Seite 1 von 6

Kündigung Justiz

Verfasst: Montag 22. Mai 2017, 16:30
von Triangle
Nach einem rund einjährigen Einblick in die innere Welt reicht es mir und ich werde wohl wieder zurück in die Anwaltschaft gehen.

Vielleicht kann sich jemand, der einen ähnlichen Schritt gewagt hat, mal zu den Randthemen äußern
- irgendwelche Besonderheiten / Anträge iS Ruhegehalt...
- Einhaltung von "Kündigungsfristen" aus Nettigkeit....?
- Abwarten der nächsten Beurteilung?....

Unterhaltung mit Gleichgesinnten sind willkommen. \:D/

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Montag 22. Mai 2017, 17:24
von Kasimir
Magst du etwas zu deinem Werdegang erzählen? Wie lange warst du vorher Anwalt, in welchem Bereich, was hast du dir von der Justiz erhofft und was ist nicht in Erfüllung gegangen?

Mich selbst betrifft es zwar nicht, aber ich könnte mir denken, dass es für den ein oder anderen Anwalt, der mit dem Wechsel in die Justiz liebäugelt, hilfreich ist.

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Montag 22. Mai 2017, 17:43
von Triangle
Nur abstrakt, soweit möglich.
Mehr als 5 Jahre Anwalt, forensisch tätig, größere Einheit.

Erhofft: Freies Arbeiten, Menschen mit Charakter und ohne Furcht, vielleicht sogar mit Rückgrat, sinnvolle Tätigkeit.

Ernüchtert und zur Kündigung entschlossen: Weil keiner der Punkte unter "erhofft" dort vorliegt, zT sogar, weil man in der Praxis das Gegenteil antrifft.

Nahbereichsempirie ist aber gefährlich und von daher mögen meine Alpträume meine Alpträume bleiben und nicht die von möglichen anderen Wechslern werden.

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Montag 22. Mai 2017, 19:03
von famulus
"Kündigung" ::lol:

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Montag 22. Mai 2017, 19:08
von batman
Betriebsbedingt.

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Montag 22. Mai 2017, 20:41
von markus87
Beamte auf Probe können unter gewissen Voraussetzungen betriebsbedingt entlassen werden.

Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Montag 22. Mai 2017, 20:49
von Tibor
Entlassung aus Proberichterverhältnis kann vom Richter jederzeit schriftlich verlangt werden. Das ergibt sich mE aus BeamtenStG iVm DRiG (irgendwo).

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Montag 22. Mai 2017, 20:49
von thh
markus87 hat geschrieben:Beamte auf Probe können unter gewissen Voraussetzungen betriebsbedingt entlassen werden.
Insbesondere wenn sie den Betrieb aufhalten ...

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Dienstag 23. Mai 2017, 07:04
von z0rr0_z
Bin zwar kein Richter, aber ich kehre als Rechtspfleger der Justiz nun auch den Rücken:

Entlassung erfolgt auf schriftlichen Antrag i. d. R. zu dem Zeitpunkt, welcher im Antrag genannt wird ("...beantrage meine Entlassung aus dem Justizdienst zum 31.XX.2017"). Wie der Staat mit dem auftretenden Personalproblem fertig wird, soll dann nicht Dein Problem sein.
Zum Austritt dürfte es dann ein Dienstzeugnis (=Arbeitszeugnis) geben, daher bräuchte man die nächste Regelbeurteilung auch nicht abwarten müssen.

Was dann noch zu regeln ist, wäre zB. der (Wieder-)Eintritt in die GKV.

Edit: Ein Ruhegehalt dürfte nicht anfallen nach der kurzen Dienstzeit. Grds. fällt ein Ruhegehalt an, wenn man nach mind. 5-jähriger Dienstzeit aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig wird. Der Beamte wird vom Dienstherrn in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, sofern nicht beabsichtigt ist, innerhalb der nächsten 2 Jahre wieder in ein Beamtenverhältnis einzutreten. Wenn Du wieder als Rechtsanwalt arbeiten möchtest, dürfte wohl eine Nachversicherung entweder in der Rentenkasse oder im entsprechenden Versorgungswerk erfolgen.

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Dienstag 23. Mai 2017, 08:36
von Honigkuchenpferd
Tibor hat geschrieben:Entlassung aus Proberichterverhältnis kann vom Richter jederzeit schriftlich verlangt werden. Das ergibt sich mE aus BeamtenStG iVm DRiG (irgendwo).
Die Entlassung kann jeder Richter jederzeit schriftlich verlangen (§ 21 II Nr. 4 DRIG).

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Dienstag 23. Mai 2017, 08:40
von sai
Triangle hat geschrieben:Nur abstrakt, soweit möglich.

Erhofft: Freies Arbeiten, Menschen mit Charakter und ohne Furcht, vielleicht sogar mit Rückgrat, sinnvolle Tätigkeit.
Und dann willst du wieder Anwalt werden? :-k

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Dienstag 23. Mai 2017, 08:56
von Triangle
sai hat geschrieben:
Triangle hat geschrieben:Nur abstrakt, soweit möglich.

Erhofft: Freies Arbeiten, Menschen mit Charakter und ohne Furcht, vielleicht sogar mit Rückgrat, sinnvolle Tätigkeit.
Und dann willst du wieder Anwalt werden? :-k
Gerade in Relation, ja. Erstaunlich, aber wahr.

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Dienstag 23. Mai 2017, 08:57
von z0rr0_z
Triangle hat geschrieben:
sai hat geschrieben:
Triangle hat geschrieben:Nur abstrakt, soweit möglich.

Erhofft: Freies Arbeiten, Menschen mit Charakter und ohne Furcht, vielleicht sogar mit Rückgrat, sinnvolle Tätigkeit.
Und dann willst du wieder Anwalt werden? :-k
Gerade in Relation, ja. Erstaunlich, aber wahr.
Man muss nun mal schauen, wo man sich wohler fühlt :)

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Dienstag 23. Mai 2017, 12:29
von Solar
Triangle hat geschrieben:Nur abstrakt, soweit möglich.
Mehr als 5 Jahre Anwalt, forensisch tätig, größere Einheit.
Erhofft: Freies Arbeiten, Menschen mit Charakter und ohne Furcht, vielleicht sogar mit Rückgrat, sinnvolle Tätigkeit.
Ernüchtert und zur Kündigung entschlossen: Weil keiner der Punkte unter "erhofft" dort vorliegt, zT sogar, weil man in der Praxis das Gegenteil antrifft.
Nahbereichsempirie ist aber gefährlich und von daher mögen meine Alpträume meine Alpträume bleiben und nicht die von möglichen anderen Wechslern werden.
Ich würde das dennoch gerne aufgreifen, da ich gerade vor dem umgekehrten Schritt stehe (wie von Kasimir weise vorausgesehen): 4 Jahre Kanzleien + 1 Jahr Konzern, jetzt Wechsel in Justiz. Die von dir erhofften Vorzüge treiben mich auch mich maßgeblich an (und wurden im Wesentlichen durch meine befreundeten Richter/Staatsanwälte auch bestätigt). Mich wundert daher sehr, dass keiner der Punkte
  • Freies Arbeiten,
  • Menschen mit Charakter und ohne Furcht, vielleicht sogar mit Rückgrat,
  • sinnvolle Tätigkeit
vorliegen soll, und zwar so nachhaltig, dass du nicht die nächste Station abwarten möchtest.

Daher würde mich schon sehr interessieren:
  • In welchem Bundesland bist du tätig?
  • In welcher Justizschiene bist du gelandet? StA/AG/LG/VG/ArbG/SG/FG?
  • Natürlich ist "freies Arbeiten" und "Menschen mit Rückgrat" eine Frage des unmittelbaren Umfelds. Aber du wirst die Karriere ja nicht an den Nagel hängen, nur weil du in der ersten Station (die ja auch bereits zur Hälfte hinter dir liegt) einen unguten Kollegenkreis/Vorgesetzten hast. Es muss doch daher eher "grundsätzliche" Auslöser geben. Kannst du diese vielleicht doch etwas näher erläutern? Daneben interessiert mich auch, inwiefern der Sinn der Tätigkeit fehlt.
Verzeih die Ausfragerei aber das sind für einen potentiellen Wechsler wie mich durchaus sehr interessante Punkte.

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Dienstag 23. Mai 2017, 12:56
von thh
Solar hat geschrieben:Natürlich ist "freies Arbeiten" und "Menschen mit Rückgrat" eine Frage des unmittelbaren Umfelds.
Es ist auch durchaus relativ - mancher kann nicht damit leben, dass der (Straf-)Kammervorsitzende im Urteilsentwurf Änderungen vornimmt oder hat grundsätzliche Schwierigkeiten damit, bei der Staatsanwaltschaft in eine Weisungsstruktur eingebunden zu sein und bestimmte Entscheidungen (Rechtsmittel, Kammeranklagen, Einstellungen) gegenzeichnen lassen zu müssen, auch wenn das in der Regel tatsächlich weder zu Weisungen noch zu Änderungen führt. Manchmal wird auch "Rückgrat zeigen" mit dem Ignorieren feststehender obergerichtlicher Rechtsprechung verwechselt, was regelmäßig schon aufgrund des Instanzenzugs am Ende niemand nützt.

Andererseits gibt es sie freilich auch, die Vorgesetzten - zumindest außerhalb der richterlichen Tätigkeit -, die nicht in der Lage sind, auch nur einen Satz so stehen zu lassen, wie sie ihn nicht selbst geschrieben hätten, oder die Kollegen, die bei jeder Entscheidung nur daran denken, was denn andere, der Herr Präsident des Land- oder was-auch-immer-Gerichts oder die Presse von ihnen halten mögen oder ihre Entscheidungen und Arbeitsweise nicht an Recht und Gesetz bzw. den Belangen des rechtssuchenden Publikums, sondern an der eigenen Bequemlichkeit ausrichten.