Anfechtung, Rücktritt: Klageantrag, wenn Sache veräußert
Verfasst: Montag 26. Juni 2017, 19:06
Hallo,
ich habe mal eine Frage:
Wenn die Anfechung wegen arglistiger Täuschung erklärt ist u hilfsweise der Rücktritt vom KV erklärt wurde, eine Rückgabe Zug-um-Zug aber nicht mehr möglich ist, da die Kaufsache untergegangen/weiterveräußert ist, kommt ein Antrag Zug- um-Zug in der Klageschrift doch nicht mehr in Betracht. Muss dann in der Klage der Antrag Zug-um-Zug auf Zahlung Wertersatz gestellt werden (Kaufsache hat nicht den Wert, für den der KP entrichtet wurde!)? Ich denke nicht. Wertersatz ist doch dann eine Einrede u der Gegner muss sich doch dazu näher äußern bzw. Aufrechnung erklären oder Widerklage erheben? Zumal der Wertersatz hier mE in der Höhe auch streitig wäre, wegen der Mangelhaftigkeit der Kaufsache. Kann doch nicht sein, dass ich den Gegner auf den Wertersatzanspruch hinweisen muss..... Bisher sagt Gegner nur, die Klage sei unschlüssig, da Rückgabe der Kaufsache nicht möglich ist. Hinweis vom Gericht kam dazu nicht - nur zum Kaufvertragsschluss u der Arglist wurde bisher nachgefragt. Dazu habe ich schon ausführlich geantwortet. Weitere Nachfragen oder Hinweise vom Gericht kamen dazu nicht und vom Gegner werden die springenden Punkte auch nicht bestritten.
Vielen Dank schon mal u lG
Calipso
ich habe mal eine Frage:
Wenn die Anfechung wegen arglistiger Täuschung erklärt ist u hilfsweise der Rücktritt vom KV erklärt wurde, eine Rückgabe Zug-um-Zug aber nicht mehr möglich ist, da die Kaufsache untergegangen/weiterveräußert ist, kommt ein Antrag Zug- um-Zug in der Klageschrift doch nicht mehr in Betracht. Muss dann in der Klage der Antrag Zug-um-Zug auf Zahlung Wertersatz gestellt werden (Kaufsache hat nicht den Wert, für den der KP entrichtet wurde!)? Ich denke nicht. Wertersatz ist doch dann eine Einrede u der Gegner muss sich doch dazu näher äußern bzw. Aufrechnung erklären oder Widerklage erheben? Zumal der Wertersatz hier mE in der Höhe auch streitig wäre, wegen der Mangelhaftigkeit der Kaufsache. Kann doch nicht sein, dass ich den Gegner auf den Wertersatzanspruch hinweisen muss..... Bisher sagt Gegner nur, die Klage sei unschlüssig, da Rückgabe der Kaufsache nicht möglich ist. Hinweis vom Gericht kam dazu nicht - nur zum Kaufvertragsschluss u der Arglist wurde bisher nachgefragt. Dazu habe ich schon ausführlich geantwortet. Weitere Nachfragen oder Hinweise vom Gericht kamen dazu nicht und vom Gegner werden die springenden Punkte auch nicht bestritten.
Vielen Dank schon mal u lG
Calipso