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Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Verfasst: Freitag 30. Juni 2017, 14:37
von Solar
Die haben doch nicht mehr alle Latten im Zaun - kurzfristig neu besetzen und das geht nur über Hays - schon klar... :upsetangry Von Kausalität und Zurechnung verstehen die für Strafrechtler offenbar erstaunlich wenig!

Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Verfasst: Freitag 30. Juni 2017, 14:41
von [enigma]
Nachdem ich die explizite Forderung von Schadensersatz empört zurückgewiesen habe, hieß es, der Begriff sei untechnisch (wie man das halt so macht, unter Juristen... ::roll: ) gemeint gewesen und soll nicht den materiellen Schaden ersetzen, sondern eine freiwillige und symbolische Geste sein, dass ich Verantwortung übernehme.

Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr komme ich jedoch zum Schluss, dass die mich schlichtweg verarschen und über den Schadensersatzanspruch täuschen wollten. Ich habe mir schon überlegt, mit der RAK zu drohen. Aber ich habe auch keine Lust, das weiter eskalieren zu lassen.

Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Verfasst: Freitag 30. Juni 2017, 15:08
von Muirne
Also nehme ich an, dass sie die 150 nicht wollten oder wie kam das jetzt?
Strange story und gut dass du denen nix hinterher wirfst. Die Geschichte ist doch sehr eindeutig. Wo soll der Sea herkommen. ^^ mei.

Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Verfasst: Freitag 30. Juni 2017, 15:11
von thh
[enigma] hat geschrieben:Nachdem ich die explizite Forderung von Schadensersatz empört zurückgewiesen habe, hieß es, der Begriff sei untechnisch (wie man das halt so macht, unter Juristen... ::roll: ) gemeint gewesen und soll nicht den materiellen Schaden ersetzen, sondern eine freiwillige und symbolische Geste sein, dass ich Verantwortung übernehme.
Menschlich ist das verständlich - man hatte ein angenehmes Gespräch, hat geplant, und dann springt der neue Kollege - nach Vertragsunterzeichnung! - einfach ab. Das wirft, gerade in einem kleinen Laden, vermutlich die ganze Planung über den Haufen und ist auch menschlich unschön.

Allerdings sollte man gerade als Jurist wissen, dass man damit im Arbeitsrecht eben leben muss - als Arbeitnehmer wie als Arbeitgeber. Das Gebaren erscheint mir insofern ausgesprochen wenig professionell. (Hinzu kommt, dass Du ja durchaus Gründe für Deinen Schritt hast und Dir das auch selbst unangenehm ist, der Arbeitgeber also gerade nicht irgendwie abgezockt werden soll.)
[enigma] hat geschrieben:Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr komme ich jedoch zum Schluss, dass die mich schlichtweg verarschen und über den Schadensersatzanspruch täuschen wollten. Ich habe mir schon überlegt, mit der RAK zu drohen. Aber ich habe auch keine Lust, das weiter eskalieren zu lassen.
Das würde ich auch nicht tun.

Es ehrt Dich sehr, dass Du nicht nur ein schlechtes Gewissen hattest, sondern auch eine (wenn auch vielleicht symbolische) Wiedergutmachung angeboten hast. Auf der Positivseite machen sie es Dir jetzt mit diesem eingeschnappten Verhalten leicht, das Thema ohne Schuldgefühle abzuhaken. :) Ich würde mich aber nicht auf dieses Niveau herabziehen lassen. Kündigen und gut ist. (Sollen sie doch froh sein, wenn sie Dich nicht noch bezahlen und angemessen beschäftigen müssen, ohne davon etwas zu haben.)
Muirne hat geschrieben:Wo soll der Sea herkommen. ^^ mei.
Das ist eben so ein "gefühlter" Anspruch, den man sonst als Anwalt den Mandanten ausreden muss. :)

Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Verfasst: Freitag 30. Juni 2017, 16:14
von julée
thh hat geschrieben:
Muirne hat geschrieben:Wo soll der Sea herkommen. ^^ mei.
Das ist eben so ein "gefühlter" Anspruch, den man sonst als Anwalt den Mandanten ausreden muss. :)
Und ich dachte immer, es sei Aufgabe des Gerichts diese böse Frage nach der Anspruchsgrundlage zu stellen.

Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Verfasst: Freitag 30. Juni 2017, 16:34
von in dubio
thh hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr komme ich jedoch zum Schluss, dass die mich schlichtweg verarschen und über den Schadensersatzanspruch täuschen wollten. Ich habe mir schon überlegt, mit der RAK zu drohen. Aber ich habe auch keine Lust, das weiter eskalieren zu lassen.
Das würde ich auch nicht tun.

Es ehrt Dich sehr, dass Du nicht nur ein schlechtes Gewissen hattest, sondern auch eine (wenn auch vielleicht symbolische) Wiedergutmachung angeboten hast. Auf der Positivseite machen sie es Dir jetzt mit diesem eingeschnappten Verhalten leicht, das Thema ohne Schuldgefühle abzuhaken. :) Ich würde mich aber nicht auf dieses Niveau herabziehen lassen. Kündigen und gut ist. (Sollen sie doch froh sein, wenn sie Dich nicht noch bezahlen und angemessen beschäftigen müssen, ohne davon etwas zu haben.)
+1
Zumal die Kammer nicht innerhalb von zwei Wochen reagieren wird. Jedes Nachtreten hätte zur Folge, dass Du Dich über einen längeren Zeitraum damit beschäftigen und auch insgesamt mehr Lebenszeit damit vertun musst.

@ enigma: Aber erstmal herzlichen Glückwunsch zur Wunschstelle! Gerade bei Strafverteidigern habe ich einen (im Vergleich zu anderen Anwälten) äußerst kollegialen Umgang mit Mitbewerbern erlebt. Liegt wahrscheinlich nicht zuletzt daran, dass man in der Regel nicht gegeneinander arbeitet. Gerade vor diesem Hintergrund ist das Verhalten der ersten Kanzlei seltsam.

Re: Gehaltsvorstellung Strafrecht

Verfasst: Freitag 30. Juni 2017, 17:31
von [enigma]
Danke. Der Partner, der für meine Einstellung zuständig war, ist selbst kein Strafrechtler, daran wird es wohl liegen :)

Die Strafverteidiger, die ich während der Bewerbungsphase kennen gelernt habe, waren tatsächlich alle sehr freundlich und kollegial.