Handelsregister - Beweislastumkehr
Verfasst: Sonntag 25. Juni 2017, 09:16
Hallo, versteht sich jemand auf das Handelsregister? Wie darf ich das mit der Beweislastumkehr verstehen? Es heißt, es gibt keine Beweislastumkehr außer bei Erschütterung des ersten Anscheins. Aber was bedeutet das? Wer muss was beweisen und wann nicht?