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Exmatrikulation und Verbesserungsversuch im Ref

Verfasst: Freitag 30. Juni 2017, 14:52
von Riven
Hey,

ich habe das schriftliche Examen bestanden, muss aber noch die mündliche Prüfung machen. Sofern es nicht komplett schief geht, wird am Ende wohl ein schwaches Befriedigend rauskommen. Ich würde daher gerne während des Refs den Verbesserungsversuch machen, also im Frühjahr nächstes Jahr. Muss ich dazu immatrikuliert sein? Für den Staatsteil bin ich mir relativ sicher, dass ich nicht eingeschrieben sein muss, aber was ist mit dem SPB? Hier regelt die Uni:

1) 1
Die Zulassung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung setzt voraus, dass die Be-
werberin oder der Bewerber
1. im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft an der Johannes Gutenberg-
Universität Mainz ordnungsgemäß eingeschrieben ist,

Zum Wiederholungsversuch steht da nichts. Demnächst endet halt die Rückmeldefrist und das Geld würde ich mir schon gerne sparen, falls möglich. Hat ja jemand Erfahrungen, idealerweise für RLP und/oder Mainz?

Re: Exmatrikulation und Verbesserungsversuch im Ref

Verfasst: Freitag 30. Juni 2017, 14:59
von Honigkuchenpferd
Ich kann nicht mit diesbezüglichen Erfahrungen dienen, aber sofern du auch Teile der universitären Prüfung wiederholen willst, versteht sich eine Einschreibung m.E. von selbst. Anders wäre ja schon die Organisation der Prüfungen nicht möglich.

Wenn das nicht der Fall ist, dürfte die Einschreibung nicht erforderlich sein.

Re: Exmatrikulation und Verbesserungsversuch im Ref

Verfasst: Samstag 1. Juli 2017, 08:24
von 1Schlaufuchs
Ja für den Universitätsteil muss man in der Regel eingeschrieben sein.