Zusatzvergütung in NRW
Verfasst: Freitag 30. Juni 2017, 19:20
Hallo zusammen,
seit Januar darf Rechtsreferendaren in NRW keine Stationsvergütung mehr direkt gezahlt werden. Vielmehr sind die Zahlungen an das LBV zu leisten, das – nach Abzug von pauschal 25 % – die Zahlung mit der Unterhaltsbeihilfe auszahlt. Das Verfahren ist mir soweit klar.
Unklar ist mir allerdings, wie sich dies in der Praxis auf die Vergütungshöhe auswirkt. Die Kanzleien sparen sich ca. 21 % Lohnnebenkosten (bei geringfügig Beschäftigten sogar rund 25 %), weil sie nicht mehr als Arbeitgeber im sozialrechtlichen Sinne behandelt werden. Das Merkblatt vom OLG Düsseldorf geht davon aus, dass die Kanzleien nun entsprechend ihre Vergütung um die gesparten Abgaben erhöhen. Hat eine Kanzlei also bislang 700 € pro Wochenarbeitstag gezahlt, sollten es nun rund 847 € sein.
Setzten die (Groß)Kanzleien dies in der Praxis auch tatsächlich so um?
Falls ja, stellt sich mir die Frage, ob das LBV für die Zuverdienstgrenze den um 25 % gekürzten Betrag heranzieht oder die von der Kanzlei überwiesene Summe. Im letzten Fall würde die Neuregelung de facto zu einer deutlichen Herabsenkung der Schwelle führen. (Bei den "800 €-Kanzleien", wie z.B. Hengeler Mueller, läge man bereits bei zwei Wochenarbeitstagen über der Grenze.)
Vielleicht ist ja jemand von euch momentan in der Anwalts- oder Wahlstation und kann mir etwas berichten oder hat zumindest schon mit einer Kanzlei die Vergütung für eine zukünftige Station besprochen.
Vielen Dank für eure Antworten! :-)
seit Januar darf Rechtsreferendaren in NRW keine Stationsvergütung mehr direkt gezahlt werden. Vielmehr sind die Zahlungen an das LBV zu leisten, das – nach Abzug von pauschal 25 % – die Zahlung mit der Unterhaltsbeihilfe auszahlt. Das Verfahren ist mir soweit klar.
Unklar ist mir allerdings, wie sich dies in der Praxis auf die Vergütungshöhe auswirkt. Die Kanzleien sparen sich ca. 21 % Lohnnebenkosten (bei geringfügig Beschäftigten sogar rund 25 %), weil sie nicht mehr als Arbeitgeber im sozialrechtlichen Sinne behandelt werden. Das Merkblatt vom OLG Düsseldorf geht davon aus, dass die Kanzleien nun entsprechend ihre Vergütung um die gesparten Abgaben erhöhen. Hat eine Kanzlei also bislang 700 € pro Wochenarbeitstag gezahlt, sollten es nun rund 847 € sein.
Setzten die (Groß)Kanzleien dies in der Praxis auch tatsächlich so um?
Falls ja, stellt sich mir die Frage, ob das LBV für die Zuverdienstgrenze den um 25 % gekürzten Betrag heranzieht oder die von der Kanzlei überwiesene Summe. Im letzten Fall würde die Neuregelung de facto zu einer deutlichen Herabsenkung der Schwelle führen. (Bei den "800 €-Kanzleien", wie z.B. Hengeler Mueller, läge man bereits bei zwei Wochenarbeitstagen über der Grenze.)
Vielleicht ist ja jemand von euch momentan in der Anwalts- oder Wahlstation und kann mir etwas berichten oder hat zumindest schon mit einer Kanzlei die Vergütung für eine zukünftige Station besprochen.
Vielen Dank für eure Antworten! :-)