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Relationsgutachten

Verfasst: Montag 22. Mai 2017, 13:06
von iuris
Ich bin gerade am Anfang der Zivilstation und hab von meinem Ausbilder die Aufgabe bekommen, ein Relationsgutachten zu schreiben.
Soweit hab ich das einigermaßen hinbekommen, zwei Sachen sind mir allerdings unklar:

1. In meinem Fall erklärt der Beklagte die Aufrechnung. Diese greift aber nicht, weil schon die Forderung, mit der die Aufrechnung erklärt werden soll, nicht besteht. Außerdem greift ein Aufrechnungsverbot. Müssen jetzt beide Gründe in mein Gutachten rein? Oder nur die Begründung warum die Forderung nicht besteht? Oder vielleicht sogar nur das Aufrechnungsverbot?

2. Wo und wie erwähn ich die erklärte Aufrechnung überhaupt erstmals in meiner Relation? In der Beklagtenstation? Schreib man da dann einfach: "Der Beklagte erklärte die Aufrechung"? Eigentlich gehören ja nur die Tatsachenbehauptungen in die Beklagtenstation..
Oder gehört das in die Prozessgeschichte?

Ich hoffe, mir kann da jemand weiterhelfen, vielen Dank schon mal!

Re: Relationsgutachten

Verfasst: Montag 22. Mai 2017, 13:34
von Mimis
1. Grundsätzlich sind (so ja auch immer die Bearbeitervermerke) alle aufgeworfenen Rechtsfragen zu diskutieren. Ich würde daher auch die Aufrechnung in der gebotenen Kürze diskutieren.

2. Ich bin mir nicht sicher, was du damit meinst, dass nur Tatsachenbehauptungen in die Erheblichkeitsstation gehören. Selbstverständlich können auch dort Einreden zu prüfen sein. Ggf. schließt sich dann noch eine Replik an, wenn du die Einrede nicht bereits in der Schlüssigkeitsprüfung drin hast.

Re: Relationsgutachten

Verfasst: Montag 22. Mai 2017, 14:33
von Tibor
Hier war den ganzen Vormittag die Relegation Wolfsburg ./. Braunschweig in der Diskussion. Ich habe also in der Überschrift das Wort Relegationsgutachten gelesen und sofort gedacht: Diese fussballverrückten Juristen, schreiben schon Gutachten zum zukünftigen Spielverlauf.

Re: Relationsgutachten

Verfasst: Montag 22. Mai 2017, 14:35
von iuris
Vielen Dank für deine Antwort Mimis :)

Also bei der zweiten Frage, hab ich das falsch formuliert. Ich mein den Beklagtenvortrag im Sachbereicht. Schreibt man das schon im Sachbericht oder erst in der Erheblichkeitsprüfung, dass eine Aufrechnung erklärt wurde?

Re: Relationsgutachten

Verfasst: Montag 22. Mai 2017, 16:57
von Tobias__21
Tibor hat geschrieben:Hier war den ganzen Vormittag die Relegation Wolfsburg ./. Braunschweig in der Diskussion. Ich habe also in der Überschrift das Wort Relegationsgutachten gelesen und sofort gedacht: Diese fussballverrückten Juristen, schreiben schon Gutachten zum zukünftigen Spielverlauf.
Ist doch sicher ein Hochrisikospiel. Von daher wäre das wohl eher etwas für die Strafstation :D

Re: Relationsgutachten

Verfasst: Montag 22. Mai 2017, 18:41
von Urs Blank
Relationsgutachten - das ist eine dieser Arbeitstechniken, mit der man die Probleme löst, die man ohne sie nicht hätte. Frag doch deinen Ausbilder mal, wann er selbst zum letzten Mal eines angefertigt hat.

Re: Relationsgutachten

Verfasst: Montag 22. Mai 2017, 19:05
von batman
iuris hat geschrieben:Also bei der zweiten Frage, hab ich das falsch formuliert. Ich mein den Beklagtenvortrag im Sachbereicht. Schreibt man das schon im Sachbericht oder erst in der Erheblichkeitsprüfung, dass eine Aufrechnung erklärt wurde?
Dazu schreibt man schon etwas im Sachbericht, nicht anders als im Tatbestand eines Urteils. Die Tatsache, dass die Aufrechnung erklärt wird, ist zwar in aller Regel unstreitig, nicht aber die hierzu vorgetragenen Tatsachen. Daher zieht man es komplett in den streitigen Beklagtenvortrag. Etwa so:
"Der Beklagte erklärt (ggf. hilfweise) die Aufrechnung mit einer behaupteten Forderung gegen den Kläger über 7.000 € und trägt hierzu vor, der Kläger habe..."

Re: Relationsgutachten

Verfasst: Montag 22. Mai 2017, 20:27
von iuris
Vielen Dank für die Antwort :)

Re: Relationsgutachten

Verfasst: Montag 22. Mai 2017, 23:40
von OJ1988
Urs Blank hat geschrieben:Relationsgutachten - das ist eine dieser Arbeitstechniken, mit der man die Probleme löst, die man ohne sie nicht hätte. Frag doch deinen Ausbilder mal, wann er selbst zum letzten Mal eines angefertigt hat.
+1. Habe zum Glück nie eines machen müssen.