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Wahlstation in GK - Hinzuverdienstgrenze/Arbeitsumfang

Verfasst: Freitag 19. Mai 2017, 19:55
von juraklasse
Hallo,

wie läuft es eigentlich üblicherweise mit einer Wahlstation in einer Großkanzlei und der Hinzuverdienstgrenze der Länder ab? Die Möglichkeit das Gehalt über mehrere Monate zu strecken - wie typischerweise in der Anwaltsstation - fällt ja weg, sodass man bei einigen Kanzleien bereits bei 2 bzw. 3 Wochenarbeitstagen über die Hinzuverdienstgrenze käme, sodass noch mehr Wochentage (rein finanziell) wegen der Lohnanrechnung keinen Sinn machen würden.

Wie viele Arbeitstage sind aus eurer Erfahrung eigentlich üblich in der Wahlstation (in Kanzleien/Unternehmen)? Die AG-Tage fallen ja weg.

Vielen Dank bereits für eure Antworten.