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Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?

Verfasst: Montag 17. Juli 2017, 12:02
von lucyyy
Hallo,

unabhängig von der Grundfrage, welche Form der Tätigkeit einen Gebührentatbestand auslöst und ob das im konkreten Fall fair sein mag: Meinst Du nicht, dass das Problem eher daran liegt, dass Du Dich ohne Not - Du hattest ja noch auf den Vorschuss gewartet - tiefer in die Sache eingearbeitet hattest als nötig? Wir üben uns hier dann eher zunächst in Zurückhaltung, bis klar ist, ob das Mandat nun kommt. Es sei denn, es ist im Zusammenhang mit größeren Themen (Rahmenmandat; Pitch o.ä.) verbunden.

Enttäuschte Erwartungen sind nämlich m.E. nicht ohne weiteres kommerzialisierbar.

VG
lucyyy

Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?

Verfasst: Montag 17. Juli 2017, 16:08
von Calipso
Naja, zum einen brauche ich gewisse Sachverhaltsinfos, um überhaupt einschätzen zu können, wie hoch die Erstberatungsgebühr sein soll und/oder, ob ich ein
Honorar vereinbare. Zum anderen hatte sie den Auftrag - und zwar bereits mit ihrer ersten Mail! - mE schon erteilt. Allein die Durchführung des Auftrags hing letztlich noch davon ab, dass sie vorher die Gebühr überweist.

Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?

Verfasst: Montag 17. Juli 2017, 18:17
von lucyyy
Calipso hat geschrieben:Naja, zum einen brauche ich gewisse Sachverhaltsinfos, um überhaupt einschätzen zu können, wie hoch die Erstberatungsgebühr sein soll und/oder, ob ich ein
Honorar vereinbare. Zum anderen hatte sie den Auftrag - und zwar bereits mit ihrer ersten Mail! - mE schon erteilt. Allein die Durchführung des Auftrags hing letztlich noch davon ab, dass sie vorher die Gebühr überweist.
Wenn der Auftrag erteilt wurde und ich gearbeitet habe, dann ist doch aber die Anbahnung bereits vorbei, sondern die Geschäftsgebühr entstanden, oder? Dann rechne ich aber formal auch nicht die Anbahnung ab, sondern das Tätigwerden.

VG
lucyyy

Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?

Verfasst: Montag 17. Juli 2017, 18:37
von julée
Calipso hat geschrieben:Naja, zum einen brauche ich gewisse Sachverhaltsinfos, um überhaupt einschätzen zu können, wie hoch die Erstberatungsgebühr sein soll und/oder, ob ich ein
Honorar vereinbare. Zum anderen hatte sie den Auftrag - und zwar bereits mit ihrer ersten Mail! - mE schon erteilt. Allein die Durchführung des Auftrags hing letztlich noch davon ab, dass sie vorher die Gebühr überweist.
Es scheint mir etwas schwierig zu sein, jetzt auf die erste Mail abzustellen, wenn Du erst nach einem Hin und Her dazu gekommen bist, mal mitzuteilen, was der Spaß denn eigentlich kosten soll. Die Ansage "jetzt wäre ich soweit" mag schon anders aussehen, aber an der Stelle wäre es wohl weniger ärgerlich, wenn Du Dich an Deine eigene Ankündigung ("mache erst was, wenn das Geld da ist") gehalten hättest.

Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?

Verfasst: Dienstag 18. Juli 2017, 16:35
von Calipso
@lucyy: Der Meinung bin ich auch fast.

@julée: Dass und was der Spaß kostet, habe ich ihr bereits in meiner 1. Antwortmal geschrieben. Sie meinte dann, sie habe grade hohe Reparaturkosten und würde sich später wieder bei mir melden. Sie meldete sich dann mit Bezug auf die erste Mail + weiteren Fragen und meinte, nun könne es los gehen. Habe ihr dann die Vorschussrechnung geschickt, sie erwiderte, dass das Geld Anfang der kommenden Woche auf meinem Konto sein müsste, meldete sich Anfang der Woche wieder und meinte, sie wolle es nun doch noch mal selbst probrieben zu lösen. Geld ging auf meinem Konto nicht ein. Habe ich hier btw alles schon geschildert.....

Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?

Verfasst: Dienstag 18. Juli 2017, 17:00
von joee78
2 Juristen, 3 Meinungen - kennst du doch. :alright

Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?

Verfasst: Dienstag 18. Juli 2017, 17:25
von immer locker bleiben
Calipso hat geschrieben:@julée: Dass und was der Spaß kostet, habe ich ihr bereits in meiner 1. Antwortmal geschrieben. Sie meinte dann, sie habe grade hohe Reparaturkosten und würde sich später wieder bei mir melden. Sie meldete sich dann mit Bezug auf die erste Mail + weiteren Fragen und meinte, nun könne es los gehen.
Dann solltest Du aber auch etwas abrechnen können ...

Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?

Verfasst: Dienstag 18. Juli 2017, 18:51
von Einwendungsduschgriff
joee78 hat geschrieben:2 Juristen, 3 Meinungen - kennst du doch. :alright
Du bist aber doch kein Jurist, oder?

Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?

Verfasst: Dienstag 18. Juli 2017, 18:54
von Vorkriegsjugend
Wenn das Forums eines hinlänglich bewiesen hat dann, dass es offensichtlich nicht so schwierig sein kann, Jurist zu werden.

Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?

Verfasst: Montag 24. Juli 2017, 20:59
von joee78
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
joee78 hat geschrieben:2 Juristen, 3 Meinungen - kennst du doch. :alright
Du bist aber doch kein Jurist, oder?
Ich könnte dich jetzt verklagen - aber daran sind schon andere gescheitert :alright

http://www.schweizer.eu/fzr/urteils_datenbank.html?id=13672 (Verwaister Link automatisch entfernt)

Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?

Verfasst: Dienstag 25. Juli 2017, 13:08
von immer locker bleiben
joee78 hat geschrieben:
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
joee78 hat geschrieben:2 Juristen, 3 Meinungen - kennst du doch. :alright
Du bist aber doch kein Jurist, oder?
Ich könnte dich jetzt verklagen - aber daran sind schon andere gescheitert :alright

http://www.schweizer.eu/fzr/urteils_datenbank.html?id=13672 (Verwaister Link automatisch entfernt)
Wieso? Deiner Fundstelle nach ist es doch wohl ein Kompliment als "kein Jurist" bezeichnet zu werden? :D

Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?

Verfasst: Dienstag 25. Juli 2017, 14:20
von Herr Schraeg
joee78 hat geschrieben:
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
joee78 hat geschrieben:2 Juristen, 3 Meinungen - kennst du doch. :alright
Du bist aber doch kein Jurist, oder?
Ich könnte dich jetzt verklagen - aber daran sind schon andere gescheitert :alright

http://www.schweizer.eu/fzr/urteils_datenbank.html?id=13672 (Verwaister Link automatisch entfernt)
Das Zitat von Thoma lautet "Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand". Das hat Dir niemand vorgeworfen und wird Dir auch niemand vorwerfen.

Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?

Verfasst: Dienstag 25. Juli 2017, 15:09
von Einwendungsduschgriff
+1

Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?

Verfasst: Dienstag 25. Juli 2017, 18:34
von famulus
:lmao:

Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?

Verfasst: Dienstag 25. Juli 2017, 19:56
von joee78
Herr Schraeg hat geschrieben:
joee78 hat geschrieben:
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
joee78 hat geschrieben:2 Juristen, 3 Meinungen - kennst du doch. :alright
Du bist aber doch kein Jurist, oder?
Ich könnte dich jetzt verklagen - aber daran sind schon andere gescheitert :alright

http://www.schweizer.eu/fzr/urteils_datenbank.html?id=13672 (Verwaister Link automatisch entfernt)
Das Zitat von Thoma lautet "Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand". Das hat Dir niemand vorgeworfen und wird Dir auch niemand vorwerfen.
Ich weiß, dass ich nicht als Vertreter eines Arbeitgeberverbandes anlässlich einer Rede am 22.11.2006 mit den Worten "Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand" beleidigt worden bin und dann vor einem sachlich unzuständigen Gericht eine Unterlassungsklage eingereicht habe - aber danke, dass du es nochmal klarstellst.