Kurze Frage zu Weiterveräußerung einer Sache nach Täuschung
Verfasst: Donnerstag 20. April 2017, 01:16
Hallo,
ich habe gerade einen Fall bearbeitet, in dem unter anderem ein Angestellter eine Kundin durch arglistige Täuschung dazu brachte, ihm eine Sache zu verkaufen. Diese wurde ihm dann wirksam übereignet. Er veräußerte die Sache dann an eine andere Kundin weiter, der er auch stolz erzählte, wie er die ursprüngliche Eigentümerin belogen hatte.
Kann es jemals auf sachenrechtlicher Ebene relevant sein, dass er die Käuferin über seine Täuschung der ehemaligen Eigentümerin gegenüber informiert? Soweit ich sehe wäre die Kenntnis von einer arglistigen Täuschung ja nicht einmal für den gutgläubigen Erwerb von Nichtberechtigten wichtig, solange der Käufer davon ausgehen kann, dass die Eigentumsübertragung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Übersehe ich etwas?
Anders und auf den konkreten Fall bezogen gefragt: Wenn ein Gegenstand ordnungsgemäß übereignet wird spielt es niemals eine Rolle für das dingliche Geschäft, also den Eigentumsübergang, ob und wie sich die beteiligten gegenseitig täuschen, solange dabei kein Irrtum bei Übereignung selbst entsteht, richtig?
Vielen Dank!
ich habe gerade einen Fall bearbeitet, in dem unter anderem ein Angestellter eine Kundin durch arglistige Täuschung dazu brachte, ihm eine Sache zu verkaufen. Diese wurde ihm dann wirksam übereignet. Er veräußerte die Sache dann an eine andere Kundin weiter, der er auch stolz erzählte, wie er die ursprüngliche Eigentümerin belogen hatte.
Kann es jemals auf sachenrechtlicher Ebene relevant sein, dass er die Käuferin über seine Täuschung der ehemaligen Eigentümerin gegenüber informiert? Soweit ich sehe wäre die Kenntnis von einer arglistigen Täuschung ja nicht einmal für den gutgläubigen Erwerb von Nichtberechtigten wichtig, solange der Käufer davon ausgehen kann, dass die Eigentumsübertragung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Übersehe ich etwas?
Anders und auf den konkreten Fall bezogen gefragt: Wenn ein Gegenstand ordnungsgemäß übereignet wird spielt es niemals eine Rolle für das dingliche Geschäft, also den Eigentumsübergang, ob und wie sich die beteiligten gegenseitig täuschen, solange dabei kein Irrtum bei Übereignung selbst entsteht, richtig?
Vielen Dank!