Düsseldorfer Tabelle
Verfasst: Montag 19. Juni 2017, 11:59
Wie war das noch: die Düsseldorfer Tabelle geht davon aus, dass der Betroffene ggü. 2 Personen unterhaltspflichtig ist. Ist er mehreren oder weniger Personen ggü. unterhaltspflichtig, ist die Einkommensstufe anzupassen. Geht man pro Person immer 1 Stufe rauf bzw. runter (so hatte ich es im Kopf) oder nur, wenn der ersparte/zusätzliche Betrag größer ist als die Differenz zur nächsten Stufe, sodass man im Einzelfall auch mal keinen Sprung hat?