Frage zu Arbeitslosengeld I
Verfasst: Sonntag 18. Juni 2017, 16:30
Heute hab ich dann den Bescheid bekommen, dass mein Arbeitslosengeld I bewilligt wurde.
Nun fehlt der Arbeitsagentur noch die "Bescheinigung zur Übernahme von Beiträgen nach § 173 SGB III".
Ich vermute mal, das muss ich ausfüllen, damit die Arbeitsagentur auch meine Rentenversicherungsbeiträge übernimmt. Dort muss ich wohl auch angeben, bei welchem Rentenversicherungsträger ich bin, an den die Arbeitsagentur dann die Beiträge überweisen soll.
Hier ist aber mein Problem: Ich war bis Ende April Referendar, war während dieser Zeit also nicht bei der Deutschen Rentenversicherung rentenversichert, sondern über das Landesamt für Versorgung und Besoldung abgesichert. Ab ab Juli werde ich als angestellter Rechtsanwalt tätigt sein und somit über das berufsständische Versorgungswerk rentenversichert sein.
Also an wen soll denn die Arbeitsagentur meine Rentenversicherungsbeiträge für Mai und Juni nun bezahlen?
Noch eine klein ergänzende Frage:
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung hat mich aufgefordert, zu entscheiden, ob ich mich in der deutschen Rentenversicherung, in einem berufsständischen Versorgungswerk oder - falls ich vorhabe, künftig Beamter zu werden, beim Staat nachversichern will. Da ich wie oben erwähnt ab Juli angestellter Rechtsanwalt bin, werd ich wohl angeben müssen, dass die Nachversicherung beim beruffständischen Versorgungswerk erfolgen soll, oder?
Oder gibt es denn, was die Altersvorsorge anbelangt, für (angestellte) Rechtsanwälte eine Alternative zum beruffständischen Versorgungswerk, also z.B. die deutsche Rentenversicherung?
Nun fehlt der Arbeitsagentur noch die "Bescheinigung zur Übernahme von Beiträgen nach § 173 SGB III".
Ich vermute mal, das muss ich ausfüllen, damit die Arbeitsagentur auch meine Rentenversicherungsbeiträge übernimmt. Dort muss ich wohl auch angeben, bei welchem Rentenversicherungsträger ich bin, an den die Arbeitsagentur dann die Beiträge überweisen soll.
Hier ist aber mein Problem: Ich war bis Ende April Referendar, war während dieser Zeit also nicht bei der Deutschen Rentenversicherung rentenversichert, sondern über das Landesamt für Versorgung und Besoldung abgesichert. Ab ab Juli werde ich als angestellter Rechtsanwalt tätigt sein und somit über das berufsständische Versorgungswerk rentenversichert sein.
Also an wen soll denn die Arbeitsagentur meine Rentenversicherungsbeiträge für Mai und Juni nun bezahlen?
Noch eine klein ergänzende Frage:
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung hat mich aufgefordert, zu entscheiden, ob ich mich in der deutschen Rentenversicherung, in einem berufsständischen Versorgungswerk oder - falls ich vorhabe, künftig Beamter zu werden, beim Staat nachversichern will. Da ich wie oben erwähnt ab Juli angestellter Rechtsanwalt bin, werd ich wohl angeben müssen, dass die Nachversicherung beim beruffständischen Versorgungswerk erfolgen soll, oder?
Oder gibt es denn, was die Altersvorsorge anbelangt, für (angestellte) Rechtsanwälte eine Alternative zum beruffständischen Versorgungswerk, also z.B. die deutsche Rentenversicherung?