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Anwaltsstatus verschweigen zulässig?

Verfasst: Mittwoch 31. Mai 2017, 15:11
von Samson
Ich habe schonmal erwähnt, dass ich momentan für einen größeren Mandanten, ein mittelständisches Unternehmen, vor Ort tätig bin.

Ich führe dort selbstständig Verhandlungen mit Vertragspartnern und Anspruchsgegnern, oft auch recht kontroverse.

Jetzt bin ich gebeten worden, zur Deeskalation nicht mehr offen als Anwalt aufzutreten, sondern mich in der Signatur, die ich bei dem Mandanten führe wie auch im Gespräch als "externer Berater", nicht aber als "Rechtsanwalt" vorzustellen. Schriftstücke die Willenserklärungen beinhalten, unterzeichne ich dort nicht, Schriftsätze auch nicht.

Daher meine Frage: Ist dies standeswidrig? Ich hätte spontan keine Bedenken, schließlich muss ein Syndikusjurist seinen Anwaltssatus meines Wissens nach auch nicht offenbaren. Und die Gegner/Partner meines Mandanten geht doch letztlich nichts an, wen dieser zu Verhandlungen schickt? "Dies ist mein Onkel Heinz, der macht hier die Verträge..."

Re: Anwaltsstatus verschweigen zulässig?

Verfasst: Mittwoch 31. Mai 2017, 16:07
von Kasimir
Da es kein Standesrecht gibt, kann es nicht standeswidrig sein. ;-)

Es kann aber gegen Berufsrecht verstoßen. Das kommt vor allem auch auf dein vertragliches Verhältnis zu deinem Mandanten an. Bist du dort angestellt oder bist du deren Rechtsanwalt. Mir fallen viele Probleme ein, u.a. § 12 BORA wird in der Praxis doch häufig ein Problem sein.

Und ich würde mich auf solche Vertuschungskonstellationen erst gar nicht einlassen. Das zielt doch eindeutig darauf ab, sich klammheimlich gegenüber der Gegenpartei zu bevorteilen, die keinen Anwalt am Tisch wähnt.

Re: Anwaltsstatus verschweigen zulässig?

Verfasst: Mittwoch 31. Mai 2017, 18:01
von famulus
Wieso sollst du denn überhaupt als Dritter in Erscheinung treten? Bereite die Schreiben doch einfach unterschriftsreif für den Mandanten vor.

Re: Anwaltsstatus verschweigen zulässig?

Verfasst: Mittwoch 31. Mai 2017, 18:45
von Samson
famulus hat geschrieben:Wieso sollst du denn überhaupt als Dritter in Erscheinung treten? Bereite die Schreiben doch einfach unterschriftsreif für den Mandanten vor.
Mache ich doch. Aber:
1. geht es um persönliche Gespräche und Telefonate.
2. Emails schreibe ich im eigenen Namen, das ist gewünscht.

Re: Anwaltsstatus verschweigen zulässig?

Verfasst: Mittwoch 31. Mai 2017, 18:45
von Herr Schraeg
famulus hat geschrieben:Wieso sollst du denn überhaupt als Dritter in Erscheinung treten?
Ich habe Samson so verstanden, dass es eben Teil seines Auftrags ist, mit Vertragspartnern und Gegnern direkt zu verhandeln und nicht nur Entwürfe vorzubereiten. Das Verschweigen des Anwaltsstatus dabei muss nicht zwingend mit der Absicht, sich klammheimlich einen Vorteil zu verschaffen, erfolgen. Häufig genug wird alleine die Einschaltung eines Anwalts - unabhängig vom Auftreten - als Affront empfunden und kann Verhandlungen belasten.

Ich sehe auch keine Norm, die ausdrücklich zur Offenlegung zwingt (wenn nicht im Einzelfall § 12 BORA einschlägig ist). Man kann allenfalls daran denken, dass besondere Berufspflichten gegenüber dem Gegner (Sachlichkeitsgebot) inzident die Offenlegung voraussetzen, weil ohne Offenlegung Verstösse gegen Berufspflichten praktisch nicht sanktionierbar sind.

Re: Anwaltsstatus verschweigen zulässig?

Verfasst: Mittwoch 31. Mai 2017, 19:39
von immer locker bleiben
Eine Offenlegungspflicht sehe ich da auch nicht. Das Berufsrecht muss natürlich trotzdem eingehalten werden ...

Re: Anwaltsstatus verschweigen zulässig?

Verfasst: Montag 12. Juni 2017, 11:33
von timmo121
immer locker bleiben hat geschrieben:Eine Offenlegungspflicht sehe ich da auch nicht. Das Berufsrecht muss natürlich trotzdem eingehalten werden ...
Sehe ich genauso!

Re: Anwaltsstatus verschweigen zulässig?

Verfasst: Mittwoch 14. Juni 2017, 08:17
von famulus
timmo121 hat geschrieben:
immer locker bleiben hat geschrieben:Eine Offenlegungspflicht sehe ich da auch nicht. Das Berufsrecht muss natürlich trotzdem eingehalten werden ...
Sehe ich genauso!
Ach ja? Kannst das näher begründen?

Re: Anwaltsstatus verschweigen zulässig?

Verfasst: Dienstag 27. Juni 2017, 00:06
von Swann
Und was kriegt dein "Gegner" ausgespuckt, wenn er dich googlet?

Re: Anwaltsstatus verschweigen zulässig?

Verfasst: Dienstag 27. Juni 2017, 09:28
von Samson
Xing-Profil, Kanzleipräsentation; Für ihn weitgehend unsichtbare Facebookseite und einen Klempnermeister gleichen Namens :D

Re: Anwaltsstatus verschweigen zulässig?

Verfasst: Dienstag 27. Juni 2017, 13:14
von Gelöschter Nutzer
Und Du bist natürlich der Klempner. :D

Re: Anwaltsstatus verschweigen zulässig?

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 21:07
von immer locker bleiben
Samson hat geschrieben:Xing-Profil, Kanzleipräsentation; Für ihn weitgehend unsichtbare Facebookseite und einen Klempnermeister gleichen Namens :D
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