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Nebentätigskeitsgenehmigung

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 13:10
von Einwendungsduschgriff
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Foristen,

ich bräuchte einen Rat zu einer Nebentätigkeitsgenehmigung als Richter. Leider kann ich den Sachverhalt hier nicht konkret schildern, ohne mich auffindbar zu machen. Wer selbst sich kompetent fühlt oder einen Rat hat, an wen ich mich wenden kann: bitte eine PN. Ich habe zwar schon recherchiert, aber in eigener Sache werde ich ungerne tätig.

Herzlichst
Der Duschgriff

Re: Nebentätigskeitsgenehmigung

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 13:40
von Strich
Nein, du darfst nicht nebenher als Anwalt arbeiten.

Re: Nebentätigskeitsgenehmigung

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 14:09
von Einwendungsduschgriff
Wie kommst Du darauf?

Re: Nebentätigskeitsgenehmigung

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2017, 14:42
von Strich
Ich hab keinen Rat für dich, und bevor ich gar nichts geschrieben hätte :D

Re: Nebentätigskeitsgenehmigung

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2017, 19:44
von famulus
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