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Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Verfasst: Donnerstag 22. Juni 2017, 15:24
von cocoosms
Muirne hat geschrieben: Ich würde mich fragen, was du dir davon erhoffst, von der Arbeitszeit abgesehen.
Alles was über 40h geht, wird ja anderweitig kompensiert.
Für mich ist Sicherheit wichtiger als das letzte Körnchen Gehalt irgendwo rauszuholen.
Klar kann man mehr verdienen, aber wahrscheinlich nicht iVm einer konstanten 40h-Woche, wobei ich gegen mehr Arbeit nichts einzuwänden hätte... (wobei wohl eine Anpassung des Gehaltes bei entsprechend längerer Wochenarbeitszeit nicht ausgeschlossen scheint, aber auch nicht garantiert ist).
Vorteil für mich: ich muss nicht hartzen, die Note im StEX ist relativ egal, kann mich in bestimmten wirtschaftsrechtlichen Themen schnell spezialisieren, kenn die Leute dort und habe erstmal keinen Stress mit Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen.
Nachteil: so viel sind 35k auch nicht. Entweder hat man halt ein hohes Gehalt und keine Freizeit es auszugeben oder man hat viel Freizeit und kann sich halt nicht so viel leisten am Anfang...

Mein Gedanke war immer: wenn das zweite StEX schlecht laufen sollte, wo würde ich dann landen? Bei einer Behörde als Sachbearbeiter? In einer kleinen Wald-und-Wiesen-Kanzlei in Hintertupfingen, bei der man sich mit vielen Kleinigkeiten rumschlagen muss? Und wie lange dauert es dann bis zu einem Job? 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate?

Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Verfasst: Donnerstag 22. Juni 2017, 15:53
von spotlessmind
Naja, die Kanzlei geht dabei aber ja auch kein Risiko ein. Wahrscheinlich beinhaltet dein Vertrag ja auch eine Probezeit. Wenn ihnen deine Note dann doch nicht passt können sie dir ja immer noch kündigen...

Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Verfasst: Donnerstag 22. Juni 2017, 16:02
von Strich
35.000 / Jahr brutto wären mir in deiner Lage auch zu wenig. Zwei mal befriedigend, da sollte am Anfang/Ende des Monats eine 3 vorne stehen (ja das sind um die 60T € brutto). Dabei setze ich aber voraus, dass die kleine Stadt irgendwie in einem reichen Bundesland liegt. Will man aber im Osten bleiben oder SH oder Saarland, kann man auch Abstriche machen. Ich würde nämlich den Job für 35.000 € / Jahr eher nehmen, als den für 50.000 € / Jahr, wenn ich dafür da bleiben kann wo ich will. Beispielsweise würde mich keines der derzeit verfügbaren Einstiegsgehälter in Städte wie Berlin oder Köln locken. So viel Schmerzensgeld kann mir keiner bezahlen.

Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Verfasst: Donnerstag 22. Juni 2017, 16:08
von Solar
Das ist richtig, die Probezeit gilt ja dann aber auch zu seinen Gunsten. Insofern riskierst du natürlich nichts, wenn du jetzt zusagst: Nach einem Monat wärst du wieder weg, wenn das Stex gut lief. Bzw.: Achte darauf, dass keine Vertragsstrafe für Nichtantritt aufgenommen wird, dann kannst du nach dem Stex auch sofort andere Optionen ziehen, wenn du möchtest. Daher schadet der Vertrag nicht. Dennoch finde ich das Gehalt viel zu niedrig. Und mehr Gehalt ist nicht zwingend gleich mehr Arbeit. Es gibt zahlreiche mittelgroße Kanzleien, bei denen du mit 40h locker 60k aufwärts holst (mit nicht weniger Sicherheit).

Im Übrigen stimme ich Trente Steele82 zu: In einer GK lernt man in der Tat kein anwaltliches Handwerkszeug. Das geht bei kleineren Kanzleien mit mehr Selbstverantwortung sehr viel besser. Die GK zeigt einem vor allem in den ersten Berufsjahren nur die glitzernde Welt der großen Mandate (die man aus 2. oder 3. Reihe beobachten darf) und hilft bei Kontakten mit Unternehmen sowie beim Ausbau von materiellem Spezialwissen in einem bestimmten Rechtsgebiet. Aber herkömmliche "Anwaltsarbeit" lernt man dort (ausgenommen Litigation) nicht. Ich kenne zahlreiche Ex-Kollegen (mich eingeschlossen), die in vielen Jahren GK nur 1-2 Mal einen Gerichtssaal von innen gesehen haben. Dadurch kommen anwaltliche Soft-Skills (Verhandlungsgeschick, Durchsetzungskraft etc.) in der GK i.d.R. viel zu kurz.

Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Verfasst: Donnerstag 22. Juni 2017, 18:38
von Theopa
Ich klinke mich hier mal ein:
Welche Steigerungen eines Fixums (seien es die 35.000€ oder eben auch 60.000€) kann man denn in den ersten Jahren überhaupt erwarten? In den Tabellen die man so findet, sind leider fast nur die GKs zu finden, wie siehts es aber ganz grob bei kleineren Kanzleien aus?

Umsatzbeteiligungen o.Ä. sind natürlich nicht kalkulierbar, mich würde aber durchaus interessieren ob es auch allgemein der Normalfall ist in den ersten Jahren 10% pro Jahr für die eigene "Wertsteigerung" aufzuschlagen, oder ob das noch zum GK-Lockmodell gehört.

Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Verfasst: Donnerstag 22. Juni 2017, 21:54
von Muirne
cocoosms hat geschrieben:
Muirne hat geschrieben: Ich würde mich fragen, was du dir davon erhoffst, von der Arbeitszeit abgesehen.
Alles was über 40h geht, wird ja anderweitig kompensiert.
Für mich ist Sicherheit wichtiger als das letzte Körnchen Gehalt irgendwo rauszuholen.
Klar kann man mehr verdienen, aber wahrscheinlich nicht iVm einer konstanten 40h-Woche, wobei ich gegen mehr Arbeit nichts einzuwänden hätte... (wobei wohl eine Anpassung des Gehaltes bei entsprechend längerer Wochenarbeitszeit nicht ausgeschlossen scheint, aber auch nicht garantiert ist).
Vorteil für mich: ich muss nicht hartzen, die Note im StEX ist relativ egal, kann mich in bestimmten wirtschaftsrechtlichen Themen schnell spezialisieren, kenn die Leute dort und habe erstmal keinen Stress mit Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen.
Nachteil: so viel sind 35k auch nicht. Entweder hat man halt ein hohes Gehalt und keine Freizeit es auszugeben oder man hat viel Freizeit und kann sich halt nicht so viel leisten am Anfang...

Mein Gedanke war immer: wenn das zweite StEX schlecht laufen sollte, wo würde ich dann landen? Bei einer Behörde als Sachbearbeiter? In einer kleinen Wald-und-Wiesen-Kanzlei in Hintertupfingen, bei der man sich mit vielen Kleinigkeiten rumschlagen muss? Und wie lange dauert es dann bis zu einem Job? 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate?
Wenn du Mehrarbeit nicht scheust verstehe ich aber nicht einmal die Überlegung dich auf diesen Job ernsthaft einzulassen. Dieses Nettogehalt entspricht einem Singlehaushalt mit altem Auto und ohne große Sprünge, wie schon vorgerechnet wurde. Sparen oder Urlaube kaum drin.
Wie gesagt wurde, für die Sicherheit kannst du ja unterschreiben, solange auch du anfangs problemlos kündigen kannst. Aber binden würde ich mich in deiner Situation nicht. Du hast doch nicht viele Jahre studiert und dich im Ref gequält um dann deine berufliche Weichenstellung von ein paar gesparten Bewerbungen und einer Scheinsicherheit abhängig zu machen.
Ich denke auch, dass du dich auf das Versprechen von Arbeitgebern dich dauerhaft zu beschäftigen auch nicht zwingend verlassen kannst (und die das vermutlich auch gar nicht versprechen), weshalb alles was du mit dieser Option gewinnst, die vertane Chance ist mal deinen Marktwert zu testen.

Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Verfasst: Donnerstag 22. Juni 2017, 22:45
von thokra
Ich denke, 35k sind für den Berufseinstieg durchaus im passablen Bereich. Man sollte auch bedenken, dass man als angestellter Rechtsanwalt sein Gehalt und die Arbeitgeberbeiträge erstmal erwirtschaften muss, damit sich die Stelle für den Arbeitgeber überhaupt trägt. Besonders zum Berufseinstieg kann das jedoch schwierig sein und je nachdem auch zur Belastung werden. Mit 35k kann man vielleicht keine großen Sprünge machen, aber eigentlich sollte man damit gut zurechtkommen können und wenn die Einnahmezahlen nach dem ersten Jahr stimmen, kann man auch das Thema Gehaltserhöhung ansprechen. Es geht hier schließlich nur um das Einstiegsgehalt und nicht um ein auf Jahre hinweg unveränderliches Einkommen.

Es ist sicher eine Typfrage, aber wenn das das Gefühl bei der Kanzlei ein gutes ist und alle persönlichen Rahmenbedingungen stimmen, würde ich die Stelle wegen eines solchen Einstiegsgehaltes eher nicht ablehnen.

Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Verfasst: Donnerstag 22. Juni 2017, 22:51
von Tibor
thokra hat geschrieben:Man sollte auch bedenken, dass man als angestellter Rechtsanwalt sein Gehalt und die Arbeitgeberbeiträge erstmal erwirtschaften muss, damit sich die Stelle für den Arbeitgeber überhaupt trägt
Das ist ja kalkulatorisch richtig, aber so ist nun mal die Risikoverteilung bei einer Anstellung. Wenn es eine ausgeglichenere Verteilung des Risikos geben soll, müsste der Arbeitgeber eigentlich eine variable Vergütung versprechen; eben x% vom tatsächlichen Umsatz. Dann könnte man auch alle x Monate/Jahre die Vergütung an die Kennzahlen anpassen, was natürlich ein Vertrauensverhältnis bezüglich des Umsatzes erfordert. Für die klassische Einstiegsposition wird sicherlich nur eine Art Bonussystem möglich sein; also hier bspw 35T€ fix und vom Umsatz > Schwellwert gibt es einen Bonus in Höhe von x%.

Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Verfasst: Freitag 23. Juni 2017, 00:19
von Muirne
Solche Rechnungen, wieviel koste ich den AG und was bringe ich ihm, liest man hier ja schon gerne und oft. Allein die Relevanz erschließt sich mir nicht. Dabei entsteht der Eindruck, man sei verpflichtet dafür zu sorgen, dass ein anderer Gewinn macht und mich daran zu orientieren, ob ich für xy wirtschaftlich bin. Das ist sicher interessant, wenn man sich als AG selbständig machen möchte oder darauf achtet, einen 12-jährigen nicht zu übervorteilen, aber ich traue es einem gescheiten Arbeitgeber grundsätzlich zu, da selbst zu rechnen, das muss ich nicht für ihn tun. Ob irgendeine Kanzlei es nur schafft mich für 35 k anzustellen, kann mir dabei völlig egal sein, wenn eine andere es für 60 tut und ich mich mit den restlichen Konditionen dort ebenfalls anfreunden kann. Wirtschaftliches Denken ist ja nicht nur Arbeitgebern vorbehalten (der M5 will auch bezahlt werden ;)). Das beste für sich rauszuholen ist doch nicht verwerflich, sondern es macht den Markt kaputt, wenn man sich unter Wert verkauft. Zumal wir hier auch lange nicht von Größenordnungen reden, die man für unanständig halten könnte.

In Bezug auf das Einstiegsgehalt und die Gehaltssteigerung würde mich in der Tat auch mal interessieren, was denn dann nach einem Jahr ist. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass eine solche Kanzlei dann im 2. oder 3. Jahr die 60 oder 70k anbietet. Wenn sich ein Gehalt von 35k dagegen nur langsam entwickelt, muss man sich schon ausrechnen, ob das überhaupt Sinn ergibt. Anders kann das freilich immer sein, wenn man einen Fachanwalt macht und garantierte Fallzahlen bekommt etc. pp. Aber von alledem war vorliegend ja nicht die Rede.

Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Verfasst: Freitag 23. Juni 2017, 00:43
von Gelöschter Nutzer
@cocoosms
Wenn Du in einer so großen Existenzangst lebst, kannst Du es zumindest als Übergangslösung annehmen. Vielleicht öffnen sich später neue Türen. Aber sparen will gelernt sein. Es schadet sicher nicht, sich noch anderweitig umzusehen. Womöglich ergibt sich kurzfristig auch noch etwas Neues. Ich kann verstehen, dass Du möglichst schnell Sicherheit haben möchtest, nur ist Angst ein schlechter Ratgeber. Man muss ja nicht unbedingt das Nächstbeste nehmen, sondern kann sich intensiv um Alternativen bemühen und sich bewerben, bevor Du eine Zusage machen musst. Und in der Probezeit kannst Du auch immer noch umsatteln, wenn Du etwas Besseres findest.

Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Verfasst: Freitag 23. Juni 2017, 09:32
von julée
@Muirne: Allerdings zeigt die Gegenperspektive, dass das Angebot möglicherweise nicht nur Ausdruck von Sparsamkeit ist, sondern auch was damit zu tun hat, was man als Anfänger in Kanzlei bestimmter Größe bzw. bestimmten Zuschnitts tatsächlich erwirtschaften kann. Welche Schlüsse man aus dieser Erkenntnis zieht, ist dann eine andere Frage. Ich stimme Dir zu: man muss nicht das erstbeste Angebot (und schon gar nicht Monate vor dem 2. Examen) annehmen, nur weil man befürchtet, nichts besseres zu finden. Aber man sollte sich m. E. auch von Standesdünkeln à la "unter 50-60k fange ich nicht an" freimachen und mal unter Einbeziehung aller Vor- und Nachteile kalkulieren, wie gut oder schlecht ein Angebot tatsächlich ist.

Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Verfasst: Freitag 23. Juni 2017, 10:31
von Muirne
Da gebe ich dir natürlich Recht; es kann durchaus Gründe geben, so ein Angebot auch anzunehmen. Wurden ja auch ein paar dargelegt. Ich würde persönlich auch nicht nach dem meisten Geld gehen, aber Angst vor ein paar Bewerbungen sollte einen nicht abhalten. :-) Wenn der TE nicht spezifisch Erfahrung genau dort sammeln will, ihn Mehrarbeit nicht schreckt und auch sonst außer einem bekannten Team nichts für 35 statt 60 k spricht, wäre das mE schon ein eher teurer Deal für ihn.

Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Verfasst: Freitag 23. Juni 2017, 13:30
von [enigma]
Ich frage mich nach wie vor, bei welcher Kanzlei man als Berufseinsteiger mit 2x befriedigend und garantierter 40-Stunden-Woche 50k+ verdient. Die Kanzleien müssen sich während meiner Bewerbungsphase alle vor mir versteckt haben.

Natürlich sind 50.000 Euro und mehr erreichbar und angemessen, wenn man bereit ist, dafür entsprechend zu arbeiten. 35.000 Euro für einen Volljuristen mit ordentlichen Examina sind bei einer Arbeitswoche von 50 Stunden und mehr natürlich auch viel zu wenig. Aber darum geht es doch gar nicht? Insofern spricht für mich nichts dagegen, das Angebot anzunehmen, wenn es in erster Linie auf die Work Life Balance ankommt. Ist man dagegen bereit, für mehr Geld auch mehr zu arbeiten, wäre es natürlich ein Fehler.

Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Verfasst: Freitag 23. Juni 2017, 14:37
von Solar
Natürlich gibt es Gründe für 35K anzufangen, wenn alle Rahmenbedingungen passen und man nicht mehr braucht. Aber eine garantierte 40h-Woche ist dafür sicherlich kein Grund. Der Verdienst ist ungeachtet dessen völlig unangemessen für einen Akademiker mit den Qualifikationen des TE.

Meine Beispiele oben aus anderen Fachbereichen (BWL & Co; ganz zu schweigen von Informatikern oder Ingenieuren) zeigen, dass 35K auch für 40h-Wochen unangemessen sind. Es kann doch nicht sein, dass ein deutlich überdurchschnittlicher Volljurist mit 2x gutem Befriedigend weniger verdienen soll als ein Berufsanfänger mit Bachelor nach 3 Jahren Studium in irgendwas oder vergleichbar viel wie ein Hotelfachangestellter [-X

Es geht doch hier allein um die Frage, ob sich der TE damit unter Wert verkauft oder ob er bessere Angebote erhalten kann. Und die Frage würde ich klar mit JA beantworten - erst recht, wenn er gar keinen Wert auf eine 40h-Woche legt. :-({|=

Re: Einstiegsgehalt 1. Berufsjahr kleine Kanzlei

Verfasst: Freitag 23. Juni 2017, 14:40
von Muirne
[enigma] hat geschrieben:Insofern spricht für mich nichts dagegen, das Angebot anzunehmen, wenn es in erster Linie auf die Work Life Balance ankommt. Ist man dagegen bereit, für mehr Geld auch mehr zu arbeiten, wäre es natürlich ein Fehler.
Das stimmt schon, aber auf die 40h kommt es dem TE ja eben gar nicht an:
cocoosms hat geschrieben:Klar kann man mehr verdienen, aber wahrscheinlich nicht iVm einer konstanten 40h-Woche, wobei ich gegen mehr Arbeit nichts einzuwänden hätte...
wobei ich persönlich auch für 40h 35k einfach zu wenig finde, aber das kann natürlich jeder sehen wie er mag. Dafür hätte ich eben auch kein Problem mit Teil- oder vollständiger Selbstständigkeit um das Einkommen entsprechend anzuheben und würde mich örtlich auch bewegen.