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Klage gegen Tierhalter/Tierhalterhaftpflichtversicherung

Verfasst: Dienstag 4. Juli 2017, 14:16
von Calipso
Hallo,

mir ist klar, dass es einen Direktanspruch gegen die Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht gibt, auch wenn diese Versicherung in einigen BL mittlerweile Pflicht ist.

Was ist, wenn die Versicherung darauf besteht, den Tierhalter zu vertreten? Verklage ich beide oder trotzdem nur den Tierhalter, erkläre ich der Versicherung den Streit oder wie läuft das dann?

Vielen Dank schon mal u lG
Calipso

Re: Klage gegen Tierhalter/Tierhalterhaftpflichtversicherung

Verfasst: Dienstag 4. Juli 2017, 17:03
von batman
Calipso hat geschrieben:mir ist klar, dass es einen Direktanspruch gegen die Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht gibt
Damit sind die weiteren Fragen beantwortet.

Re: Klage gegen Tierhalter/Tierhalterhaftpflichtversicherung

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 21:39
von Torquemada
Calipso hat geschrieben:Was ist, wenn die Versicherung darauf besteht, den Tierhalter zu vertreten?
Du regst bei Gericht an, die Versicherung als Bevollmächtigte zurückzuweisen (§ 79 III S 1 ZPO, s LG Düsseldorf 14c O 137/15; AG Kempen 13 C 325/16; Zschieschack NJW 2010, 3275; Schwill MDR 2015, 1161).

Re: Klage gegen Tierhalter/Tierhalterhaftpflichtversicherung

Verfasst: Dienstag 11. Juli 2017, 22:23
von Calipso
Vielen Dank für eure Antworten!

Was mich halt trotzdem wundert ist, dass man eben zu solchen Fällen Urteile findet, die nur gegen die Tierhalterhaftpflichtersicherungen ergangen sind, geklagt wurde von den jeweils Geschädigten....

Nun ja, ich werde sehen....

Re: Klage gegen Tierhalter/Tierhalterhaftpflichtversicherung

Verfasst: Freitag 14. Juli 2017, 17:42
von batman
Möglicherweise wurde in diesen Fällen der Freistellungsanspruch des VN an den Geschädigten abgetreten.

Re: Klage gegen Tierhalter/Tierhalterhaftpflichtversicherung

Verfasst: Samstag 15. Juli 2017, 13:04
von Calipso
Jo, ok, das macht Sinn. Danke!

Re: Klage gegen Tierhalter/Tierhalterhaftpflichtversicherung

Verfasst: Samstag 13. Januar 2018, 16:19
von Gernot15
Der Tierhalter muss verklagt werden, unabhängig davon, dass außergerichtlicher Schriftverkehr mit dessen Tierhalterhaftpflichtversicherung geführt wurde.