Integrationsverfassungsbeschwerde
Verfasst: Donnerstag 18. Mai 2017, 23:35
Ich wurde neulich so komisch angeschaut, als ich das Wort Integrationsverfassungsbeschwerde benutzt habe. Bezeichnet man damit schon die ständige Rechtsprechung des BVerfG, über Art. 38 I 1 GG die Entäußerung von Hoheitsrechten iRd. europäischen Integration iRd. Verfassungsbeschwerde zur Überprüfung zu stellen? Ist dieser Begriff allgemein üblich, oder vielleicht eher polemisch?