesenprozesse auch in anderen Rechtsgebieten ein anderes Verfahrensrecht:
- NSU Prozess in München läuft seit Mai 2013
- Heute kam OLG Beschluss raus, dass Loveparade Unglück von 2010 (2014 angeklagt) doch noch vors LG muss
- HSH Nordbank Prozess zu Finanzgeschäften aus dem Jahr 2007/2008 wurde Mitte 2014 nach 61 Hauptverhandlungstagen freigesprochen - Ende 2016 kassiert der BGH den Freispruch und verweist ans LG Hamburg zurück. Soweit ich weiß läuft noch kein neues Verfahren am LG.
Klar sind das alles besonders große / komplexe Fälle, aber ist das für Angeklagte und Opfer wirklich noch zumutbar?
Auch die Forderung nach einem anderen Verfahrensrecht erhebt sich natürlich schnell. Und es ist schon so, dass etwa Kollegen aus der Schweiz ungläubig den Kopf schütteln, wenn man ihnen schildert, was im real existierenden deutschen Strafprozess so alles möglich ist. Aber es hat keinen Sinn, die Klagen darüber bei der Justiz abzuladen.
Anlässlich des gerade beratenen StPO-Reförmchens hat sich ja gezeigt, dass Änderungen, die über leichte Akzentverschiebungen hinaus reichen, politisch nicht durchsetzbar sind. Sogar diese ausgesprochen maßvollen Vorschläge haben ja teilweise Reaktionen ausgelöst, als stünde die Wiederrichtung des Volksgerichtshofes bevor.
Richtig ist allerdings auch: Wenn man ein Prozedieren wie in anderen Rechtsordnungen haben will, muss man eben auch die Weiterungen in Kauf nehmen, die das dann haben würde. TANSTAAFL.
+1Herr Schraeg hat geschrieben:Von meiner Profession her müsste ich eigentlich für eine Priorisierung von Rechtsstreiten mit hohem Streitwert sein. Ich fürchte aber, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat bei "schnelles Recht nur für Reiche" massiv Schaden nehmen würde, zumal es auf der Hand liegt, dass für den Fliesenleger 10.000 Euro eine weitaus höhere Bedeutung haben können als 10 Mio. Euro für Siemens. Eine solche Erosion, nicht unbedingt des Rechtsstaats, aber des Vertrauens der Bevölkerung in den Rechtsstaat, ist mir die bevorzugte Behandlung der "gewichtigen" Rechtsstreitigkeiten nicht wert.
Ich würde sagen: Die Amtsgerichte werden sich bedanken.Tibor hat geschrieben:Wie wäre es, wenn man die 5.000€ Grenze für Abgrenzung AG/LG einfach mal auf 8-10.000 € anpasst?