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Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Freitag 26. Mai 2017, 11:40
von Solar
sai hat geschrieben:Die Tätigkeiten sind ganz unterschiedlich. Zumindest die Leute, die für höheres vorgesehen sind, werden häufig schon einmal (zumindest teilweise) mit Personalangelegenheiten betraut. Wenn du Pech hast, kann dir aber auch so etwas "tolles" wie das LJPA drohen.
Und das heißt dann Klausuren entwerfen?

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Freitag 26. Mai 2017, 11:48
von Honigkuchenpferd
sai hat geschrieben:Wenn du Pech hast, kann dir aber auch so etwas "tolles" wie das LJPA drohen.
Was ist daran denn schlecht (sieht man von Gefahr ab, mit 30.000 €, Waffe und Prostituierter in Mailand aufgegriffen zu werden)?

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Freitag 26. Mai 2017, 12:07
von sai
Honigkuchenpferd hat geschrieben:
sai hat geschrieben:Wenn du Pech hast, kann dir aber auch so etwas "tolles" wie das LJPA drohen.
Was ist daran denn schlecht (sieht man von Gefahr ab, mit 30.000 €, Waffe und Prostituierter in Mailand aufgegriffen zu werden)?
30.000€, 'ne Knarre und eine Prostituierte sind das einzig Gute daran...

Ich persönlich finde es einfach ausgesprochen langweilig. Klausuren entwerfen und korrigieren, Widersprüche gegen die Bewertungen bearbeiten, viel mündlich prüfen reizt mich überhaupt nicht. Ich kenne auch keinen, der aus der Abordnung vom (L)JPA zurückkam und damit wirklich zufrieden und erfüllt war.

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Mittwoch 7. Juni 2017, 11:33
von Solar
Update, falls es irgendjemanden interessiert: Ich habe mich von den vereinzelten obigen Warnungen nicht abhalten lassen und werde in kürze nach mittlerweile 5 1/2 Jahren Anwaltschaft in BGH-Kanzlei, Großkanzlei und Unternehmen in die Justiz BW wechseln.

Ich weiß zwar noch nicht, ob ich anfangs zur StA oder ans Gericht gesteckt werde, freue mich aber zum ersten Mal richtig auf einen Job auf den ich stolz sein (nicht auf meine Leistung, sondern darauf, dass es m.E. ein sinnvoller und wichtiger Beruf ist mit dem ich mich identifizieren kann) und in dem ich unabhängig arbeiten kann. Damit will ich den Anwaltsberuf nicht im Geringsten denunzieren, nur habe ich mich persönlich in den vergangenen Berufsjahren nach getaner Arbeit nie mit mir im Reinen gefühlt, sondern nur wie ein kleines Rädchen, das minimale Dienste für Fremdinteressen erbringt, die mir tatsächlich recht egal sind. Ich bin gespannt, ob sich meine Erwartungen erfüllen werden, bislang aber sehr zuversichtlich!
Ab jetzt muss ich dann eben sparen... :drinking: ;)

Wer Fragen zum Vergleich der unterschiedlichen Laufbahnen hat, kann sich gerne melden.

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Mittwoch 7. Juni 2017, 23:09
von Überzeugungstäter
Glückwunsch, finde ich großartig, Herr Kollege. Vor allem dass Du Dir nach fünfeinhalb Jahren diesen Idealismus erhalten hast. Du bist bestimmt ein Gewinn für die Justiz...

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Donnerstag 8. Juni 2017, 19:39
von Einwendungsduschgriff
Solar hat geschrieben:Update, falls es irgendjemanden interessiert: Ich habe mich von den vereinzelten obigen Warnungen nicht abhalten lassen und werde in kürze nach mittlerweile 5 1/2 Jahren Anwaltschaft in BGH-Kanzlei, Großkanzlei und Unternehmen in die Justiz BW wechseln.

Ich weiß zwar noch nicht, ob ich anfangs zur StA oder ans Gericht gesteckt werde, freue mich aber zum ersten Mal richtig auf einen Job auf den ich stolz sein (nicht auf meine Leistung, sondern darauf, dass es m.E. ein sinnvoller und wichtiger Beruf ist mit dem ich mich identifizieren kann) und in dem ich unabhängig arbeiten kann. Damit will ich den Anwaltsberuf nicht im Geringsten denunzieren, nur habe ich mich persönlich in den vergangenen Berufsjahren nach getaner Arbeit nie mit mir im Reinen gefühlt, sondern nur wie ein kleines Rädchen, das minimale Dienste für Fremdinteressen erbringt, die mir tatsächlich recht egal sind. Ich bin gespannt, ob sich meine Erwartungen erfüllen werden, bislang aber sehr zuversichtlich!
Ab jetzt muss ich dann eben sparen... :drinking: ;)

Wer Fragen zum Vergleich der unterschiedlichen Laufbahnen hat, kann sich gerne melden.
Glückwunsch und Du wirst finanziell nicht zurückstecken müssen. Die Gehälter der Wirtschaftskanzleien sind doch nicht so prickelnd, wenn man das einmal solide gegenrechnet. Und die BGH-Rechtsanwalt-HiWi-Vergütungssätze-für-Mitarbeiter haben sich seit meinen Angeboten dort sicherlich nicht brutal verändert. Das fande ich eher unattraktiv in der Gesamtschau.

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Donnerstag 8. Juni 2017, 19:48
von Gelöschter Nutzer
So viel Besitz belastet nur. Wenn man in einer gut ausgebauten Infrastruktur lebt, braucht man eindeutig weniger. Mobilität und Übersicht ist wichtiger. Ich persönlich hab mir das zur Lebenskunst gemacht, nachdem ich jahrelang in einem überfüllten Haus lebte, zusammen mit meiner Mutter, die Ende Januar starb. Der geplante Hausverkauf hat es in die Gänge gesetzt und nun merke ich, dass ich mir vieles gar nicht mehr anschaffen will, sondern die neugefundene Übersicht über weniger Besitz sehr befreiend ist. Ich werd noch mehr abbauen, vor allem digitalisieren. Nur so als kleiner Hinweis zum Thema Sparen. Es muss nicht negativ sein. ;)

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Donnerstag 8. Juni 2017, 19:56
von thh
Candor hat geschrieben:So viel Besitz belastet nur. Wenn man in einer gut ausgebauten Infrastruktur lebt, braucht man eindeutig weniger.
Deswegen gehört der Bezug von ALG II auch zu den Voraussetzungen eines erfüllten, glücklichen Lebens, das man dann mit gemeinnützigen Tätigkeiten anfüllen kann. *nick*

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Donnerstag 8. Juni 2017, 19:59
von Gelöschter Nutzer
thh hat geschrieben:
Candor hat geschrieben:So viel Besitz belastet nur. Wenn man in einer gut ausgebauten Infrastruktur lebt, braucht man eindeutig weniger.
Deswegen gehört der Bezug von ALG II auch zu den Voraussetzungen eines erfüllten, glücklichen Lebens, das man dann mit gemeinnützigen Tätigkeiten anfüllen kann. *nick*
Na, wenn das jemand schafft, wäre es doch gut! Aber daran dachte ich jetzt nicht unbedingt, sondern eher an Ausgaben an anderer Stelle, z. B. für Reisen, ideelle Wert, Weiterbildung etc.

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Freitag 9. Juni 2017, 07:59
von Solar
Danke! Ich wollte jetzt auch nicht den Eindruck erwecken, dass ich zukünftig am Hungertuch nagen muss ;)

Aber Fakt ist eben doch, dass es brutto 35k weniger sind, als ich derzeit im Unternehmen verdiene und 75k weniger als ich jetzt bei meiner GK verdienen würde. Ist immer noch genuch aber doch ein spürbarer Unterschied, der gewisse Einschränkungen mit sich bringt. ABER das ist es mir allemal wert!

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Freitag 9. Juni 2017, 08:43
von Tibor
Man darf nie SV-pflichtige Bruttogehälter mit Brutto-Dienstbezügen vergleichen, denn bei letzteren erfolgt kein SV-Abzug. Die PKV ist eigentlich immer eine geringere Belastung, als der AN-Anteil-SV; gerade wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat. Deshalb: Immer Nettogehalt bei gleicher Lohnsteuerklasse vergleichen.

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Freitag 9. Juni 2017, 10:17
von Solar
Das habe ich schon berücksichtigt und die entsprechenden SV-Abzüge bzw. Nicht-Abzüge eingerechnet.

Danach entspricht R1 netto auf der für mich geltenden Erfahrungsstufe in BW (EUR 3.537) ungefähr dem netto, das man in der Privatwirtschaft bei einem (sozialversicherungspflichtigen) Jahresbrutto von 70K übrig hat (EUR 3.633). Bei beiden muss man dann noch den PKV-Beitrag abziehen und da die PKV-Tarife für Beamte meines Wissens etwas günstiger sind, müsste das dann am Ende ungefähr auf dasselbe hinauslaufen. Sogar meine hochgerechneten Pensionsansprüche liegen nahezu genauso hoch wie die errechneten Ansprüche, die ich bei Verbleib im Versorgungswerk hätte, d.h. den "Pensions-Bonus" muss ich nicht gesondert einpreisen. Hinzu kommt, dass sich die Besoldung für das restliche Jahr 2017 aufgrund der Absenkung um weitere 8% reduziert. Damit bleibt es leider bei den oben bezeichneten deutlichen Lücken zu dem, was ich derzeit in der Privatwirtschaft verdiene (105k) bzw. in der GK verdienen würde, wenn ich dort geblieben wäre (155k).

Finde ich zwar bedauerlich, ist aber für mich kein Grund auf die erhofften Vorzüge zu verzichten und herumzujammern, denn 70k sind immer noch genug, um gut zu leben - wenn man nicht gerade im Zentrum einer der Metropolen (MUC, STG, FFM usw.) wohnen möchte. Das Einzige, was mich daran stört, ist dass ein Lehrer mit 3,5 Monaten Urlaub im Jahr und einer 26h-Woche dasselbe verdient ](*,) aber das ist ein anderes Thema... ;)

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Freitag 9. Juni 2017, 11:10
von EinHeinz
Also wie du bei 70k p.a. auf ein netto von 3633 EUR kommst ist mir schleierhaft. Ich nehme gerne Tipps entgegen. :D

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Freitag 9. Juni 2017, 11:10
von sai
Solar hat geschrieben:
Finde ich zwar bedauerlich, ist aber für mich kein Grund auf die erhofften Vorzüge zu verzichten und herumzujammern, denn 70k sind immer noch genug, um gut zu leben - wenn man nicht gerade im Zentrum einer der Metropolen (MUC, STG, FFM usw.) wohnen möchte. Das Einzige, was mich daran stört, ist dass ein Lehrer mit 3,5 Monaten Urlaub im Jahr und einer 26h-Woche dasselbe verdient ](*,) aber das ist ein anderes Thema... ;)
Ein normaler Lehrer verdient auf lange Sicht gesehen (deutlich) weniger, weil in der R-Besoldung die schlechteren Beförderungsmöglichkeiten eingepreist sind. Unabhängig davon ist der Vergleich aber auch polemisch, weil Lehrer keine 3,5 Monate Urlaub und 26h-Wochen haben. Das sind genau so unqualifizierte Vorurteile, wie man sie sich als Richter auch anhören kann.

Re: Kündigung Justiz

Verfasst: Freitag 9. Juni 2017, 11:23
von Ryze
EinHeinz hat geschrieben:Also wie du bei 70k p.a. auf ein netto von 3633 EUR kommst ist mir schleierhaft. Ich nehme gerne Tipps entgegen. :D
PKV und keine Kirchensteuer, nichts geheimnisvolles. ;) Man sollte sich beim Wechsel natürlich keiner Illusion hingeben, im Vergleich zur GK dürfte sich das Gehalt nahezu (in den meisten Fällen eher ziemlich genau) halbieren, da hilft auch keine Umrechnung/Schönrechnung irgendeiner Art. An vielen Orten ist das mit keinen nennenswerten Einschränkungen verbunden, in den großen Städten dürfte das aber - natürlich abhängig von der Lebenssituation im Übrigen - nicht selten und zunehmend zum Umzug zwingen.