Selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen
Verfasst: Dienstag 11. Juli 2017, 16:03
Hey,
ich beschäftige mich gerade mit der Frage, inwiefern man durch ein letztinstanzliches Urteil, welches lediglich feststellende Wirkung (ursprünglicher und abgeschlossener Verwaltungsakt war rechtmäßig) hat, gegenwärtig und unmittelbar betroffen sein kann..
Es hat ja keine gestaltende Wirkung und würde deswegen nicht bewirken, dass derjenige "noch" betroffen ist.
Und es bringt ja auch keine spürbaren Rechtsfolgen mit sich, um die Unmittelbarkeit zu bejahen. Es wird nur festgestellt, dass der abgeschlossene Verwaltungsakt rechtmäßig war. Das bringt doch keine Rechtsfolgen mit sich?
Danke für jeden Gedanken
ich beschäftige mich gerade mit der Frage, inwiefern man durch ein letztinstanzliches Urteil, welches lediglich feststellende Wirkung (ursprünglicher und abgeschlossener Verwaltungsakt war rechtmäßig) hat, gegenwärtig und unmittelbar betroffen sein kann..
Es hat ja keine gestaltende Wirkung und würde deswegen nicht bewirken, dass derjenige "noch" betroffen ist.
Und es bringt ja auch keine spürbaren Rechtsfolgen mit sich, um die Unmittelbarkeit zu bejahen. Es wird nur festgestellt, dass der abgeschlossene Verwaltungsakt rechtmäßig war. Das bringt doch keine Rechtsfolgen mit sich?
Danke für jeden Gedanken