[SteuerR] Abflussprinzip/keine Einkünfte im Veranlagungsjahr
Verfasst: Montag 1. Mai 2017, 18:19
Liebe Forumsmitglieder,
wie ist das eigentlich, wenn bei nichtselbständiger Tätigkeit aufgrund des Abflussprinzips nicht wiederkehrende Einkünfte oder Werbungskosten erst im Folgejahr anfallen (und damit dort erst geltend gemacht werden können), in welchem aber die nichtselbständige Tätigkeit gar nicht mehr ausgeübt wird und daher im Folgejahr gar keine Einkünfte hieraus generiert werden? Hat man dann Pech gehabt, weil der Abzug von Werbungskosten von Null nichts bringt, oder kann man die Werbungskosten ausnahmsweise, weil die nichtselbständige Tätigkeit im Vorjahr beendet wurde, auch für die Einkünfte im Vorjahr geltend machen?
(Bsp.: Nichtselbständige Tätigkeit bis 31.12.2016, Werbungskosten - etwa Ausstandsfeier mit Kollegen - im Februar 2017 angefallen)
Danke für Eure Antworten!
Giorgio
wie ist das eigentlich, wenn bei nichtselbständiger Tätigkeit aufgrund des Abflussprinzips nicht wiederkehrende Einkünfte oder Werbungskosten erst im Folgejahr anfallen (und damit dort erst geltend gemacht werden können), in welchem aber die nichtselbständige Tätigkeit gar nicht mehr ausgeübt wird und daher im Folgejahr gar keine Einkünfte hieraus generiert werden? Hat man dann Pech gehabt, weil der Abzug von Werbungskosten von Null nichts bringt, oder kann man die Werbungskosten ausnahmsweise, weil die nichtselbständige Tätigkeit im Vorjahr beendet wurde, auch für die Einkünfte im Vorjahr geltend machen?
(Bsp.: Nichtselbständige Tätigkeit bis 31.12.2016, Werbungskosten - etwa Ausstandsfeier mit Kollegen - im Februar 2017 angefallen)
Danke für Eure Antworten!
Giorgio