[Grundlagen] Reine Rechtslehre Kelsen
Verfasst: Montag 29. Mai 2017, 16:59
Kelsen leitet die Geltung des gesamten positiven Rechts (des Sollens) wiederum aus einem Sollen, der sog. Grundnorm (es gilt, dass die von .. erlassenen Gesetze in Gebiet ... gelten sollen) ab. Diese hat neben dem ordnungsgem. Erlass eines Gesetzes die zusätzliche Voraussetzung, dass es wirksam ist. Wirksam in dem Sinne, dass es respektiert werden muss, mithin "im großen und ganzen befolgt wird."
Wie ist diese Bedingung zu verstehen, damit sich daraus nicht ein (logischer) Bruch innerhalb des strengen normativen Positivismus der reinen Rechtslehre hin zur Empirie (Rechtssoziologie), die Kelsen strengstens von der Rechtswissenschaft trennt, ergibt?
Wie ist diese Bedingung zu verstehen, damit sich daraus nicht ein (logischer) Bruch innerhalb des strengen normativen Positivismus der reinen Rechtslehre hin zur Empirie (Rechtssoziologie), die Kelsen strengstens von der Rechtswissenschaft trennt, ergibt?