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Nutzungsrechte an Gebäuden

Verfasst: Freitag 2. Juni 2017, 08:11
von Blue125
Hallo zusammen,

beschäftige mich gerade mit dem Thema Urheberrecht und hätte hierzu eine Frage:

Wie sieht es mit den Nutzungsrechten an Gebäuden aus? Meines Wissens liegt das Urheberrecht grundsätzlich beim Architekten des Gebäudes.
Dies erlischt jedoch grundsätzlich nach 70 Jahren. Wie sieht es nach Ablauf der 70 Jahre aus, wenn jemand z.B. ein Bild des Gebäudes kommerziell verwerten will?

Ich habe Urteile des BGH gefunden, wonach der Eigentümer eines Gebäudes auch über die kommerzielle Verwertung entscheiden darf (z.B. Urteil vom 1. März 2013 · Az. V ZR 14/12). Hier ging es um Fotografien. Wie aber wäre es, wenn jemand ein Gebäude (z.B. das Wahrzeichen einer Stadt) nicht als Foto, sondern in anderer Form für Merchandising Zwecke nutzen will (z.B. ein kleines Abbild als Schlüsselanhänger)?

Kennt hier jemand Rechtsprechung zu? Meines Erachtens müsste auch hier der Eigentümer über die kommerzielle Verwertung entscheiden dürfen, oder?

Re: Nutzungsrechte an Gebäuden

Verfasst: Mittwoch 27. September 2017, 19:53
von Belisa
Es handelt sich hierbei um eine Einzellfallentscheidung. Prinzipiell sind öffentliche Gebäude immer durch das Urheberrecht geschützt.