Die Examensvorbereitung
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Re: Die Examensvorbereitung
Pro und Contra Verbesserungsversuch?
Hat sich jemand verbessert oder verschlechtert bzw. durchgefallen oder kennt jemand?
Danke!
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Re: Die Examensvorbereitung
Dickes +1, ich fand, dadurch bleiben auch die materiellen Konstellationen ziemlich gut hängen. Hat mir deutlich mehr gebracht als abstraktes lernen. Im 2. Examen habe ich materielles Recht ausschließlich so wiederholt.whirrun hat geschrieben: ↑Sonntag 4. August 2019, 15:46Das Lernen mit Probeklausuren ist auf jeden Fall anzuraten und ergibt immer Sinn, idealerweise entsprechend der Klausursituation (1 - 1,5 h Lösungsskizze erstellen und dann mit der Lösung abgleichen). Dazu bieten sich die genannten Klausuren aus dem Klausurenkurs, Klausuren aus Ausbildungszeitschriften (die ja i.d.R. über beck-online im Uni-Netz abgerufen werden können) sowie die von kommerziellen Rep. an.
Man kann dafür auch durchaus die Alpmann Klausuren nehmen. Die kann man in großen Packen recht günstig bei Ebay schießen!
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Re: Die Examensvorbereitung
Ich darf doch bitten! - Hier heißt es "koppen".stilzchenrumpel hat geschrieben: ↑Dienstag 6. August 2019, 22:50Dickes +1, ich fand, dadurch bleiben auch die materiellen Konstellationen ziemlich gut hängen. Hat mir deutlich mehr gebracht als abstraktes lernen. Im 2. Examen habe ich materielles Recht ausschließlich so wiederholt.whirrun hat geschrieben: ↑Sonntag 4. August 2019, 15:46Das Lernen mit Probeklausuren ist auf jeden Fall anzuraten und ergibt immer Sinn, idealerweise entsprechend der Klausursituation (1 - 1,5 h Lösungsskizze erstellen und dann mit der Lösung abgleichen). Dazu bieten sich die genannten Klausuren aus dem Klausurenkurs, Klausuren aus Ausbildungszeitschriften (die ja i.d.R. über beck-online im Uni-Netz abgerufen werden können) sowie die von kommerziellen Rep. an.
Man kann dafür auch durchaus die Alpmann Klausuren nehmen. Die kann man in großen Packen recht günstig bei Ebay schießen!
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Re: Die Examensvorbereitung
Wann gibts im Strafrecht O punkte?
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Re: Die Examensvorbereitung
Wenn man die Strafbarkeit nach Paragraph Zwo Sieben Oh prüfen will.
Im Ernst: Wenn du keine oder Zero Antworten gibst.
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Re: Die Examensvorbereitung
O 0 ... das eine ist ein "O", das andere eine "0". Wusste gar nicht, dass inzwischen Buchstaben vergeben werden.
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Re: Die Examensvorbereitung
Um OJ zu zitieren: 0 Punkte sind, wenn man ein leeres Ballt abgibt und vorher noch der Hund drauf scheisst
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Re: Die Examensvorbereitung
Och naja. Ich hab zB 0 Punkte gegeben bei der 13 Seiten Mist und anschließend der Feststellung, dass Vorsatz bzgl der schweren Verletzung zwar nicht vorlag, wohl aber der Supermarktinhaber, der seine Kunden nicht vor möglichen Giftanschlägen seines Erpressers gewarnt hat, strafbar ist wegen versuchter fahrlässiger Tötung an der Bevölkerung durch Unterlassen.
Kurz: Wenn man merkt, dass der Bearbeiter nicht mal die Grundprinzipien verstanden hat.
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- Tibor
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Re: Die Examensvorbereitung
Ach, die "versuchter fahrlässige Tötung durch Unterlassen" ist doch nur eine der Testklausuren, mit der das JPA prüft, ob man die Klausuren wirklich liest.
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Re: Die Examensvorbereitung
An der Bevölkerung, wenn ich bitten darf!
Der Kandidat hatte im Jahr vorher mit mir Examen geschrieben und, wenn wohl auch knapp, bestanden. Dass man nach einem Jahr Vorbereitung auf die Verbesserung auf so einem Stand ist, hat mich ja schon schockiert. Wenn auch eine der typischen Personen, die ab dem 1. Semester in die Großkanzlei wollten. Bei besagter Person hat auch Papi über Kontakte ein Praktikum beim BGH klargemacht. Ich weiß jetzt nicht, ob das nur nichts gebracht oder sogar geschadet hat.
Der Kandidat hatte im Jahr vorher mit mir Examen geschrieben und, wenn wohl auch knapp, bestanden. Dass man nach einem Jahr Vorbereitung auf die Verbesserung auf so einem Stand ist, hat mich ja schon schockiert. Wenn auch eine der typischen Personen, die ab dem 1. Semester in die Großkanzlei wollten. Bei besagter Person hat auch Papi über Kontakte ein Praktikum beim BGH klargemacht. Ich weiß jetzt nicht, ob das nur nichts gebracht oder sogar geschadet hat.
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Re: Die Examensvorbereitung
Dazu gibt es Statistiken der Prüfungsämter bzw. Justizministerien. Kann man im Internet finden. Erster Schritt: googlen.aberatio100 hat geschrieben: ↑Dienstag 6. August 2019, 22:42 Pro und Contra Verbesserungsversuch?
Hat sich jemand verbessert oder verschlechtert bzw. durchgefallen oder kennt jemand?
Danke!
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
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Re: Die Examensvorbereitung
Ich biete den "Versuch in mittelbarer Täterschaft durch Anstiftung (§§ 212, 211, 25 I Alt. 2, 26, 23 StGB) über 10 Seiten... Der Aufbau entsprach übrigens grundsätzlich dem Versuch. Beim "Tatentschluss" wurde dann geprüft ob der Vorsatz des Vordermannes nach § 17 StGB entfällt. Nachdem er das verneint hatte, bejahte er die Rechtswidrigkeit und Schuld, um dann "IV. Rechtfertigungsgründe" zu prüfen. Und nun zitiere ich aus mein Votum: "Am Ende bejaht der Bearbeiter einen Mord, obwohl er in der gesamten Klausur kein einziges Mordmerkmal geprüft oder gar bejaht hat."
Ohne Scheiß... Die Klausur hätte so ein Student am 1. Tag seines Studiums lösen können ohne sich jemals mit Jura beschäftigt zu haben... Man hätte ihm nur die Paragraphen zeigen müssen.
Ohne Scheiß... Die Klausur hätte so ein Student am 1. Tag seines Studiums lösen können ohne sich jemals mit Jura beschäftigt zu haben... Man hätte ihm nur die Paragraphen zeigen müssen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Die Examensvorbereitung
Jap, man sieht so einiges als Korrektor. Ich hatte mal einen krassen Fall in einer Hausarbeit, da war ich kurz davor beim LS zu fragen, ob der Kandidat evtl. ein Handicap hat und ich das bei der Bearbeitung berücksichtigen soll und wenn ja wie. Aber nein, kein Handicap, nichts. Ich habe mich gefragt, wie er das Abitur geschafft hat.
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Re: Die Examensvorbereitung
"Da die GOBT Innenrecht des Bundestages zustimmt, muss dieser auch der Bundesrat zustimmen".
Da war ich kurz davor, ein großes "NEIN" daneben zu schreiben.
Da war ich kurz davor, ein großes "NEIN" daneben zu schreiben.
Digiwas?