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Examensklausuren häufig Entscheidungen d. Rspr nachgebildet?

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 15:58
von jurapeasant
Moin,

stimmt es, dass viele Examensklausuren eines Durchlaufs irgendeiner gerichtlichen Entscheidung nachgebildet sind?

Wenn ja, kann man den Zeitraum auf alle Entscheidungen bis vor 2 Jahren zum Schreibtermin eingrenzen?

Werden nur Entscheidungen der OLGs oder höher dabei verwendet?

Wie finde ich die für mich möglicherweise zum Dezember relvanten Entscheidungen im öffentlichen Recht (insb. Baurecht und PolR) bzw. zu allen Rechtsgebieten?

Vielen Dank

Re: Examensklausuren häufig Entscheidungen d. Rspr nachgebil

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 16:21
von Honigkuchenpferd
Grundsätzlich ja. Im Detail hängt es vom Bundesland ab. In manchen beruhen inzwischen fast alle Klausuren eines Durchgangs auf (mehr oder weniger) aktuellen Entscheidungen.

Gerade im Öffentlichen Recht können das durchaus auch Entscheidungen von einem VG sein. Meistens kommen sie aber von BVerwG oder einem OVG/VGH.

Im Zivilrecht und Strafrecht ist eine deutlichere Neigung festzustellen, primär auf den BGH zurückzugreifen.

Den Zeitraum eingrenzen kann man im Grunde nicht, aber die Wahrscheinlichkeit, dass es etwas aus den vergangenen zwei Jahren ist, ist vergleichsweise groß, weil eben ein enormer Bedarf besteht.

Re: Examensklausuren häufig Entscheidungen d. Rspr nachgebil

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 16:23
von Honigkuchenpferd
Ergänzungen: Wichtige Entscheidungen werden in den Ausbildungszeitschriften abgedruckt, ferner gibt es die Rechtsprechungsübersichten von Alpmann (RÜ) und Hemmer. Das ufert aber bisweilen schon aus.

Daneben geben die kommerziellen Repetitoren auch immer wieder "Empfehlungen" heraus, welche Entscheidungen sie für besonders klausurträchtig halten.

Re: Examensklausuren häufig Entscheidungen d. Rspr nachgebil

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 17:33
von JulezLaw
Wobei man m.E. dazu sagen sollte, dass es auch nachteilig sein kann, die entsprechende Entscheidung vermeintlich zu kennen. Einerseits, weil man ggfs. denkt, das Ergebnis zu kennen und darauf zusteuert, deshalb aber evtl. Abweichungen nicht bemerkt und voll am SV vorbei schreibt, zum anderen, weil man die Urteile nur in seltenen Fällen konkret im Hinterkopf hat, sodass das eher zu einem "Mist, das kenne ich doch, das müsste ich wissen!" und damit Stress führt.

Re: Examensklausuren häufig Entscheidungen d. Rspr nachgebil

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 19:06
von julée
jurapeasant hat geschrieben:
stimmt es, dass viele Examensklausuren eines Durchlaufs irgendeiner gerichtlichen Entscheidung nachgebildet sind?
Irgendeine Inspirationsquelle braucht man gerade fürs 2. Examen.
Werden nur Entscheidungen der OLGs oder höher dabei verwendet?
Auf dem Aktendeckel gibt es ein schönes Feld "JPA" zum Ankreuzen, d. h. ein in der ersten Instanz rechtskräftig beendetes (nicht veröffentlichtes) Verfahren kann Klausurvorlage werden. Allerdings wird die Akte natürlich gewisse Anforderungen erfüllen müssen, um wirklich als Klausurvorlage verwendet werden zu können.
JulezLaw hat geschrieben:Wobei man m.E. dazu sagen sollte, dass es auch nachteilig sein kann, die entsprechende Entscheidung vermeintlich zu kennen. Einerseits, weil man ggfs. denkt, das Ergebnis zu kennen und darauf zusteuert, deshalb aber evtl. Abweichungen nicht bemerkt und voll am SV vorbei schreibt, zum anderen, weil man die Urteile nur in seltenen Fällen konkret im Hinterkopf hat, sodass das eher zu einem "Mist, das kenne ich doch, das müsste ich wissen!" und damit Stress führt.
Das ist m. E. ein sehr wichtiger Punkt. Auch muss man gerade bei BGH-Urteilen im Hinterkopf haben, dass man aus dem BGH-Urteil selbst ggf. gar nicht den vollständigen Sachverhalt erfährt, der mitunter erst die richtige Einordnung einer Entscheidung ermöglicht. Ich habe z. B. ein Verfahren, das wirft die Frage auf, ob eine BGH-Entscheidung aus dem letzten Jahr einschlägig ist: Wer die BGH-Entscheidung nicht kennt, wird im Palandt blättern, feststellen, dass es offensichtlich eine BGH-Entscheidung gibt, und hieraus (und aus der Kommentierung im Übrigen) im Zweifelsfall die falschen Schlüsse ziehen. Wer der BGH-Entscheidung "kennt", wird sich freuen, dass so ein ähnlicher Fall drankommt und es ohne Zögern "falsch" machen. Dass das BGH-Urteil einerseits völlig richtig ist, andererseits aber eine absolute Ausnahmekonstellation betrifft, erhellt sich eigentlich erst, wenn man mal das erstinstanzliche Urteil gelesen hat und / oder sich vertieft mit der (eher abseitigen) Thematik befasst hat. Wirklich vertieft wird man sich aber nur mit verhältnismäßig wenigen obergerichtlichen Entscheidungen beschäftigen können.

Re: Examensklausuren häufig Entscheidungen d. Rspr nachgebil

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 19:28
von Eagnai
julée hat geschrieben: Auf dem Aktendeckel gibt es ein schönes Feld "JPA" zum Ankreuzen, d. h. ein in der ersten Instanz rechtskräftig beendetes (nicht veröffentlichtes) Verfahren kann Klausurvorlage werden.
Es müssen gar nicht unbedingt bereits beendete Verfahren sein.

Vor einer Weile hat ein Kollege eine staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte noch vor Anklageerhebung an das JPA weitergeleitet, weil wir den Sachverhalt alle so toll fanden (das war so einer von der Sorte, wo man sich als Klausurschreiber erstmal denkt "Ja klar, als ob sowas in der Praxis jemals passiert"), und der Fall lief - leicht abgewandelt - tatsächlich schon kurze Zeit später im 2. Examen.

Bei uns kommen regelmäßig Mails herum, um uns daran zu erinnern, doch bitte geeignete Akten zum JPA zu geben, und da wird immer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es weder beendet Verfahren sein müssen noch die Anforderungen an die Eignung als Prüfungsakte zu hoch anzusetzen sind.

Re: Examensklausuren häufig Entscheidungen d. Rspr nachgebil

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 19:59
von julée
Eagnai hat geschrieben:
julée hat geschrieben: Auf dem Aktendeckel gibt es ein schönes Feld "JPA" zum Ankreuzen, d. h. ein in der ersten Instanz rechtskräftig beendetes (nicht veröffentlichtes) Verfahren kann Klausurvorlage werden.
Es müssen gar nicht unbedingt bereits beendete Verfahren sein.

Vor einer Weile hat ein Kollege eine staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte noch vor Anklageerhebung an das JPA weitergeleitet, weil wir den Sachverhalt alle so toll fanden (das war so einer von der Sorte, wo man sich als Klausurschreiber erstmal denkt "Ja klar, als ob sowas in der Praxis jemals passiert"), und der Fall lief - leicht abgewandelt - tatsächlich schon kurze Zeit später im 2. Examen.
Interessant. Und wie läuft es dann mit der Geheimhaltung? Abgesehen davon, dass es in Zivilsachen m. E. sinnvoller ist, bereits erledigte Akten als JPA zu schicken, sieht doch anschließend jeder, der Akteneinsicht nimmt, dass die Akte beim JPA war und kann dann die entsprechenden Schlüsse ziehen?

Re: Examensklausuren häufig Entscheidungen d. Rspr nachgebil

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 20:19
von Eagnai
Bei noch nicht abgeschlossenen Verfahren wird einfach nicht die Originalakte ans JPA geschickt, sondern eine Doppelakte angelegt, die ans JPA geht (auch um Verfahrensverzögerungen bei dem noch laufenden Verfahren zu vermeiden). Aus der Akte ist dann nicht ersichtlich, dass die Sache als möglicher Prüfungsfall vorgelegt wurde.

Re: Examensklausuren häufig Entscheidungen d. Rspr nachgebil

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 20:31
von julée
Das macht natürlich Sinn.

Re: Examensklausuren häufig Entscheidungen d. Rspr nachgebil

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 21:05
von Eagnai
Auf solche Examensfälle kann/muss man sich als Examenskandidat natürlich nicht vorbereiten, aber ich fand es ganz interessant, dass vermutlich deutlich mehr Examensklausuren auf echten Fällen beruhen, als man gemeinhin so annehmen würde. Als Examenskandidat hätte ich bei diesem Sachverhalt zum Beispiel sicher nicht vermutet, dass er sich tatsächlich irgendwo so zugetragen hat.

Für die Examensvorbereitung halte ich es für sinnvoll, aber auch ausreichend, die aktuelle Rechtsprechung anhand einer Zeitschrift (wie der RÜ) zu verfolgen, ohne dabei aber den Anspruch zu haben, alle darin abgedruckten Entscheidungen nachher wirklich zu kennen. Wichtig ist aus meiner Sicht vor allem, entscheidende Änderungen der Rechtsprechung oder neue Rechtsfiguren, auf die man von alleine vielleicht nicht unbedingt kommen würde, nicht zu verpassen.

Re: Examensklausuren häufig Entscheidungen d. Rspr nachgebil

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 21:51
von julée
Eagnai hat geschrieben:Auf solche Examensfälle kann/muss man sich als Examenskandidat natürlich nicht vorbereiten, (...).
Das macht m. E. auch gerade den Charme solcher Klausuren aus, weil dann eben nicht derjenige "gewinnt", der irgendwelche Rechtsprechungsübersichten auswendig gelernt hat, sondern tatsächlich in der Lage ist, einen Fall sauber zu durchdenken und zu lösen.

Re: Examensklausuren häufig Entscheidungen d. Rspr nachgebil

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2017, 09:28
von Ara
Das Risiko bei dem Vorgehen ist aber, dass der BGH oder das BVerfG später eine vom Kandidaten gefolgte "unvertretbare Ansicht" absegnet. Dann guckt man als JPA doof.

Wir hatten im 1. Examen auch eine Klausur, die das BVerfG erst kurz nach dem Klausurtermin entschieden hatte. Da lag den Korrektoren sicher die Entscheidung des BVerfG zwar vor, aber es hätte ja auch länger dauern können.

Re: Examensklausuren häufig Entscheidungen d. Rspr nachgebil

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2017, 10:18
von julée
Ara hat geschrieben:Das Risiko bei dem Vorgehen ist aber, dass der BGH oder das BVerfG später eine vom Kandidaten gefolgte "unvertretbare Ansicht" absegnet. Dann guckt man als JPA doof.
Das Risiko hat man ja immer. Aber der Standardfall kommt ja schon über das LG / OLG nicht hinaus, so dass der BGH dort wenig Schaden anrichten kann. Und mit dem Prädikat "unvertretbar" sollte man eben als Korrektor auch etwas vorsichtiger sein.

Re: Examensklausuren häufig Entscheidungen d. Rspr nachgebil

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2017, 12:06
von schlumpfhausen89
Hallo

In meinem Durchgang waren viele Fälle irgendwelchen Entscheidung nachempfunden. Das hab ich allerdings erst später bemerkt als ich in ein Forum geschaut hab und die Entscheidungen dort angegeben wurden.

Wirklich vorbereiten kann man sich darauf natürlich nicht. Es macht auch einfach keinen Sinn irgendwelche OLG Entscheidungen verstärkt zu lernen. Du sollst ja auch beweisen, dass du eine eigene Lösung entwickeln kannst.

Wenn du dich unbedingt so auf die Klausuren vorbereiten möchtest dann schau in die RÜ 1+2.

Gruß